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Europäische Rechtspraxis LL.M. Joint Degree

Europäische Rechtspraxis LL.M. Joint Degree
(Master of Laws)

Europa Flaggen vor einem Gebäude. © European Union 2016 Source: EC Audiovisual Service | Photo: Etienne Ansotte
© European Union 2016 Source: EC Audiovisual Service | Photo: Etienne Ansotte

Steckbrief

Art des Studiums
Weiterführende Studiengänge (Master)
Regelstudienzeit
4 Semester
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Unterrichtssprache
Deutsch, Englisch
Sprachanforderungen

Deutsche HZB: B2 Kenntnisse in einer Unterrichtssprache der Partneruniversitäten.
Internationale Bewerbung: Deutsch B2 UND B2 Kenntnisse in einer Unterrichtssprache der Partneruniversitäten.
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Besondere Voraussetzungen

Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit hervorragendem Studienabschluss bei mindestens 3-jähriger Studienzeit.

Zulassung
Zulassungsbeschränkt
International

Auslandsaufenthalt verpflichtend.

Kurzbeschreibung

Der konsekutive postgraduierte LL.M.-Studiengang führt in einem zweijährigen Vollzeitstudium zu einem gemeinsamen Abschluss der staatlichen Universitäten in Hannover, Lissabon und Rouen mit der Bezeichnung „European Legal Practice - LL.M. Joint Degree“.

Der Master wird durch ein Konsortium koordiniert. Teilnahmevoraussetzungen sind ein Hochschulabschluss nach mindestens dreijährigem rechtswissenschaftlichem Studium und deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau von mindestens B2 für das Studium in Hannover. Ein einsemestriger Auslandsaufenthalt an einer unserer Konsortial-Partneruniversitäten im 3. Semester ist obligatorisch.

Das Studium wird in seinen ersten beiden Semestern regelmäßig an einer der degree awarding Partneruniversitäten (DaP) in Hannover, Rouen oder Lissabon durchgeführt. Das dritte Semester findet an einer der noch nicht im ersten Jahr besuchten Universitäten des Konsortiums statt. Neben den DaP können noch Konsortialpartner in Vilnius (Litauen), Fribourg (Schweiz) Pune (Indien) und Recife (Brasilien) ausgewählt werden.

Die Module des Masterstudiengangs haben rechtsvergleichenden, europarechtlichen und international-rechtlichen Bezug. Neben einigen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen können sich die Studierenden auf das Thema ihrer Abschlussarbeit hin spezialisieren, um insgesamt die vorgeschriebenen 120 ECTS-Punkte zu erreichen. Die Masterarbeit wird im vierten Semester an einer DaP oder wahlweise an einer anderen, noch nicht besuchten DaP angefertigt.

Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse in zwei Konsortialsprachen (Englisch, Französisch, Deutsch oder Portugiesisch) obligatorisch. Zur Abmilderung dieser Rigidität bieten die Partner in Hannover und Lissabon in unterschiedlichem Umfang Module in englischer Sprache an. Darüber hinaus haben die Studierenden die Möglichkeit, bei internationalen Kanzleien und Unternehmen ein juristisches Praktikum zu absolvieren. Dieses Angebot wird durch Summer-Schools an unserer Partneruniversität in Lissabon ergänzt.

Der Studiengang soll Einblicke in das Landesrecht, die Arbeitspraxis, die Sprache fremder Rechtsordnungen über sowie Grundkenntnisse im Europarecht und im internationalen Recht hinaus gewähren. Der Master der Europäischen Rechtspraxis richtet sich nicht zuletzt an zukünftige Spezialisten für den europäischen und internationalen Arbeitsbereich. Die durch unsere Alumni gewählten Berufe tragen diesem Anspruch Rechnung.

