Wer muss das Studienkolleg besuchen?
Wenn Sie in Deutschland mit Ihrem nicht-europäischen Bildungsabschluss keine direkte Hochschulzugangsberechtigung für ein Erststudium (Bachelor, Staatsexamen) haben, gibt es die Option am Niedersächsischen Studienkolleg an einem Vorbereitungsjahr in einem Schwerpunktkurs teilzunehmen um eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten.
Je nach gewünschtem Studiengang werden Sie dem passenden Schwerpunktkurs zugeordnet. Das Vorbereitungsjahr endet mit einer Feststellungsprüfung, mit der Sie deutschlandweit eine Hochschulzugangsberechtigung für die jeweilige Fachrichtung an allen Hochschulen und Universitäten erhalten.
Kursangebot am Studienkolleg
Je nach Studienwunsch werden Sie einem der fünf Schwerpunktkurse zugeordnet:
- T-Kurs (für technische & mathematisch-naturwissenschaftliche Studiengänge)
- M-Kurs (für medizinische sowie naturwissenschaftliche Studiengänge mit biologischem Schwerpunkt)
- W-Kurs (für wirtschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge)
- G-Kurs (für geistes- und sprachwissenschaftliche Studiengänge - Beginn nur zum Wintersemester!)
- S-Kurs (sprachwissenschaftliche Studiengänge; am Niedersächsischen Studienkolleg werden S- und G-Kurs gemeinsam unterrichtet im Kurs G/S)
Jeder Kurs dauert zwei Semester (ein Jahr). Jedes Semester kann einmal wiederholt werden.
Bewerbung für das Studienkolleg
Eine direkte Bewerbung am Studienkolleg ist nicht möglich. Stattdessen müssen Sie sich zuerst für einen Studiengang an einer niedersächsischen Universität oder Hochschule bewerben. Falls Sie keine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, wird Ihre Bewerbung an das Studienkolleg weitergeleitet. Sie erhalten dann eine Einladung zum Aufnahmetest direkt vom Studienkolleg.
Aufnahmeverfahren am Studienkolleg
Die Zulassung zum Studienkolleg erfordert das Bestehen eines Aufnahmetests. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Deutschzertifikat mindestens auf Niveau B2. Die Einladung zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie direkt vom Studienkolleg und nicht von der Hochschule oder Universität, an der Sie sich beworben haben. Der Test findet zweimal jährlich statt (jeweils im Februar und August/September).
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Vom Niedersächsischen Studienkolleg anerkannte Sprachzertifikate
- TestDaF
- DSH
- DSD
- Telc Beruf für B1 oder B2
- Telc C1 Hochschule
- Goethe-Institut
- ÖSD
- Unicert
- onSET (z. B. an der VHS Hannover)(Link: https://www.vhs-hannover.de/vhs-programm/deutsch-integration/wie-gut-ist-mein-deutsch)
- IB-Deutsch
- IIK Göttingen
- Zertifikate der TU Clausthal und TU Braunschweig
Feststellungsprüfung und Externe Feststellungsprüfung
Reguläre Feststellungsprüfung
Nach Abschluss des Studienkollegs legen Sie die Feststellungsprüfung ab. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die bestandene Prüfung berechtigt Sie zum Studium in der entsprechenden Fachrichtung an allen deutschen Universitäten und Hochschulen.
Externe Feststellungsprüfung
Falls Sie bereits über ausreichende Kenntnisse verfügen, können Sie die Feststellungsprüfung auch ohne den Besuch des Studienkollegs ablegen. Diese Prüfung ist jedoch anspruchsvoll und kann nur einmal wiederholt werden, die Durchfallrate bei externen Prüfungen ist sehr hoch. Achtung: An der Leibniz Universität Hannover wird keine externe Feststellungsprüfung mehr angeboten. Wenden Sie sich hierfür bitte an eine andere Universität oder Hochschule.
Nach Abschluss des Studienkollegs
Wenn Sie die Feststellungsprüfung erfolgreich bestanden haben, bewerben Sie sich direkt über das LUH-Bewerbungsportal auf einen Studiengang, der Ihrer Fachbindung entspricht.
Eine VPD von uni-assist ist nicht mehr erforderlich.