25.02.2021Anpassung des Hygienekonzeptes für Klausuren und mündliche Prüfungen an die geltende Maskenpflicht (FAQ 2.1 / …
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
1. Allgemeines
-
1.1 Wie setzt sich der Krisenstab der LUH zusammen?
Dem Krisenstab in der aktuellen Corona-Krise gehören an:
- der Präsident
- der Hauptberufliche Vizepräsident
- die Vizepräsidentin für Lehre und Studium
- die persönliche Referentin des Präsidenten
- die Leiterin der Arbeitsmedizin
- der Leiter der Stabsstelle Arbeitssicherheit
- der Leiter des Dezernats Gebäudemanagement
- die Leiterin des Referates Kommunikation und Marketing
- die Vorsitzende des Personalrates
- ein Vertreter der Geschäftsführungen der Fakultäten
Im Bedarfsfall werden weitere beratende Personen hinzugezogen, beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden und des Studentenwerkes. -
1.2 Was passiert, wenn ich positiv auf das Coronavirus getestet wurde?
Die durch das Coronavirus hervorgerufene Erkrankung COVID-19 zählt nach dem Infektionsschutzgesetz zu den meldepflichtigen Krankheiten. Nach erfolgtem Abstrich wird ein positives Testergebnis dem Gesundheitsamt gemeldet, das ein Tätigkeitsverbot bzw. eine Quarantäne anordnen kann.
Das Präsidium bittet Mitarbeitende und Studierende in diesem Fall um eine freiwillige Benachrichtigung an die Betriebsärztin Dr. Ellen Aumüller (betriebsarzt@zuv.uni-hannover.de).
Sollten Sie sich zwei Tage vor Symptombeginn bzw. zwei Tage vor Abstrichentnahme-Datum in der Leibniz Universität Hannover aufgehalten haben, befolgen Sie bitte die Anweisungen unter FAQ 1.2.2.
-
1.2.1 Ist es möglich, sich bei der Betriebsärztin der LUH auf Corona testen zu lassen?
Nein. Die Aufgaben von Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern sind rein präventivmedizinisch ausgerichtet und fokussieren auf die Beratung. Diagnose und Behandlung von Erkrankungen zählen nicht zu den Aufgaben. Daher führen Betriebsärzte keine Tests auf das Coronavirus durch - diese erfolgen bei Hausärzten bzw. in Testzentren.
-
1.2.2 Wie ist vorzugehen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sich eine auf SARS-CoV-2 positiv getestete Person bzw. eine an COVID-19 erkrankte Person in der Leibniz Universität aufgehalten hat?
Eine Kontaktpersonenverfolgung erfolgt zwar durch das Gesundheitsamt, das Präsidium bittet jedoch darum, dass die infizierte Person freiwillig die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten (bei Beschäftigten) bzw. das Dezernat 6 Studentische und Akademische Angelegenheiten (Frau Susanne Weller, susanne.weller@zuv.uni-hannover.de) (bei Studierenden) sowie in Cc die Betriebsärztin Dr. Ellen Aumüller (betriebsarzt@zuv.uni-hannover.de) informiert, damit intern ohne Zeitverzug eine Information von Kontaktpersonen erfolgen kann.
Bitte geben Sie dabei folgende Informationen an:
- Betreff der Mail: Meldung über SARS-CoV-2-Infektion
- Ich wurde getestet am...
- Ich habe Symptome seit...
- Zwei Tage vor Symptombeginn/Abstrichentnahme habe ich mich von/bis in der Leibniz Universität aufgehalten/ an folgenden Veranstaltungen/Treffen teilgenommen (Titel, Uhrzeit Raum, Lehrperson/Mitarbeitende)
- Die Dokumentation der Teilnahme erfolgte per Stud.IP/in Papierform (Studierende)
- Matrikelnummer und LUH-ID (Studierende)
- Folgende Hygiene- und Abstandsregeln galten/wurden eingehalten (mindestens 1,5 Meter Abstand, Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung usw.)
Sobald das Dezernat 6 (Susanne Weller) bzw. die Vorgesetzten in Kenntnis gesetzt worden sind, sollten diese das Gesundheitsamt informieren, dass es in ihrem Bereich eine SARS-CoV-2-infizierte Person gibt, sofern das Gesundheitsamt nicht bereits an die LUH herangetreten ist, um die Kontaktpersonenverfolgung und weitere Maßnahmen zu koordinieren. Als Ansprechperson an der Universität können Studierende dem Gesundheitsamt Frau Susanne Weller nennen.
Es sollte eruiert werden, wer in den vergangenen zwei Tagen Kontakt zu der infizierten Person hatte. Relevante Kontaktpersonen sind solche, die mit symptomatischen Personen innerhalb von 2 Tagen vor Symptombeginn Kontakt hatten. Bei asymptomatisch (ohne Symptome) positiv getesteten Personen sind die Kontakte ab 2 Tagen vor der Abstrichentnahme (Testung) relevant.
Nach Definition des Robert Koch-Instituts wird unterschieden in Kontaktpersonen der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko) und Kontaktpersonen der Kategorie II (geringeres Infektionsrisiko).
Kontaktpersonen der Kategorie I sollen sich zunächst in Quarantäne begeben und die Information über den Kontakt an coronavirus@region-hannover.de melden. Sie müssen auf Anweisungen des Gesundheitsamtes warten.
Die Vermittlung zu einer Teststation erfolgt durch das Gesundheitsamt. Dieses bestimmt, ob und wie lange eine Quarantäne erforderlich ist. Kontaktpersonen der Kategorie I, die während der Quarantäne Symptome entwickeln, wenden sich bitte telefonisch an die
Hausärztin bzw. den Hausarzt und besprechen auch mit ihr bzw. ihm, wo ein Test durchgeführt wird. Bitte beachten: Sie dürfen nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln dort hinfahren. Enge Kontaktpersonen sollten darüber informiert werden, dass sie selbst Kontakte zunächst soweit wie möglich reduzieren und das weitere Prozedere abwarten.
Kontaktpersonen der Kategorie II sollten ebenfalls informiert werden, damit sie Kontakte für 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem Quellfall reduzieren (insbes. zu Personen mit Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe). Bei Auftreten von Symptomen ist eine Selbstisolierung und sofortige Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt angezeigt.
Ist eine Einstufung der Kontaktpersonen zu Kategorie II nicht eindeutig, ist es sicherer diese zunächst in Kategorie I einzustufen, bis das Gesundheitsamt entscheidet.
Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Hinweise des Robert Koch-Instituts zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei Infektionen durch SARS-CoV-2. Wichtige Informationsquellen:
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Inhalt.html
- https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/in-der-haeuslichen-quarantaene.html
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement-Infografik.pdf?__blob=publicationFile
-
1.3 Ich habe eine Behinderung oder bin chronisch krank. Wo bekomme ich Unterstützung?
Beschäftigte mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können sich telefonisch oder per E-Mail an die Schwerbehindertenvertretung wenden. Informationen und die Kontaktdaten stehen auf der Webseite der Schwerbehindertenvertretung. Auskünfte gibt außerdem der Arbeitgeberbeauftragte in Schwerbehindertenangelegenheiten, Uwe Barkow.
Für Studierende ist die Beauftragte für Studierende mit Handicap Ansprechperson, ihre Kontaktdaten und Informationen finden Sie auf der Webseite Studieren mit Handicap.
-
1.3.1 Wie können Maßnahmen zum Infektionsschutz barrierefrei umgesetzt werden?
Damit Menschen mit Behinderung durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz sich und andere schützen können, müssen diese Maßnahmen barrierefrei sein. So müssen zum Beispiel Desinfektionsmittel für alle erreichbar sein, Menschen mit Sehbeeinträchtigungen Abstandsmarkierungen wahrnehmen können oder Menschen mit Hörbehinderungen Gesagtes verstehen können, was mit Maske nicht möglich ist. Wie hier und in anderen Situationen Barrierefreiheit umgesetzt werden kann, kann hiernachgelesen werden.
Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie auch auf der Webseite des Büros für Chancenvielfalt und auf der Webseite Studieren mit Handicap.
-
1.4 Was muss ich vor dem Antritt einer Urlaubsreise beachten?
Vor dem Antritt einer Urlaubsreise ist zu beachten, dass man durch einen Aufenthalt vor allem im Ausland, verpflichtet sein kann, eine Quarantäne einzuhalten oder einen negativen Corona-Test vorzuweisen (weitere Informationen dazu in FAQ 8.3.3).
Personen, die unter Quarantäne stehen, dürfen die Gebäude der LUH nicht betreten. Weitere Informationen zu den Konsequenzen einer Quarantäne für Beschäftigte finden Sie in FAQ 4.5.3.
Weitere Informationen zu den in Niedersachsen geltenden Regelungen für Reiserückkehrer
-
1.5 Wie kann ich mich (als Studierender) engagieren?
Projekt #LernenVernetzt
Die Leibniz School of Education bringt Lehramtsstudierende mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften in der Region Hannover zusammen: Die Studierenden unterstützen beispielsweise bei der Erstellung von Online-Lehrmaterialien und als digitale Lernbegleiter. Weitere InformationenProjekt MakerMask: Schutzausrüstung aus dem 3D-Drucker
Das Mechatronik-Zentrum Hannover (MZH) der LUH sucht Freiwillige, die mithelfen, am heimischen oder institutseigenen 3D-Drucker Schutzausrüstung für die Kliniken der Region herzustellen. Weitere InformationenSpenden für benötigtes Material nimmt der Förderverein der Studierenden für soziale und ökologische Projekte Enactus Leibniz Universität Hannover e.V. entgegen.
Corona Support Hannover - Solidarität statt Hamsterkäufe
In Hannover hat sich unter Beteiligung von Studierenden und Teilen des AStA der LUH ein Netzwerk für Nachbarn gegründet. Die Initiative "Corona Support Hannover - Solidarität statt Hamsterkäufe" möchte einerseits zwischen hilfsbedürftigen und -bereiten Personen vermitteln, andererseits auch soziale Angebote unterstützen. Weitere InformationenOnline-Plattform des Zentrums für Hochschulsport
Das Zentrum für Hochschulsport der LUH bietet eine Onlineplattform, auf der sich Menschen gegenseitig unterstützen können. Hierbei wird die Grundidee des Buddy-Projekts aufgegriffen und ein Service angeboten, der insbesondere Menschen mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf Hilfe(n) im Alltag bietet. Weitere InformationenCorona School
Bundesweit hat eine Gruppe Studierender die Webseite Corona School entwickelt, die kostenfrei und digital Schülerinnen und Schüler mit Studierenden zusammenbringt, um Unterstützung beim Verstehen von Unterrichtsmaterialien anzubieten - und so der Aussetzung des Präsenzunterrichts in den Schulen begegnet. Die Corona School ist ein ehrenamtliches Projekt und für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Aufgrund hoher Nachfrage sucht die Corona School weitere Studierende, die sich engagieren und Lernunterstützung anbieten möchten. Weitere InformationenErntehelfer
Landwirte aus ganz Deutschland suchen dringend Unterstützung - Grund dafür ist der Ausfall der Erntehelfer aus dem Ausland. Weitere Informationen -
1.6 Wo kann ich psychologische Unterstützung erhalten?
Die Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende (ptb) unterstützt Studierende und Beschäftigte der LUH bei psychischen Belastungen nach Terminvereinbarung und unter Berücksichtigung von Hygienebestimmungen in persönlichen Gesprächen, Telefonaten und über ihre Onlineberatung, erreichbar über die Website der ptb.
-
1.7 Wie erhalten Studierende finanzielle Unterstützung?
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beantragen. Diese Hilfe wird für das gesamte Wintersemester 2020/2021 wiedereingesetzt. Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Studienkredit bei der KfW aufzunehmen. Dieser ist pandemiebedingt bis Ende des Jahres 2021 zinslos.
- Weitere Informationen beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Weitere Informationen beim Studentenwerk Hannover
Studierende der Leibniz Universität Hannover, die die Kriterien der Überbrückungshilfe des Bundes nicht erfüllen, können eine einmalige Förderung für Krankenkassenbeiträge, für Miete, Lernmittel, u.ä. aus dem Corona-Nothilfefonds beantragen. Die Leibniz Universitätsgesellschaft, das Alumnibüro und das Hochschulbüro für ChancenVielfalt der LUH möchten dafür Sorge tragen, dass keine Studentin und kein Student durch die Corona-Krise vom Studium ausgeschlossen wird. Der Corona-Nothilfefonds wird aus privaten Spenden finanziert. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Studierende können sich an das Hochschulbüro für ChancenVielfalt wenden: Telefon 0511 762-3774, E-Mail coronahilfe@uni-hannover.de -
1.7.1 Ich kann meine Wohnheim-Miete nicht rechtzeitig bezahlen – welche Möglichkeiten habe ich?
Bei sozialen Härtefällen bietet das Studentenwerk Hannover seinen Mieterinnen und Mietern kulante Ratenzahlungen bei rückständigen Mieten an. Studierende sollen dafür mit der Mietbuchhaltung des Studentenwerks Kontakt aufnehmen.