Lehrinhalte

  • Europäische Rechtspraxis
  • Europäisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht
  • Institutionelles Europarecht
  • Internationales Recht
  • Nationales Recht (in Deutschland, Frankreich und Portugal in den Gebieten Zivil-/ Straf- und Öffentliches Recht)
  • Rechtsvergleichung
Studienverlauf

Das Studium hat eine Dauer von zwei Jahren, wobei die ersten zwei Semester an einer der degree awarding Partneruniversitäten (DaP)absolviert werden. Hierbei werden unterschiedliche Pflicht- und Wahlmodule gewählt, um die erforderlichen 120 ECTS zu sammeln.

Anschließend erfolgt im dritten Semester der obligatorische Auslandsaufenthalt an einer der noch nicht im ersten Jahr besuchten Partneruniversitäten. Schließlich wird die Masterarbeit, in der Regel im vierten Semester, an einer DaP oder wahlweise an einer anderen, noch nicht besuchten DaP angefertigt. Für Studierende, deren Heimatuniversität zugleich die Erstuniversität ist, sind Modifikationen dieser Mobilitätserfordernisse vorgesehen.

 

Semester 1 2 3 im Ausland 4
Pflichtmodule 1
  • Europarecht (8 LP)
  • Rechtsvergleichung (16 LP)
  • Sprachen (8 LP)
  • Einführung in das deutsche Recht (12 LP)
   
  Proseminar
(6-8 LP, alternativ Anfertigung im 4. Semester)
  Proseminar
(6-8 LP, alternativ Anfertigung im 2. Semester)
Wahlpflichtmodule 1
  • Zivilrecht,
  • Strafrecht oder
  • Öffentliches Recht
    (8 LP)
   
Pflichtmodule 2   Auslandsaufenthalt
(36 LP)
 

Wahlpflichtmodule 2

(Alternativ zu Wahlpflichtmodule 1)

  • Praktikum,
  • Legal Clinic,
  • Summer School oder
  • fremdsprachl. Vorlesungen
    (8 LP)


 
Pflichtmodul 3   Masterarbeit und Disputation (24 LP)

 

 

Empfohlene Fähigkeiten
  • Selbstständigkeit
  • Ausgeprägte sprachliche Kenntnisse oder Interesse daran neue Sprachen zu erlernen
  • Offenheit für neue Menschen und Veränderungen
  • Grundsätzliches Interesse an der europarechtlichen, rechtsvergleichenden Materie
Tätigkeitsfelder und Berufsmöglichkeiten

Infolge des europarechtlichen Schwerpunkts sind folgende Berufsmöglichkeiten gegeben:

  • Beschäftigung bei europäischen Institutionen
  • Öffentlicher Dienst im In- und Ausland
  • International tätige Anwaltschaft oder Beratung
  • Unternehmensjurist/in
Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen

Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben, wenn mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Die genauen Zugangsvoraussetzungen können Sie der Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen:

Termine

Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Deutschland und der EU

  • 01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester
  • 01.12.-15.01. des Jahres zum Sommersemester

Studienanfängerinnen und Studienanfänger aus Nicht-EU Staaten

  • 15.04.-31.05. des Jahres zum Wintersemester
  • 15.10.-30.11. des Vorjahres zum Sommersemester

Studienfortsetzerinnen und Studienfortsetzer aus Deutschland und der EU (Bewerbung in ein höheres Fachsemester)

  • 01.06.-15.07. des Jahres zum Wintersemester
  • 01.12.-15.01. des Jahres zum Sommersemester

Studienfortsetzerinnen und Studienfortsetzer aus Nicht-EU Staaten (Bewerbung in ein höheres Fachsemester)

  • 15.04.-31.05. des Jahres zum Wintersemester
  • 15.10.-30.11. des Vorjahres zum Sommersemester

Sie interessieren Sich für diesen Studiengang? Wir empfehlen, noch vor der Bewerbung das Erasmus-Büro der Juristischen Fakultät für mehr Informationen zu kontaktieren.

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Fragen rund ums Studium? Wir helfen gern weiter!

Zentrale Studienberatung
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
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