Hinweise zur Exmatrikulation

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Die Exmatrikulation ist ein Verwaltungvorgang und bedeutet die Streichung aus der Studierendenliste einer Hochschule, z. B. nach Beendigung des Studiums oder dem endgültigen Nichtbestehen einer Prüfung.


Erfolgt die Exmatrikulation automatisch nach der letzten Prüfung ?

  • Die Exmatrikulation nach Studienabschluss erfolgt in der Regel auf eigenen Antrag, den Sie selbst stellen sollten.
  • Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die zu erteilende Exmatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung für die Rentenversicherungszwecke als Exmatrikulationsgrund den Abschluss des Studiums beinhalten.
  • Eine Rückmeldung ist nur noch möglich, wenn ein berechtigtes Interesse an der Fortsetzung des Studiums nachgewiesen werden kann, z.B. zur Promotion.
  • Den unterschriebenen Antrag senden Sie bitte per E-Mail als PDF an studierendenverwaltung@uni-hannover.de.
Antrag auf Exmatrikulation
PDF, 665 KB


Was muss ich bei der Exmatrikulation beachten?

  • Die Exmatrikulation erfolgt -  soweit von Ihnen nichts anderes beantragt ist - zum Ende des laufenden Semesters. Sommersemester enden mit dem 30.09, Wintersemester mit dem 31.03. eines Jahres.
  • Sie können bereits nach Benachrichtigung über das Bestehen Ihres Studienganges (z.B. durch eine 4,0-Bescheinigung) einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Es ist nicht erforderlich, bis zur Zeugniserstellung immatrikuliert zu bleiben.
  • Wenn Sie sich vor Semesterbeginn oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren, haben Sie ein Anrecht auf die Rückerstattung des gesamten Semesterbeitrags.
  • Bei späterer Exmatrikulation wird der SemesterCard-Anteil vom AStA zeitanteilig erstattet (Hinweis: Ohne Erstattungsantrag können keine Erstattungsanweisungen vorgenommen werden! Bitte geben Sie deswegen den Erstattungsantrag ebenfalls mit ab).
  • Außerdem ist bei der Exmatrikulation im laufenden Semester ggf. auf das Fortbestehen des Krankenversicherungsschutzes zu achten.
  • Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
  • Bitte beachten Sie: Grundsätzlich wird ein laufendes Prüfungsverfahren durch eine Exmatrikulation nicht automatisch beendet. Sofern Sie sich in einem Prüfungsverfahren befinden, müssen Sie unbedingt vor einer Exmatrikulation die Entlassung aus dem Prüfungsverfahren beim Akademischen Prüfungsamt beantragen.
Antrag auf Erstattung von Semesterbeiträgen
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Allgemeine Immatrikulationsordnung der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
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