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Hochschulzugangsprüfung
 

Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung

Allgemeines

Mit der Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung besteht eine weitere Möglichkeit, um auch ohne Abitur ein Studium an einer niedersächsischen Hochschule aufnehmen zu können.

Die Prüfung (auch Immaturen- oder Z-Prüfung genannt) wird für einen selbst gewählten Studiengang abgelegt, unabhängig von der bisherigen beruflichen Ausrichtung. Vorab ist in der Regel eine Vorbereitung erforderlich, die von Volkshochschulen und anderen Erwachsenenbildungsträgern angeboten wird.

Für die Zulassung zur Prüfung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: in der Regel eine berufliche Ausbildung und anschließend mind. 2 Jahre berufliche Tätigkeiten.

  • Die rechtlichen Vorgaben sind durch das Kultusministerium in einer Verordnung festgelegt, die Ende Dezember veröffentlicht wurde.

Zuständig für die Prüfung ist das Niedersächsische Prüfungsamt für den Erwerb der fachbezogenen Hochschulzugangsberechtigung, das beim Niedersächsischen Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung in Hildesheim (NILS) angesiedelt ist.
Bei bestandener Prüfung wird anschließend ein Zeugnis ausgestellt, um sich in Niedersachsen für das Studienfach bewerben zu können, für das die Prüfung abgelegt wurde. Die Prüfung wird in der Regel im Frühjahr durchgeführt, so dass ein Studienbeginn im anschließenden Wintersemester möglich ist.


Weitere Zugangsmöglichkeiten für ein Hochschulstudium

Wenn Sie sich für ein Studium an der Leibniz Universität interessieren, aber kein Abitur besitzen, sollten Sie sich zuerst über die möglichen Zugangswege zum Studium informieren. Informationen über Zugangswege zum Studium in Niedersachsen finden Sie hier:


Informationen der Leibniz Universität zum Hochschulzugang aufgrund nachgewiesener beruflicher Qualifikationen:



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