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Startseite > Universität > Auf einen Blick > Dezernat 3 > Technik > Sachgebiet 32 B - Berechtigungen im TK-Anlagennetz

Sachgebiet 32 B - Telekommunikation und Brandmeldeanlagen
Berechtigungen im TK-Anlagennetz der Universität Hannover

  • Nichtamtsberechtigung:

    Gespräche innerhalb des Universitätsnetzes und ankommende Gespräche aus dem Behördennetz, (Verbindungen mit den öffentlichen Netzen der Netzanbieter können nicht hergestellt werden.).

  • Nichtamtsberechtigung mit Behördennetzzugang:

    Gespräche innerhalb des Universitätsnetzes und des Behördennetzes Hannover, (Verbindungen mit den öffentlichen Netzen der Netzanbieter können nicht hergestellt werden).

  • Berechtigung für ankommenden Amtsverkehr:

    Gespräche innerhalb des Universitätsnetzes und des Behördennetzes Hannover, Gespräche aus den öffentlichen Netzen der Netzanbieter (Gespräche in diese Netze sind nicht möglich.).

  • Zeitweilige Vollamtsberechtigung:

    Gespräche innerhalb des Universitätsnetzes und des Behördennetzes Hannover, ankommende Orts- und Ferngespräche ohne zeitliche Beschränkung, Abgehende Orts- und Ferngespräche (mo – fr 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr).

  • Vollamtsberechtigung:

    Gespräche innerhalb des Universitätsnetzes und des Behördennetzes Hannover, ankommende Gespräche aus den öffentliche Netzen ohne zeitliche Beschränkung, Gespräche mit dem Ortsnetz Hannover und Nahbereich Hannover (City-Verkehrsbereich) ohne zeitliche Beschränkung, Ferngespräche
    (mo – fr 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr).

  • Fernamtsberechtigung:

    Gespräche innerhalb des Universitätsnetzes und des Behördennetzes Hannover, Orts- und Ferngespräche (0.00 Uhr bis 24.00 Uhr) ohne zeitliche Beschränkung.


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