Der Antragsstichtag des uniinternen Förderprogramms „Leibniz Young Investigator Grants“ wird bis auf Weiteres verschoben. Wir informieren Sie über den nächsten Stichtag auf diesen Webseiten.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der damit verbundenen Arbeitseinschränkungen an der Leibniz Universität Hannover werden die individuellen Antragsfristen im uniinternen Förderprogramm „Leibniz Young Investigator Grants“, die bis zum Stichtag abgelaufen wären, um pauschal drei Monate verlängert. Die 2-Jahres-Regel zur Berechnung der Antragsfrist (Datum der Disputation) gilt unverändert.
Ziel der Förderlinie ist es, die Karrieren exzellenter Postdocs zu fördern. Dazu können kleinere Forschungsvorhaben an der Leibniz Universität Hannover von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kurz nach der Promotion (2 Jahre, zzgl. Kinderbetreuungs- und Referendarszeiten) eingeworben werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Leibniz Universität Hannover, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität befinden. Die Ausschreibung ist themenoffen und richtet sich an Angehörige aller Fakultäten der Leibniz Universität Hannover.