PRÜFUNGSANMELDUNG BACHELORSTUDIENGANG BIOCHEMIE
Alle Prüfungsleistungen werden online angemeldet.
Ausgenommen sind Leistungen in den Nebenfächern, die über gesonderte Formulare angemeldet werden. Die Formulare sind im Internet verfügbar.
Prüfungsrücktritt/Prüfungsversäumnis (Krankheit) Bachelorstudiengang Biochemie
Rücktritt innerhalb der Rücktrittsfrist
Das Nichterscheinen zu einer Klausur im 1. Versuch ist gleichzusetzen mit einem Prüfungsrücktritt und hat keine Konsequenzen. Der 1. Versuch bleibt bestehen. Eine erneute Anmeldung ist jedoch notwendig.
Der Rücktritt von einer mündlichen Prüfung muss schriftlich, mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin, dem Akademischen Prüfungsamt mitgeteilt werden.
Diese Regelung gilt nur noch für die PO 2012.
Ansonsten kann der Rücktritt bis zum Beginn der Prüfung ohne Angabe von Gründen erfolgen
Von festgesetzten Prüfungsterminen (Wiederholungsprüfungen) kann man hingegen nur aus triftigen Gründen z.B. Krankheit (Atteste s. unten) zurücktreten.
Versäumnis aufgrund von Krankheit
Bei Klausuren im 1. Versuch ist ein Attest nicht notwendig (s. oben). Bei festgesetzten Prüfungen (Wiederholungsprüfungen) und mündlichen Prüfungen muss ein Attest beim Akademischen Prüfungsamt eingereicht werden.
Zusätzlich beachten Sie die Allgemeinen Hinweise:
- Allgemeine Hinweise
- Attest Formular
- Anlage Attest