Organe und Gremien der studentischen Selbstverwaltung

Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu den verschiedenen Organen und Gremien der studentischen Selbstverwaltung. Wie sie entstehen oder gewählt werden, was sie tun und wie sie zusammenhängen.

Schaubild der Organe & Gremien

Infografik zu den hochschulpolitischen Organen Infografik zu den hochschulpolitischen Organen Infografik zu den hochschulpolitischen Organen © Zentrale Studienberatung / LUH
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Auf diesem Schaubild finden Sie alle Organe und Gremien der studentischen Selbstverwaltung und wie diese miteinander interagieren. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Organen finden Sie auf dieser Seite in den entsprechenden Abschnitten.  

Die genauen Regelungen und Bestimmungen zu den einzelnen Organen finden sie in der Satzung der Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover
Eine Sammlung verschiedener relevanter Satzungen finden sie auf der Seite des AStA

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

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Der AStA vertritt die Studierendenschaft der Leibniz Universität Hannover. Gemäß § 20 NHG ist es u. a. die Aufgabe der Studierendenschaft, die hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden in Hochschule und Gesellschaft wahrzunehmen. Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern. In diesem Sinne nimmt sie für ihre Mitglieder ein politisches Mandat wahr. Basis dieser Organisation sind die Fachschaften der Fakultäten.
Der AStA besteht aus mehreren Referentinnen und Referenten, um die unterschiedlichen Themenfelder optimal und intensiv bearbeiten zu können. Ein Großteil der Arbeit besteht jedoch nicht aus referatsspezifischer Arbeit, sondern aus gemeinschaftlichen Aufgaben wie zum Beispiel der Aufrechterhaltung des Kontakts zu den Fachschaften sowie den Strukturen, die aus dem Rahmen der Verfassten Studentenschaft dieser Universität herausreichen.

Studentischer Rat (StuRa)

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Aufgabe des Studentischen Rates ist es, über Angelegenheiten der Studierendenschaft zu entscheiden. Er setzt sich aus benannten Delegierten der einzelnen Fakultätsfachschaftsräte und aus unmittelbar von allen Studentinnen und Studenten zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Amtszeit der Mitglieder für den Studentischen Rat beträgt zwei Semester und beginnt in der Regel im Sommersemester, das auf die Wahl folgt.
Der Studentische Rat wählt sich aus seiner Mitte eine Geschäftsführung bestehend aus drei Geschäftsführer/innen. 
Die Wahlen zu den Organen der Verfassten Studierendenschaft erfolgen nach den Vorschriften des NHG sowie der Satzung der Studierendenschaft der Universität Hannover und der Wahlordnung für die Studierendenschaft der Universität Hannover.

Ältestenrat (ÄR)

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Der Ältestenrat ist ein Organ der Studierendenschaft. Er besteht aus fünf studentischen Mitgliedern, die vom Studentischen Rat für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt werden.
Dem Ältestenrat obliegt die Überwachung der Tätigkeit der Organe der Studierendenschaft und die Auslegung der Satzung und der Ordnungen der Studierendenschaft. Außerdem kann er als Schiedsgericht bei privaten Rechtsstreitigkeiten zwischen Studierenden angerufen werden.  

Vollversammlung aller Studierenden (VV)

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Eine universitätsweite Vollversammlung (VV) der Studierenden wird einberufen, wenn besonders wichtige und akute Anlässe wie beispielsweise Protestaktionen oder ähnliches diskutiert werden sollen. Potentielle Teilnehmer sind alle Studierenden der Universität. Die Vollversammlung bestätigt den Vorschlag des Senats zur Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums, nimmt Stellung zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen der Leibniz Universität.

Analog zur Vollversammlung kann der allgemeine Studierendenausschuss (AStA) auch Urabstimmung durchführen lassen, beispielsweise die alljährliche Entscheidung über das Semesterticket.