2. Hygienekonzept
-
2.1. Verfügt die LUH über ein Hygienekonzept?
Das Präsidium hat in Abstimmung mit dem Krisenstab der LUH ein übergeordnetes Hygienekonzept der LUH zum Schutz vor Infektionen mit SARS-CoV-2 beschlossen.
Ebenfalls beschlossen ist ein Hygienekonzept für Klausuren und mündliche Prüfungen.
Eine Handreichung für Aufsichtsführende bei Präsenzklausuren finden Sie hier.
Auf Grundlage des übergeordneten Hygienekonzeptes werden zudem Hygienekonzepte für die einzelnen Einrichtungen an der LUH unter Berücksichtigung der jeweiligen spezifischen Begebenheiten entwickelt.
So gibt es beispielsweise ein Hygienekonzept für die Durchführung von Veranstaltungen im Lichthof des Hauptgebäudes, das im Veranstaltungsmanagement und in der Stabsstelle Arbeitssicherheit erhältlich ist.
-
2.1.1 Welche grundlegenden Hygieneregeln muss ich an der LUH beachten?
Direkt nach Betreten der Gebäude müssen die Hände gewaschen werden.
Wo immer möglich, muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen gehalten werden.
In den Gebäuden sowie auf den Außenflächen der LUH gilt generell eine Tragepflicht von Mund-Nasen-Bedeckung. Wenn in den Gebäuden der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske getragen werden., wWeitere Informationen dazu in FAQ 2.1.2.
Detaillierte Informationen finden Sie im Hygienekonzept und im Hygienekonzept für Klausuren und mündliche Prüfungen.
Beachten Sie auch die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (PDF).
Außerdem gelten die Kontaktbeschränkungen gemäß §2 der nds. Corona-Verordnung: "Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand ... aufhalten."
-
2.1.2 Muss ich an der LUH eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?
Ja, auf den Außenflächen an allen Standorten der LUH sowie in allen Gebäuden gilt eine Tragepflicht von Mund-Nasen-Bedeckung.
In den Gebäuden der LUH gilt generell eine Tragepflicht von Mund-Nasen-Bedeckung, bis ich beispielsweise meinen Arbeitsplatz, meinen Platz bei Arbeitstreffen oder meinen Platz im Hörsaal eingenommen habe. Wenn in den Gebäuden der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden.
In Präsenzprüfungen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer OP- Maske oder einer FFP2-Maske. Ohne entsprechende Maske ist eine Teilnahme an einer Präsenzprüfung nicht möglich. Diese Prüfungen dürfen maximal zwei Stunden dauern (Schreibzeit).
Für das aufsichtsführende Personal, vor allem bei Präsenzprüfungen, und für diejenigen Beschäftigten, die Masken im dienstlichen Kontext bei Kontakt mit anderen Personen benötigen, werden OP-Masken oder FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Diese werden über die Leitungen der Einheiten verteilt.
Die Bibliotheksgebäude der TIB und die Räumlichkeiten der Mensen dürfen nur mit OP- oder FFP2-Masken betreten werden.
-
2.1.3 Was ist bei der Lüftung von Räumlichkeiten zu beachten?
Büros sollen mindestens alle 60 Minuten, Seminarräume alle 20 Minuten stoßgelüftet werden. Die Dauer der Stoßlüftung soll im Sommer 10 Minuten betragen, im Frühling und Herbst 5 Minuten und im Winter 3 Minuten. Seminarräume sind vor und nach der Veranstaltung zu lüften. Unabhängig davon bleibt der Mindestabstand von Personen untereinander nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung bestehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Lüftung und dem Anhang 1 Merkblatt Lüftung.
-
2.1.4 Gibt es Vorlagen für Hinweisschilder?
Ja, alle Beschäftigten der LUH können und sollten auf die folgenden Vorlagen zurückgreifen:
-
2.2 Wie wird an der LUH mit Corona-Verdachtsfällen umgegangen?
Personen mit Zeichen eines Atemwegsinfekts (Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Schnupfen) oder eines Allgemeininfekts mit Kopf- und Gliederschmerzen oder mit einer Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns sowie Personen mit Symptomen einer Magen-Darm-Entzündung mit Durchfall mit Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion, insbesondere nach einem vermutlichen Kontakt mit einer infizierten oder vermutlich infizierten Person, dürfen die Gebäude der LUH nicht betreten und sollten unverzüglich telefonischen Kontakt zum Hausarzt/zur Hausärztin aufnehmen und sich in ärztliche Behandlung begeben. Sollten Sie auf SARS-CoV-2 getestet werden und liegt ein positives Testergebnis vor, erfolgt eine Kontaktpersonenverfolgung und Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt. Das Präsidium bittet Sie in diesem Fall um eine freiwillige gesonderte Meldung. Bitte beachten Sie dazu FAQ 1.2 sowie ggf. 1.2.2.
-
2.3 Ich habe weitere Fragen zur Hygiene an der LUH – an wen kann ich mich wenden?
Fragen zum übergeordneten Hygienekonzept und allgemein zur Hygiene an der LUH beantwortet die Stabsstelle Arbeitssicherheit. Hier erhalten die Einrichtungen der LUH auch Beratung bei der Erstellung ihrer eigenständigen Hygienekonzepte.
3. Schließungen und Erreichbarkeiten
-
3.1 Können die Gebäude der LUH und weitere Einrichtungen an den Standorten der LUH betreten werden?
Bis auf Weiteres sind die Gebäude der LUH nur eingeschränkt zugänglich.
Allgemein gilt, dass Personen mit COVID-19-verdächtigen Symptomen die Gebäude der LUH nicht betreten dürfen - weitere Informationen dazu finden Sie in FAQ 2.2.
Personen, die – zum Beispiel aufgrund einer Einreise aus einem Risikogebiet – eine Quarantäne einhalten müssen, dürfen die Gebäude der LUH ebenfalls nicht betreten. Weitere Informationen zum Thema Quarantäne finden Sie in FAQ 8.3.3.
