Das Niedersächsische Studienkolleg

Das Niedersächsische Studienkolleg ist eine Bildungseinrichtung des Landes Niedersachsen und an der Leibniz Universität Hannover angesiedelt. Es kooperiert mit allen Hochschulen und Universitäten in Niedersachsen. Wer ein Studienkolleg absolvieren muss, um an einer niedersächsischen Universität oder Hochschule studieren zu können, wird an das Niedersächsische Studienkolleg in Hannover weitergeleitet.

Wer muss das Studienkolleg besuchen?

Wenn Sie in Deutschland mit Ihrem nicht-europäischen Bildungsabschluss keine direkte Hochschulzugangsberechtigung für ein Erststudium (Bachelor, Staatsexamen) haben, gibt es die Option am Niedersächsischen Studienkolleg an einem Vorbereitungsjahr in einem Schwerpunktkurs teilzunehmen um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten.

Je nach gewünschtem Studiengang werden Sie dem passenden Schwerpunktkurs zugeordnet. Das Vorbereitungsjahr endet mit einer Feststellungsprüfung, mit der Sie deutschlandweit eine Hochschulzugangsberechtigung für die jeweilige Fachrichtung an allen Hochschulen und Universitäten erhalten.

Kursangebot am Studienkolleg

Je nach Studienwunsch werden Sie einem der fünf Schwerpunktkurse zugeordnet:

  • T-Kurs (für technische & mathematisch-naturwissenschaftliche Studiengänge)
  • M-Kurs (für medizinische sowie naturwissenschaftliche Studiengänge mit biologischem Schwerpunkt)
  • W-Kurs (für wirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge)
  • G-Kurs (für geistes- und sprachwissenschaftliche Studiengänge - Beginn nur zum Wintersemester!)
  • S-Kurs (sprachwissenschaftliche Studiengänge; am Niedersächsischen Studienkolleg werden S- und G-Kurs gemeinsam unterrichtet im Kurs G/S)
Dauer der Kurse

Jeder Kurs dauert zwei Semester (ein Jahr). Jedes Semester kann einmal wiederholt werden.

Zuordnung: Welche LUH Studiengänge sind passend für welche Kurse am Studienkolleg?

Bewerbung für das Studienkolleg

Eine direkte Bewerbung am Studienkolleg ist nicht möglich. Stattdessen müssen Sie sich zuerst für einen Studiengang an einer niedersächsischen Universität oder Hochschule bewerben. Falls Sie keine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, wird Ihre Bewerbung an das Studienkolleg weitergeleitet. Sie erhalten dann eine Einladung zum Aufnahmetest direkt vom Studienkolleg.

Aufnahmeverfahren am Studienkolleg

Die Zulassung zum Studienkolleg erfordert das Bestehen eines Aufnahmetests. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Deutschzertifikat mindestens auf Niveau B2. Die Einladung zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie direkt vom Studienkolleg und nicht von der Hochschule oder Universität, an der Sie sich beworben haben. Der Test findet zweimal jährlich statt (jeweils im Februar und August/September).

Feststellungsprüfung und Externe Feststellungsprüfung

Reguläre Feststellungsprüfung

Nach Abschluss des Studienkollegs legen Sie die Feststellungsprüfung ab. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die bestandene Prüfung berechtigt Sie zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an allen deutschen Universitäten und Hochschulen.

Externe Feststellungsprüfung

Falls Sie bereits über ausreichende Kenntnisse verfügen, können Sie die Feststellungsprüfung auch ohne den Besuch des Studienkollegs ablegen. Diese Prüfung ist jedoch anspruchsvoll und kann nur einmal wiederholt werden, die Durchfallrate bei externen Prüfungen ist sehr hoch. Achtung: An der Leibniz Universität Hannover wird keine externe Feststellungsprüfung mehr angeboten. Wenden Sie sich hierfür bitte an eine andere Universität oder Hochschule.

Nach Abschluss des Studienkollegs

Wenn Sie die Feststellungsprüfung erfolgreich bestanden haben, bewerben Sie sich direkt über das LUH-Bewerbungsportal auf einen Studiengang, der Ihrer Fachbindung entspricht.

Eine VPD von uni-assist ist nicht mehr erforderlich.

Sie möchten eine Feststellungsprüfung ablegen? Das Niedersächsische Studienkolleg stellt alle Informationen dazu bereit: