PRÜFUNGSANMELDUNG IM BACHELORSTUDIENGANG PFLANZENBIOTECHNOLOGIE
Die Prüfungsanmeldung erfolgt zu Beginn des Semesters (s. Termine) über das Online System.
RÜCKTRITT IM BACHELORSTUDIENGANG PFLANZENBIOTECHNOLOGIE
Rücktritt innerhalb der Rücktrittsfrist
Der Rücktritt von einer Anmeldung zu einer Prüfung kann bis zum Beginn der Prüfung erfolgen.
Versäumnis aufgrund von Krankheit
Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn der Prüfling ohne triftige Gründe nach Beginn der Prüfung von dieser zurücktritt oder einen festgesetzten Abgabetermin nicht einhält. Abweichend hiervon gilt die Prüfungsleistung als nicht unternommen, wenn für das Versäumnis oder den Rücktritt triftige Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches, im Zweifelsfall ein fach- oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.