Beschäftigte und studentische/wissenschaftliche Hilfskräfte:
Ein Großteil der Gebäude ist verschlossen und darf nur von Personen mit Schließberechtigung bzw. mit Hausausweis betreten werden. Das Hauptgebäude kann ohne Schließberechtigung von Nebeneingängen nur über den Pförtner gegen Vorlage des Hausausweises betreten werden. Mitarbeitende, die keinen Hausausweis besitzen (z.B. studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte) dürfen das Gebäude in Abstimmung mit ihrem/ihrer Vorgesetzten zur Aufgabenerfüllung betreten.Studierende:
Für Studierende sind die meisten Gebäude in der Regel nicht zugänglich. Studierende, die im Wintersemester 2020/21 eine Präsenzveranstaltung an der Universität besuchen, sind dazu angehalten, den Veranstaltungsraum auf direktem Weg aufzusuchen und nach Ende der Veranstaltung das Gebäude unverzüglich wieder zu verlassen. Ein zusätzlicher Aufenthalt in den Gebäuden der Universität ist nur in den explizit dafür ausgewiesenen Flächen möglich. Auf dem Conti-Campus sind der CIP-Pool im 2. OG und die Arbeitsplätze im 14. OG für Studierende aller Fakultäten geöffnet. Weitere Arbeitsplätze stehen im Lichthof des Hauptgebäudes zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in FAQ 3.1.1.Den Fakultäten steht es offen, je nach Bedarf und Möglichkeiten studentische Arbeits-/ Lernräume in den Fakultäten zu öffnen. Voraussetzung ist hierfür ein Hygienekonzept (orientiert an den allgemeinen Hygieneregeln), dessen Umsetzung kontrolliert wird, z.B. durch stud. Hilfskräfte. Zudem muss für den Fall einer Infektion dokumentiert werden, wer sich wann in den wieder geöffneten Räumen aufgehalten hat (über ein Anmeldesystem beispielsweise).
Darüber hinaus dürfen das Hauptgebäude und das Hörsaalgebäude am Conti-Campus von Studierenden nach Vorlage des Studierendenausweises ausschließlich zum Validieren der LeibnizCard an den Validierungsstationen (im Hauptgebäude im Sockelgeschoss, Frontseite; am Conti-Campus Gebäude 1507, Foyer; im LUIS Gebäude 1210) betreten werden. Sie müssen danach das Gebäude unverzüglich wieder verlassen. Hier ist das gemeinsame Eintreten immer nur maximal zwei Personen erlaubt. Wenn diese das Gebäude verlassen haben, dürfen maximal zwei weitere eintreten. Weitere Informationen zur Validierung der LeibnizCard finden Sie in FAQ 3.2.1.2.
Das Betreten von Laborarbeitsplätzen obliegt der Organisation der Fakultäten unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Sicherheitsabstände und Hygienemaßnahmen.
Gäste bzw. Besucherinnen und Besucher:
Gäste und Besucherinnen und Besucher können die Gebäude in der Regel bis auf Weiteres nicht betreten. -
3.1.1 Studentische Arbeitsplätze und Computerpools
Die meisten studentischen Arbeitsplätze und Computerpools stehen derzeit nicht zur Verfügung. Den Fakultäten steht es jedoch offen, je nach Bedarf und Möglichkeiten studentische Arbeits-/ Lernräume in den Fakultäten zu öffnen. Voraussetzung ist ein Hygienekonzept (orientiert an den allgemeinen Hygieneregeln), dessen Umsetzung kontrolliert wird, z.B. durch stud. Hilfskräfte. Zudem muss für den Fall einer Infektion dokumentiert werden, wer sich wann in den wieder geöffneten Räumen aufgehalten hat (über ein Anmeldesystem beispielsweise).
Auf dem Conti-Campus sind der CIP-Pool im 2. OG und die Arbeitsplätze im 14. OG für Studierende aller Fakultäten geöffnet. Die Plätze können nach bestätigter Anmeldung in begrenzten Zeiträumen unter Beachtung aller Hygieneregeln genutzt werden.
Für den CIP-Pool gilt:
Der Computerpool im 2. OG der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät auf dem Conti-Campus (Geb. 1501) ist dienstags von 12.30 bis 16.30 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Es stehen zehn Arbeitsplätze zur Verfügung. Immatrikulierte Studierende der LUH können ihre Buchungsanfrage stellen unter https://www.its-wiwi.uni-hannover.de/platzanfrage.html. Jedem Studierenden können maximal zwei Zeitslots von je einer Stunde pro Woche zugeteilt werden. Das Pool-Team versendet eine Bestätigungsmail mit den zugeteilten Zeitslots sowie Informationen zur Wegeführung und den Hygienevorschriften. Die Bestätigungsmail muss beim Betreten des Gebäudes ausgedruckt oder digital beim Pförtner im EG von Gebäude 1502 auf dem Conti-Campus vorgezeigt werden.Für die Arbeitsplätze im 14. OG gilt:
Im 14. OG des Conti-Hochhauses (Geb. 1502) stehen 46 Arbeitsplätze für immatrikulierte Studierende der LUH zur Verfügung. Diese Plätze können zu folgenden Zeiten für jeweils 4 Stunden am Stück gebucht werden: montags bis donnerstags, jeweils vormittags von 9 bis 13 Uhr und nachmittags von 14.15 bis 18.15 Uhr sowie freitags von 9 bis 17 Uhr. Die Bestätigungsmail muss beim Betreten des Gebäudes ausgedruckt oder digital beim Pförtner im EG von Gebäude 1502 auf dem Conti-Campus vorgezeigt werden. Weitere Informationen zur Buchung und den Vorschriften bei der Nutzung der Arbeitsplätze erhalten Sie hier: https://www.zqs.uni-hannover.de/de/qs/lernraum/buchung/Weitere Arbeitsplätze für Studierende aller Fakultäten stehen bis auf Weiteres im Lichthof des Hauptgebäudes zur Verfügung. Für die Buchung dieser studentischen Arbeitsflächen gibt es über das Lernraumbuchungssystem in Stud.IP 3-Stunden-Zeitslots: https://www.zqs.uni-hannover.de/de/qs/lernraum/buchung. Bitte beachten Sie die im Buchungssystem aufgeführten Regeln und die Hinweise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die ordnungsgemäße Abwicklung im Lichthof zuständig sind.
Auf dem Campus Maschinenbau sind zudem die Saalgemeinschaften des IK-Hauses geöffnet. Ansprechpartner für Studierende aus dem Maschinenbau sind hier die Saalsprecher (saalsprecher.ok-haus@maschbau-hannover.org). Auch hier sind momentan Anmeldungen nötig. Als Ausweichfläche für das aktuell unter Baumaßnahmen stehende OK-Haus (Im Moore 11b) hat die Fakultät für Maschinenbau eine ehemalige Sparkassenfiliale auf dem Engelbostler Damm 71 angemietet. Auch dies ist ein offener, studentischer Arbeitsort, für den aber unter den aktuellen Umständen ebenso Anmeldungen als auch unbedingte Kontaktaufnahme mit den studentischen Verwaltern der Fläche von Nöten sind. Ansprechpartner sind hier Herr Schröder sowie Herr von Maltzahn (c.schroeder@maschbau-hannover.org, vfvmaltzahn@gmail.com).
