Sehr geehrter Nutzer,
wir haben unseren Auftritt umgestaltet und einen barrierefreien Zugang mit Techniken wie CSS geschaffen. Leider unterstützt Ihr Browser diese Webstandards nicht komplett oder die Verwendung von Stylesheets ist ausgeschaltet.

Zur Navigation - Metanavigation überspringen |
Zum Inhalt - Navigation überspringen


Zusatznavigation

Leibniz Universität Hannover - Startseite Kontakt Sitemap Erweiterte Suche
Leibniz Universität Hannover: Welfenschloss
Leibniz Universität HannoverStudierendeStudieninteressierteAlumniBeschäftigteWissenschaftler/innenWirtschaftPresseSuche

Betriebliches Gesundheitsmanagement
 

Unter dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) wird im Allgemeinen die Steuerung und Integration aller betrieblichen Prozesse verstanden, um Gesundheitsrisiken zu senken und zugleich Gesundheitsressourcen der Mitarbeiter zu stärken und das Wohlbefinden zu fördern.
Das Wohlbefinden am Arbeitsplatz ist für die Motivation der Mitarbeiter entscheidend. Zudem können durch die Förderung des Wohlbefindens psychische Belastungen am Arbeitsplatz gesenkt und die Leistung gesteigert werden.

Wenn Sie in Ihrem Institut/ Dezernat/ Arbeitsgruppe ein Gesundheitsmanagement einführen möchten, sprechen Sie bitte die Gesundheitskoordinatorin an. Sie unterstützt Sie in der Wahl der Methoden, um Gesundheitsgefahren und -ressourcen zu identifizieren. Die im Anschluss entwickelten Maßnahmen sollten potenzielle Gesundheitsgefahren senken und bestehende Gesundheitsressourcen stärken. Die Gesundheitskoordinatorin bietet Ihnen Unterstützung bei der Implementierung und Evaluierung an. Die Beteiligung der Mitarbeiter ist während des gesamten Prozesses für die erfolgreiche Umsetzung eines Gesundheitsmanagements grundlegend.



Das BGM besteht aus drei Säulen: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz, der Gesundheitsförderung und der betrieblichen Eingliederung.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird durch Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 2) der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt. Bei Fragen stehen Ihnen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie die Betriebsärzte in der Stabsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention zur Verfügung.
Sollten Sie Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung benötigen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sicherheitsingenieur. Für den Teilbereich der psychischen Belastungen innerhalb der Gefährdungsbeurteilung steht Ihnen die Gesundheitskoordinatorin für die Beratung zur Verfügung.

Die betriebliche Gesundheitsförderung sind in der Regel punktuelle, zeitlich befristete Einzelmaßnahmen zur Verhaltensprävention, ohne das damit Prozesse der Organisationsentwicklung angestoßen werden (Expertenkommision 2004). Angebote hierzu finden Sie beim Hochschulsport, im Weiterbildungsprogramm oder der Gesundheitskoordinatorin. Sollten Sie Fragen oder auch Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an die Gesundheitskoordinatorin.

Das Angebot des betrieblichen Eingliederungsmanagements finden Sie hier.

Bild: Karin Jung/ pixelio.de


Zusatzinformationen


Fußzeile