Melde- und Prüfungszeiträume im Masterstudiengang Soziologie
SOMMERSEMESTER 2022
1. Meldezeitraum | 09.05.2022 – 22.05.2022 |
2. Meldezeitraum nur für den Bereich Politik | 02.09.2022 – 09.09.2022 |
Prüfungszeitraum | 18.06.2022 – 30.09.2022 |
Themenausgabe der Essays und Hausarbeiten | 25.07.2022 |
Themenabgabe für alle Module | bis 13.09.2022 |
Unbedingt beachten:
Die Meldezeiträume zu den Prüfungen sind strikt einzuhalten!
Nachträgliche Anmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Sie nach der Anmeldung von einer Prüfung zurücktreten möchten, sollten und können Sie sich selbstständig online durch einen Rücktritt (RT) in der dafür vorgesehenen Frist wieder abmelden.
Der Rücktritt von einer Prüfungsleistung in Form einer schriftlichen Hausarbeit ist nach Themenausgabe nicht mehr möglich.
Falls Sie bei mündlichen Prüfungen bereits einen Termin mit einem Prüfer vereinbart haben, unbedingt auch den Prüfer möglichst frühzeitig über den Rücktritt informieren!
Eine Prüfungsanmeldung gilt immer nur für den unmittelbar folgenden Prüfungszeitraum. Wenn Sie von der Prüfung zurücktreten, müssen Sie sich in einem späteren Meldezeitraum erneut anmelden.
Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit wird mit der „Anlage zum Attest“ beantragt
WINTERSEMESTER 2021/22
1. Meldezeitraum | 22.11.2021 – 05.12.2021 |
2. Meldezeitraum nur für den Bereich Politik | 04.03.2022 – 11.03.2022 |
Prüfungszeitraum | 06.12.2021 – 02.04.2022 |
Themenausgabe der Hausarbeiten | 31.01.2022 |
Themenabgsbe für alle Module | 21.03.2022 |
Unbedingt beachten:
Die Meldezeiträume zu den Prüfungen sind strikt einzuhalten!
Nachträgliche Anmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Sie nach der Anmeldung von einer Prüfung zurücktreten möchten, sollten und können Sie sich selbstständig online durch einen Rücktritt (RT) in der dafür vorgesehenen Frist wieder abmelden.
Der Rücktritt von einer Prüfungsleistung in Form einer schriftlichen Hausarbeit ist nach Themenausgabe nicht mehr möglich.
Falls Sie bei mündlichen Prüfungen bereits einen Termin mit einem Prüfer vereinbart haben, unbedingt auch den Prüfer möglichst frühzeitig über den Rücktritt informieren!
Eine Prüfungsanmeldung gilt immer nur für den unmittelbar folgenden Prüfungszeitraum. Wenn Sie von der Prüfung zurücktreten, müssen Sie sich in einem späteren Meldezeitraum erneut anmelden