-
3.1.1.1 Notebookverleih
Der Notebookverleih für Studierende des LUIS ist unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Die Ausleihe muss beantragt werden, eine Bestätigung einer Dozentin bzw. eines Dozenten ist aktuell nicht erforderlich.
-
3.1.2 TIB - Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften und Universitätsbibliothek
Die Standorte TIB Technik/Naturwissenschaften (Welfengarten), TIB Conti-Campus, TIB Sozialwissenschaften und TIB Geschichte/Religionswissenschaften sind für die Ausleihe und die eingeschränkte Lesesaalnutzung geöffnet.
Wie Sie die Angebote der TIB nutzen sowie online Literatur recherchieren und darauf zugreifen können, erfahren Sie im TIB-Blog:
-
3.1.3 Zentrum für Hochschulsport
Das Zentrum für Hochschulsport (ZfH) ist ab dem 2. November 2020 geschlossen.
Das ZfH bietet ein Online-Sportprogramm über Youtube an. -
3.1.4 Kindernotfallbetreuung
Es gibt erneut Kitaschließungen – betreut werden dürfen nur Notgruppen mit bis zu 50 Prozent Gruppenstärke. Die Kriterien für eine Notbetreuung sind vom Kultusministerium vorgegeben und weichen in Teilen von den Kriterien beim letzten Lockdown ab.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen
1. bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist
2. bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht sowie
3. die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden.Ferner können bei besonderen Härtefällen auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden:
• drohende Kindeswohlgefährdung
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden
• gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern
• drohende Kündigung und erheblicher VerdienstausfallEntscheidend ist der Grundgedanke: „Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder weiterhin möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, wo nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist.“
Die Eltern werden gebeten den Grund für die Nutzung der Notbetreuung mitzuteilen. Dafür benötigen die Kita-Einrichtungen eine Arbeitgeberbescheinigung darüber, dass Sie in einem Unternehmen beschäftigt sind und in welcher Position. Siehe FAQ 4.3
-
3.1.5 Back-up-Betreuung bei den Leibniz Kids
Die Kindernotfallbetreuung der LUH, Back-Up-Betreuung bei den Leibniz-Kids, kann von Studierenden und Beschäftigen aktuell nur im Notfall genutzt werden. Die Kapazitäten sind aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingeschränkt. Eltern können ihr Kind direkt bei den Leibniz-Kids anmelden.
Kontakt pme-Kindernotfallbetreuung:
Telefon: 0511 700 200 0Außerhalb der Sprechzeiten steht Ihnen eine Service-Hotline kostenfrei zur Verfügung:
Telefon: 0800 801 007 080Sollte bei der Anmeldung eine Bescheinigung über die dringende Notwendigkeit der Betreuung abgefragt werden, wenden Sie sich bitte an den Familienservice der LUH.
Kontakt: Björn Klages, Referent für den Familienservice
Telefon: 0511 762 5198 oder per E-Mail familienservice@uni-hannover.de -
3.1.6 Mensen
Die Mensen des Studentenwerks Hannover sind für den Vor-Ort-Verzehr geschlossen. In der Contine, der Mensa Garbsen, der Mensa TiHo-Tower und der Mensa Große Pause wird Essen zum Mitnehmen angeboten.
Die Mensen können nur geöffnet bleiben, wenn sich alle an die Corona-Regeln halten:
- Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen
- In den Schlangen mindestens 1,5 Meter Abstand halten, keine Gruppen bilden
- Wegweiser beachten und "Einbahnstraßen"-Regelungen befolgen
-
3.1.7 Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende (ptb)
Die Psychologisch-Therapeutische Beratung für Studierende (ptb) unterstützt Studierende und Beschäftigte der LUH bei psychischen Belastungen nach Terminvereinbarung und unter Berücksichtigung von Hygienebestimmungen in persönlichen Gesprächen, Telefonaten und über ihre Onlineberatung, erreichbar über die Website der ptb.
-
3.1.8 LeibnizShop
Der LeibnizShop im Sockelgeschoss des Hauptgebäudes bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Bestellungen sind online möglich: https://www.leibnizshop-uni.de/
-
3.2 Wie sind die Beschäftigten der LUH zu erreichen?
Sofern Beschäftigte im Homeoffice und nicht in den Räumlichkeiten der LUH arbeiten, sind sie per E-Mail und telefonisch zu erreichen. Informieren Sie sich bei Bedarf auch auf den einzelnen Webseiten der für Sie relevanten Einrichtungen und Angebote.
-
3.2.1 ServiceCenter, Prüfungsamt, Immatrikulationsamt, Studienberatung, Hochschulbüro für Internationales
Im ServiceCenter, im Akademischen Prüfungsamt, im Immatrikulationsamt, in der Zentralen Studienberatung und im Hochschulbüro für Internationales findet kein Publikumsverkehr statt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Fragen rund um studentische und akademische Angelegenheiten telefonisch unter +49 511 762 2020 und per E-Mail unter studium@uni-hannover.de oder studienberatung@uni-hannover.de zur Verfügung.
Bei Fragen und Problemen rund ums Studium oder auch persönlichen, bei der Durchführung des Studiums relevanten Fragen, erreichen Sie die Zentrale Studienberatung unter studienberatung@uni-hannover.de oder telefonisch unter +49 511 762-5580 (Mo-Fr 9-16 Uhr).
Zu allen Fragen an das Hochschulbüro für Internationales kontaktieren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail die jeweilige Mitarbeiterin bzw. den jeweiligen Mitarbeiter. Für allgemeine Anfragen kontaktieren Sie bitte internationaloffice@uni-hannover.de oder +49 511 762-2548.
Aktuelle Informationen zu den Sprechzeiten des Studentenwerkes (BAföG und Wohnhausverwaltung): www.studentenwerk-hannover.de/news/corona-faq
-
3.2.1.1 LUH-ID Passwortrücksetzung: Ich habe mein Passwort vergessen, was mache ich jetzt?
Normalerweise müssen Studierende persönlich im ServiceCenter vorbeikommen, um das Passwort zurücksetzen zu lassen, und dabei ihren Ausweis vorlegen. Aktuell gilt: Aus Datenschutzgründen wird ein Scan/Foto des Personalausweises und des Semestertickets (LeibnizCard) benötigt. Bitte unterschreiben Sie die Kopie und schicken Sie die Dateien per E-Mail an studienberatung@zuv.uni-hannover.de. Dann wird Ihr Passwort zurückgesetzt auf das Initialpasswort (dies erhalten Sie als PDF per E-Mail) und können anschließend ein neues Passwort wählen. So gelangen Sie wieder in Ihren QIS-Account.