Fach(schafts)räte (FSR & FR)

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Die Studierenden einer Fakultät bilden die jeweilige Fachschaft dieser Fakultät. Die Mitgliedschaft erfolgt automatisch durch die Einschreibung in einen Studiengang einer Fakultät. Es ist also möglich, dass Studierende in mehreren Fachschaften gleichzeitig Mitglied sind, wenn sie Studiengänge an mehreren Fakultäten studieren. Dies ist für Studierende im Fächerübergreifenden Bachelor sehr oft der Fall, wenn sie z.B. Biologie und Deutsch kombinieren. Sie wären mit dieser Kombination Mitglied in den Fachschaften der naturwissenschaftlichen und der philosophischen Fakultät.

Die Fachschaft wählt den jeweiligen Fachschaftsrat (FSR) für eine Amtszeit von zwei Semestern. Pro angefangene 100 Fachschaftsmitglieder umfasst der FSR ein Mitglied, mindestens jedoch fünf. Ein FSR vertritt universitätsweit die Belange der Studierenden einer Fakultät (seiner jeweiligen Fachschaft).

Dem FSR steht beratend die Fachschaftsvollversammlung (FSVV) zur Seite. Eine FSVV ist die Versammlung der Mitglieder einer Fachschaft. Die von einer FSVV gefassten Beschlüsse sind Empfehlungen, die vom FSR beraten werden müssen.

Fachgruppen (FG) sind in der Regel Unterteilungen innerhalb einer Fachschaft. Sie können jedoch auch Teile verschiedener Fachschaften zusammenfassen. In den meisten Fällen umfassen Fachgruppen die Studierenden aller Studiengänge eines Studienfachs, z.B. alle Studierenden der Politikwissenschaften im Fächerübergreifenden Bachelor, 1-Fach-Bachelor und Master. Die Unterteilung einer Fachschaft ist jedoch nicht zwingend notwendig. So hat z.B. die Fakultät für Mathematik und Physik keine Fachgruppen und somit „nur“ einen FSR und keine untergeordneten Fachräte.

Die Studierenden einer FG versammeln sich in der Fachgruppenvollversammlung (FGVV) um ihren Fachrat (FR) zu beraten. Die jährliche Wahl des Fachrates erfolgt in der Regel auch auf einer FGVV. Die Fachräte vertreten die Studierenden ihrer Fachgruppe universitätsweit und organisieren oft Einführungswochen, Exkursionen oder studentische Seminare. Ebenso gibt es an der LUH mehrere von Fachräten geleitete oder ihnen zugehörige studentische Cafés und Zeitungen. Fachräte sind oft die Verbindung von Studierenden eines Fachs zur jeweiligen Institutsleitung.

Umgangssprachlich werden Fachräte auch oft fälschlicherweise als „Fachschaft“ oder „Fachschaftsrat“ bezeichnet. Zusätzlich dazu haben manche Fachräte aus historischen Gründen andere Namen. Der Fachrat des Fachs Geschichte heißt z.B. „Studierendenrat Geschichte“.

Fachräte sind das Organ der studentischen Selbstverwaltung, mit dem Studierende am häufigsten interagieren und in das sie sich am leichtesten selbst einbringen können.

AusländerInnenkommission

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Die AusländerInnenkommission ist laut §5 der Satzung der Studierendenschaft ein „Besonderes Organ der Studierendenschaft“. Sie vertritt die Interessen und Belange der ausländischen Studierenden an der LUH und am Studienkolleg. Die Kommission besteht aus drei Organen:

Die AusländerInnenvollversammlung (AVV) ist die Versammlung aller ausländischen Studierenden (ohne dt. Staatsbürgerschaft) an der LUH und dem Studienkolleg. Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium der AusländerInnenkommission. Zu den Aufgaben der AVV gehört die Wahl des ständigen AusländerInnenausschusses, hochschulpolitische Grundsatzentscheidungen in Bezug auf ausl. Studierende, die Erstellung eines Haushaltsplans und die Kontrolle der Arbeit der anderen Organe der Kommission.

