Dezernat 2 - Personal und Recht

Das Dezernat 2 ist für alle Personal- und Rechtsangelegenheiten der Leibniz Universität Hannover zuständig.

Personalangelegenheiten der:

  • Professor/innen,
  • Beamten/innen,
  • Lehraufträge,

Besoldungsrechtliche Nebengebiete

Stellen- und Mittelbewirtschaftung aus Stellen

Personalangelegenheiten der:

  • Beschäftigten,
  • Auszubildenden,
  • studentischen Hilfskräfte,
  • wissenschaftlichen Hilfskräfte,


Arbeitsplatzbezogene Personalentwicklung

Rechtsangelegenheiten

BERATUNGSSTELLE NACH DEM ALLGEMEINEN GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ (AGG)

Diskriminierungen und Benachteiligungen gegenüber Personen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind verboten. Die Personalverwaltung der Leibniz Universität Hannover ist eine der Beschwerdestellen bei Diskriminierungen.

Beschäftigte können sich mit Ihren Anliegen an die Personalverwaltung wenden.

Daneben stehen die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Zuständigkeit NLBV

Für die Berechnung und Zahlung der Bezüge (Besoldung, Vergütung, Lohn) aller Bediensteten der Universität, der Versorgungsbezüge aller ehemaligen Beamtinnen und Beamten der Universität sowie die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften ist das  Niedersächsische Landesamt für  Bezüge und Versorgung (NLBV) zuständig.

Dezernentin

Dr. Nicole Neuvians
Address
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Building
Room
206
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Alle Beschäftigte des Dezernats 2