-
3.2.1.2 LeibnizCard: Wie kann ich meine Karte validieren oder eine Ersatzkarte erhalten?
Studierende dürfen die LeibnizCard ausschließlich an den Validierungsstationen im Hauptgebäude (Sockelgeschoss, Frontseite) und im Hörsaalgebäude am Conti-Campus (Geb. 1507, Foyer) sowie im LUIS (Geb. 1210, hier ausschließlich in der Zeit von 9 bis 18 Uhr) validieren. Bitte halten Sie sich nicht länger als unbedingt notwendig zur Validierung Ihrer LeibnizCard in den Gebäuden auf und achten Sie auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Für die Ausstellung von Ersatzkarten setzen Sie sich bitte per E-Mail mit dem Studierendeninfoservice in Verbindung: studium@uni-hannover.de.
-
3.2.2 Dezernat Personal und Recht
Das Dezernat für Personal und Recht ist nur telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Persönliche Termine und Besuche in den Räumlichkeiten des Dezernats sind nicht möglich.
-
3.2.3 Dezernat für Finanzen
Das Dezernat für Finanzen ist nur telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Unterlagen können in den Postfächern an der Auskunft (Fach 1 bis 3) eingeworfen werden.
-
3.2.4 Postverteilung
Für den Austausch der Eingangs- und Ausgangspost (inklusive Hauspost) stehen in den jeweiligen Zustellbereichen (Sachgebiete, Abschnitte, etc.) zwei Postschwingen mit Deckel zur Verfügung. Diese sind so aufzustellen, dass die Kolleginnen und Kollegen der Post- und Botendienste die Post ohne Kontakt zu Personen austauschen können. Die Postzustellung im Hauptgebäude erfolgt bis auf Weiteres einmal täglich.
Leiterinnen und Leiter von Bereichen, in denen derzeit keine Postzustellung möglich ist, melden dies an heiko.guempel@zuv.uni-hannover.de und erhalten ihre Post zur Abholung in der Poststelle (Raum A114). Aufgrund der engen Platzverhältnisse darf die Poststelle nur einzeln betreten werden.
Eilige Absendungen können über das Postfach "Verwaltung" vor der Poststelle eingereicht werden.
-
3.2.5 Materialausgabe
Die Materialausgabe ist nicht persönlich erreichbar, Bestellungen können nur telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
4. Arbeiten an der LUH
-
4.1 Müssen alle Beschäftigten im Homeoffice arbeiten?
Die Arbeitsleistung von Beschäftigten der LUH soll aus Fürsorgegesichtspunkten nur noch im für die Aufgabenerledigung notwendigen Umfang in Räumlichkeiten der Universität abgeleistet werden. Vorgesetzte entscheiden in ihren jeweiligen Bereichen darüber, welche Arbeiten in der LUH unbedingt vor Ort ausgeführt werden müssen und welche auch aus dem Homeoffice heraus möglich sind.
Die Vorgesetzten haben dabei darauf zu achten, dass der Dienstbetrieb im erforderlichen Umfang gewährleistet ist. Insbesondere müssen die Beschäftigten per E-Mail und Telefon erreichbar sein.
Büros sind nur unter Beachtung der Abstandsregeln und der geltenden Hygienevorgaben zu besetzen. Die Vorgesetzten sind gebeten, auch von den Möglichkeiten der Schichtarbeit Gebrauch zu machen.
Lehrende, die zur Sicherstellung ihrer digitalen Lehre auf technische Gegebenheiten in der Universität zugreifen müssen (Beispiel stabiles Internet), suchen dazu bitte ihre Dienstzimmer auf.
-
4.1.1 Was gilt für Beschäftigte, die zu den Corona-Risikogruppen zählen?
Beschäftigte mit einem höheren Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 (gemäß Risikogruppen des Robert-Koch-Instituts), die die Zugehörigkeit zur Risikogruppe durch ein ärztliches Attest nachweisen können, nehmen Rücksprache mit ihren Vorgesetzten und werden je nach Risikograd von den Vorgesetzten in das Homeoffice entsendet oder unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in der Universität eingesetzt.
Eine Präsenz am Arbeitsplatz ist dann möglich, wenn laut Gefährdungsbeurteilung kein erhöhtes (niedriges) Infektionsrisiko besteht und die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, sind individuelle Schutzmaßnahmen erforderlich.
Personen mit ärztlichem Attest können sich auch an Betriebsärztin Dr. Aumüller wenden, die im Rahmen der Wunschvorsorge eine arbeitsmedizinische Empfehlung für den weiteren Einsatz erstellen kann.
-
4.1.2 Gilt die Dienstvereinbarung zu mobilem Arbeiten?
Im Einvernehmen mit dem Personalrat sind die Einschränkungen der Dienstvereinbarung zu mobilem Arbeiten (Antragstellung, begrenzte Anzahl an Tagen) für den Zeitraum des Krisenfalls ausgesetzt. Der Zeitraum der mobilen Arbeit sowie die zu erledigenden Aufgaben sind mit den Vorgesetzten abzustimmen.
-
4.1.3 Was muss ich bezüglich Informationssicherheit und Datenschutz im Homeoffice beachten?
Der Informationssicherheitsstab der LUH hat Regeln und Hinweise erarbeitet, wie die Kernanforderungen der Informationssicherheit und des Datenschutzes im Homeoffice so gut wie möglich erfüllt werden können. Weitere Informationen im Vademecum
-
4.2 Können Arbeitstreffen durchgeführt werden?
Arbeitstreffen mit externen Gästen haben in der Regel online stattzufinden. Es ist sorgfältig zu prüfen, ob eine Präsenz wirklich notwendig ist. Wenn Präsenz unabdingbar ist, gelten die Hygieneregeln der LUH.
Interne Arbeitstreffen haben ebenfalls in der Regel online stattzufinden. Wenn sie in Präsenz stattfinden müssen, gelten die Regeln des Hygienekonzepts.
-
4.2.1 Welche Videokonferenzsysteme darf ich nutzen?
Die LUH stellt mit Jitsi, BigBlueButton, WebEx und DFNconf Kommunikationsdienste bereit, um auch weiterhin gruppen- und gremienorientiert arbeiten zu können. Jitsi und BigBlueButton werden LUH-intern betrieben. WebEx und DFNconf werden außerhalb der LUH betrieben und wurden bei der Stabsstelle Datenschutz der LUH als zentrale IT-Services angezeigt. Andere Tools dürfen genutzt werden, wenn hierbei Aspekte der Informationssicherheit und des Datenschutzes beachtet werden. Bei vertraulichen Angelegenheiten (zum Beispiel Personalangelegenheiten) muss zwingend Jitsi verwendet werden. Vgl. auch FAQ 4.2.2.