Der Ständige AusländerInnenausschuss (SAA) hat fünf Mitglieder (Referenten), die von der AVV für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt werden. Der Ausschuss kontrolliert die Arbeit der AusländerInnensprecherInnen und die Einhaltung des Haushaltsplans. Ebenso unterstützt er die SprecherInnen bei ihrer Arbeit und beschließt besondere Finanzausgaben.

Die AusländerInnensprecherInnen (AS) werden im Rahmen der studentischen Wahlen von den ausl. Studierenden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Es werden immer zwei SprecherInnen gewählt. Die SprecherInnen setzen die Beschlüsse der AVV und des SAA um und vertreten die Interessen der ausl. Studierenden in der Hochschulpolitik der LUH.

Autonomes Feministisches Kollektiv (AFK)

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Das Autonome Feministische Kollektiv (AFK) ist laut §5 der Satzung der Studierendenschaft (dort noch „Frauenkollektiv“ genannt) ein „Besonderes Organ der Studierendenschaft“. Das Kollektiv ist die Interessenvertretung aller Studierenden der LUH, die sich als Frau verstehen, und fasst hierunter auch FLTI*-Personen (FrauenLesbenTransInter). Das AFK fördert die Gleichstellung aller Geschlechter und frauenspezifische kulturelle und soziale Belange. Das AFK besteht aus mindestens vier Referentinnen, die von der Frauenvollversammlung (FVV) für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt werden.

In der FVV sind alle Studentinnen der LUH automatisch Mitglied und stimmberechtigt. Die Vollversammlung legt die Arbeitsrichtlinien des AFK fest, kontrolliert die Arbeit der Referentinnen, beschließt den Haushaltsplan des AFK und gibt Stellungnahmen zu frauenspezifischen Angelegenheiten ab.

Sportreferat

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Das Sportreferat ist laut §5 der Satzung der Studierendenschaft ein „Besonderes Organ der Studierendenschaft“. Es ist die hochschulpolitische Vertretung der Sporttreibenden (Studierende & Beschäftigte) im Hochschulsport. Im Sportreferat kooperieren die hochschulpolitischen Vertreter aller am Hochschulsport beteiligten Hochschulen. Die SportreferentInnen werden von der Obleuteversammlung (OV) gewählt.

Obleute sind die gewählte Interessenvertretung einer Sportgruppe des Hochschulsports. Sie werden für eine Amtszeit von einem Semester gewählt. Alle Obleute sind automatisch Mitglied der OV. Zusätzliche Mitglieder sind die SportreferentInnen, die ÜbungsleiterInnen der Sportgruppen, die hauptamtlichen MitarbeiterInnen des Zentrums für Hochschulsport (ZfH) und die Mitglieder des ZfH-Beirats. Alle Mitglieder der OV haben Rede- und Antragsrecht, jedoch haben nur die Obleute Stimmrecht. Bei Angelegenheiten der studentischen Selbstverwaltung (z.B. der Wahl der SportreferentInnen) verlieren nichtstudentische Obleute ihr Stimmrecht.
Die OV hat mehrere Aufgaben. Sie vergibt Aufgaben an die ReferentInnen und kontrolliert und unterstützt diese in ihrer Arbeit. Sie beschließt den Haushaltsplan der Sporttreibenden und gibt Stellungnahmen oder Empfehlungen zu hochschulsportlichen Angelegenheiten ab. Die wichtigste Aufgabe der OV ist die Wahl der SportreferentInnen.

SportreferentInnen werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt und müssen immatrikulierte Studierende an einer beteiligten Hochschule sein. Nach der aktuellen Satzung der Sporttreibenden setzt sich das Referat i.d.R. aus drei ReferentInnen der LUH und je einer ReferentIn der anderen Hochschulen zusammen.
Zu den Aufgaben der SportreferentInnen gehören unter anderem die Erstellung des Haushaltsplans, die Vertretung der Sporttreibenden im ZfH-Beirat, die Veranstaltung des Hochschulsportfestes und die finanzielle Unterstützung von Studierenden zur Teilnahme an sportl. Wettkämpfen oder von ÜbungsleiterInnen zur Weiterbildungsmaßnahmen.