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Verwendung von Studienbeiträgen
 

Studienbeiträge in Niedersachsen

In Niedersachsen wurden vom Land verbindlich für die Hochschulen und Universitäten Studienbeiträge eingeführt. Ihre Verwendung regelt u.a. § 11 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Die Einnahmen sind für die Qualitätsverbesserung in der Lehre einzusetzen.

Informationen zur Verwendung der Studienbeiträge

Das Präsidium erwarten im Jahr 2012 Einnahmen in Höhe von schätzungsweise 15 Millionen Euro aus Studienbeiträgen gemäß § 11 NHG. Diese Summe wird jeweils zu Jahresbeginn planerisch in einen Anteil für Zentrale Einrichtungen und einen Fakultätsanteil von 40 bzw. 60 Prozent aufgeteilt und den entsprechenden Organisationseinheiten der Universität zugewiesen.


Der Austausch mit Studierenden über die Einbindung in Gespräche mit den Fakultäten hinaus ist der Hochschulleitung sehr wichtig. Sie lädt daher ein, die E-Mail-Adresse: studienbeitraegezuv.uni-hannover.de aktiv zu nutzen, um Anmerkungen und Anregungen zu äußern.

Aktuelle Informationen des Immatrikulationsamtes

Weitere Informationen zum Thema Studienbeiträge finden Sie unter



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