-
4.2.2 Dürfen Bewerbungsgespräche per Videokonferenz durchgeführt werden?
Vorstellungsgespräche im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren sollen in der Regel per Videokonferenz durchgeführt werden. Als Videokonferenzplattform darf nur Jitsi verwendet werden.
Leitfaden "Digitale Vorstellungsgespräche im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren" (im Vademecum)
-
4.3 Ich bin von den Schließungen der Kindertagesstätten und Schulen betroffen – welche Möglichkeiten habe ich?
Wenn aufgrund der Schließung der Kindertagesstätten und Schulen die Betreuung eines Kindes bis 14 Jahre sichergestellt werden muss und eine anderweitige Betreuung nicht gewährleistet ist, sollte in erster Linie versucht werden, in Absprache mit dem Vorgesetzten von zuhause aus zu arbeiten. Dabei sind auch Arbeitszeitflexibilisierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Sofern Homeoffice nicht durchführbar oder zweckmäßig ist, kann Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge (Beamtinnen und Beamte) oder Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts bis zu drei Arbeitstage (Tarifbeschäftigte) beantragt werden. Darüber hinaus kann Sonderurlaub ohne Bezüge mit dem Einverständnis der jeweiligen Einrichtung in Anspruch genommen werden, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Dies muss per E-Mail an die jeweils persönlich zuständigen Sachbearbeitenden im Dezernat Personal und Recht erfolgen.
Beachten Sie auch die Hinweise unter FAQ "3.1.4 Kindernotfallbetreuung" und "3.1.5 Back-up-Betreuung bei den Leibniz Kids".
Die Leibniz Universität hannover hält den Lehr- und Forschungsbetrieb aufrecht und damit sind insbesondere die Beschäftigten in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig. Der Familienservice der LUH bescheinigt dies den Eltern, die das Back-up bei den Leibniz Kids nutzen möchten oder die eine Notfallbetreuung in ihrer Betreuungseinrichtung beantragen. Dazu wenden Sie sich an den Familienservice der LUH: familienservice@uni-hannover.de, Telefon 0511 762 5198.
Außerdem können die Vorgesetzten eine „Bescheinigung über die Unabkömmlichkeit einer/eines Beschäftigten“ und die damit verbundene Notwendigkeit der Notfallbetreuung ausstellen. Dafür kann dieses Muster verwendet werden.
Der Bund hat beschlossen, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zuhause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten eingeschränkt wurde. Eine gesetzliche Regelung des Bundes steht aus.
-
4.4 Ich wohne in einem Kreis, für den die eingeschränkte Bewegungsfreiheit nach der 15-Kilometer-Regel gilt. Erhalte ich von der LUH eine Bescheinigung, um nach Hannover pendeln zu können?
Wenn Sie aus einem Kreis, für den die 15-Kilometer-Regel gilt, nach Hannover pendeln müssen, nutzen Sie den Hausausweis der LUH zur Legitimation bei Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsamt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Möglichkeiten der mobilen Arbeit in FAQ 4.1.
-
4.5 Wie verhalte ich mich, wenn ich Kontakt zu einer SARS-CoV-2-infizierten Person hatte?
Hatten Sie Kontakt zu einer SARS-CoV-2 positiv getesteten Person, dürfen Sie als Kontaktperson der Kategorie I nach Definition des Robert Koch-Instituts die Gebäude der LUH nicht betreten und müssen auf Maßnahmenanordnungen des Gesundheitsamtes warten - siehe FAQ 1.2.2 Welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen und zu welcher Art der Kontaktpersonen Sie zählen, entnehmen Sie bitte den Informationen des Robert-Koch-Instituts.
-
4.5.1 Wie verhalte ich mich, wenn eine in meinem Haushalt lebende Person unter Quarantäne gestellt wurde, aber noch kein Testergebnis dieser Person vorliegt?
Soweit keine Symptome vorliegen und keine Maßnahmen vom Gesundheitsamt angeordnet worden sind, kann die Tätigkeit an der LUH fortgesetzt werden. Auf eine strenge Einhaltung der Hygienemaßnahmen ist zu achten. Die Zahl der Kontakte zu weiteren Personen sollte auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und 15 Minuten nicht überschreiten. Wenn möglich, ist das Verbleiben im Homeoffice die sicherste Lösung, bis ein Testergebnis vorliegt.
-
4.5.2 Was muss ich tun, wenn ich vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt werde?
Hier sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden:
- Sie sind erkrankt und in Quarantäne: Sie erhalten eine Krankschreibung. Es gelten die üblichen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Sie sind nicht erkrankt und Quarantäne wird vorsorglich angeordnet: Die Absprache über Möglichkeiten des mobilen Arbeitens erfolgt mit Ihrem Vorgesetzten bzw. Ihrer Vorgesetzten. Ihr Entgelt wird Ihnen nach § 56 Absatz 5 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten von ihrem Arbeitgeber weiterhin für maximal sechs Wochen gezahlt.
In beiden Fällen müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne informieren.
- Sie sind erkrankt und in Quarantäne: Sie erhalten eine Krankschreibung. Es gelten die üblichen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
-
4.5.3 Was gilt, wenn ich aufgrund einer Urlaubsreise unter Quarantäne stehe?
Wenn Beschäftigte der LUH aufgrund einer Urlaubsreise unter Quarantäne stehen, sind zwei Sachverhalte zu unterscheiden:
Im Fall einer vor Urlaubsantritt nicht absehbaren Quarantäne im Auslandsurlaub oder nach Rückkehr aus diesem gilt, dass im Falle einer Unmöglichkeit des Arbeitens von zu Hause während der Quarantäne ein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bzw. des Entgelts besteht. Die Unmöglichkeit des Arbeitens von zu Hause kann dabei nur durch die wahrzunehmende Tätigkeit oder durch besondere Umstände (wie z.B. eine Quarantäne im Ausland) begründet werden.
Im Fall einer absehbaren Quarantäne muss vor Reiseantritt mit der Referats- und Abteilungsleitung geklärt werden, ob während der Quarantäne Arbeiten von zu Hause möglich ist. Alternativ muss sonst der Zeitraum der Quarantäne durch Erholungsurlaub oder anderweitige Freistellung, z.B. in Form von Mehrzeitausgleich oder durch unbezahlten Sonderurlaub, abgedeckt werden.
