Richtlinie für das Landesstipendium Niedersachsen an der LUH
Kriterien
Besondere Leistungen, nachgewiesen durch einen offiziellen und aktuellen Notenspiegel des Akademischen Prüfungsamtes, sowie weitere Kriterien wie begabte Studierende aus sogenannten bildungsfernen Schichten (kein Elternteil verfügt über einen höheren Abschluss als den Hauptschulabschluss) und Studierende der ersten Generation (diejenigen, die als erstes ein Studium in einer Familie beginnen) können berücksichtigt werden. Beide Angaben sind aber freiwillig.
Erstsemesterstudierende bewerben sich mit dem Abiturzeugnis/der Hochschulzugangsberechtigung. Ausländische Erstsemester müssen eine deutschsprachige Übersetzung beifügen.
Ein Kriterium ist unter anderem auch, dass fluchtbedingt besonders schwierige Start- und Rahmenbedingungen für das Studium bestehen. Hierfür muss ein Nachweis eingereicht werden.
Für die Bewilligung dieses Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.
Verfahren
Die Antragsfrist für das Niedersachsenstipendium wird hier bekanntgegeben. Aktuell ist keine Bewerbung möglich.
Dokumente
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Ansprechperson
30167 Hannover