Weitere Informationen für tarifbeschäftigtes Personal und für Beamtinnen und Beamte.
-
4.6 Darf ich meine geplante Dienstreise antreten?
Dienstreisen sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Dienstreisen ins Inland und Ausland benötigen eine Zustimmung durch das Präsidium (einzureichen über Frau Sandra Cohrs, Dezernat 5, an den Hauptberuflichen Vizepräsidenten).
-
4.7 Was gilt für wissenschaftliches Personal in der Qualifizierungsphase?
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz wurde um eine zeitlich begrenzte Übergangsregelung ergänzt: Wegen der Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs wurde die Höchstbefristungsgrenze für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase befindet, verlängert. Beschäftigungsverhältnisse zur Qualifizierung können zusätzlich um sechs Monate verlängert werden. Dies gilt – zeitlich begrenzt bis zum 31. März 2021 – auch für neu begründete Arbeitsverhältnisse.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Personalsachbearbeiter/in.
-
4.8 Wie kann ich mich im Homeoffice fortbilden?
Momentan wird von allen Beschäftigten eine enorme Umstellung gefordert – für viele vom Arbeitsalltag vor Ort auf eine digitale Arbeitswelt im Homeoffice. Das Team der Personalentwicklung der LUH unterstützt dies mit Informationen und Angeboten.
Fortlaufend aktualisierte Tipps und Online-Angebote zur Weiterbildung
Aktuelle Informationen zum Lehrbetrieb einiger externer Weiterbildungsanbieter sowie Informationen zum Online-Angebot finden Sie unter folgenden Links:
- Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN)
- Hochschulübergreifende Weiterbildung (HüW)
- Deutscher Hochschulverband (DHV)
- Kommunales Bildungswerk e.V.
Kontakt: personalentwicklung@zuv.uni-hannover.de -
4.9 Wie bleibe ich an meinen Arbeitsplatz zu Hause gesund?
Auf der Seite Gesund @ home finden Sie Informationen und Hinweise rund um das Thema Gesundheit. Praktische Handlungshilfen und Tipps zu Ergonomie, Vermeidung von Stress und Belastungen, Bewegung und Entspannung sowie weiteren Themen sollen Sie bei der Arbeit von zu Hause aus unterstützen. Des Weiteren gibt die Seite Auskunft über interne und externe Beratungsstellen und ausgewählte Notrufnummern.
Kontakt: gesundheit@zuv.uni-hannover.de
5. Lehre
-
5.1 Wie verläuft die Lehre im Wintersemester 2020/2021?
Alle Lehrveranstaltungen finden grundsätzlich als Online-Lehre statt.
Präsenz ist nur dann zulässig, wenn es ansonsten zu einer Verlängerung der Studienzeit führen könnte. Dies betrifft konkret Laborpraktika, praktische Übungen und Abschlussarbeiten.
-
5.1.1 Was ist für die Lehre im Sommersemester 2021 geplant?
Vorlesungsbeginn im Sommersemester 2021 ist am 12. April 2021. Das Sommersemester muss überwiegend durch Online-Lehre realisiert werden.
Wenn der Inzidenzwert für die Region Hannover stabil unter 50 liegt (sieben Tage), soll Präsenz vornehmlich für Studierende der Studieneingangsphase wieder möglich gemacht werden. Angebote in Laboren und Projektstudium sowie Bachelor- und Master-Vorbereitung in studentischen Gruppen sind auch im Moment möglich. Bei einer stabilen Inzidenz unter 50 wird entschieden, ob diese ggf. in Hinblick auf die Gruppengröße erweitert werden können.
-
5.1.2 Welche Möglichkeiten haben Lehrende, um Online-Angebote aufzubauen und wo erhalten sie Unterstützung?
Gemeinsam erstellt mit dem E-Learning-Service der Zentralen Einrichtung für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (ZQS) sowie mit der Hochschuldidaktik (SG 11) finden Lehrende unter folgendem Link eine Zusammenstellung der Möglichkeiten und Tools eines Off-Campus-Betriebs sowie Hinweise dazu, welche Supportmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Diese Übersicht wird ständig erweitert.
-
5.1.3 Welche Online-Angebote können Studierende nutzen und wo erhalten sie Unterstützung?
Auf folgender Website finden Studierende eine Zusammenstellung der Angebote und Tools eines Off-Campus-Betriebs sowie Hinweise dazu, welche Supportmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Diese Übersicht des E-Learning-Service der ZQS (ZQS/elsa) wird ständig erweitert.
Lesen Sie auch die Hinweise zur Nutzung studentischer Arbeitsplätze und Computerpools (FAQ 3.1.1), zum Notebookverleih für Studierende (FAQ 3.1.1.1) und zur Öffnung von Lesesälen (FAQ 3.1.2).
-
5.1.4 Wo finde ich Informationen zu Lehrveranstaltungen in StudIP, ob sie online oder in Präsenz stattfinden?
Alle Veranstaltungen, die in Präsenz stattfinden, sollten dem Titel vorangestellt einen entsprechenden Eintrag aufweisen. Also zum Beispiel „Präsenz_Vorlesung: XYZ“. Außerdem lässt sich das in der Detailansicht der Stud.IP-Veranstaltung einsehen: Alle Veranstaltungen, die keinen entsprechenden Zusatz zur Präsenz aufweisen, sind online stattfindende Veranstaltungen. Näheres zur Konzeption der jeweiligen Veranstaltungen lässt sich ebenfalls in der Detailansicht der Veranstaltung aus der Beschreibung entnehmen. Sofern das nicht der Fall ist, wenden Sie sich bitte an die verantwortlichen Lehrpersonen um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen.
-
5.2 Finden Sprechstunden mit Lehrenden statt?
Sprechstunden mit Lehrenden können prinzipiell per Telefon, E-Mail oder Videokonferenzsysteme erfolgen, wodurch keine Präsenz in den Räumen der LUH nötig ist.
-
5.3 Finden Exkursionen und Fach-/Schulpraktika statt?
Fach- bzw. Schulpraktika sind aktuell unter besonderen Umständen möglich. Falls Praktika nicht in vollem Umfang oder gar nicht abgeleistet werden können, sollen sich die Studierenden bzgl. möglicher äquivalenter Veranstaltungen oder Umplanungen im Studienverlauf an das jeweilige Institut bzw. die Lehrperson wenden. Für Fragen rund um Schulpraktika steht außerdem die Leibniz School of Education sowohl Studierenden als auch Lehrenden beratend zur Seite (zur zentralen Praktikumsvergabe).
Exkursionen sind aktuell nicht möglich.
-
5.4 Finden Sprachkurse und Beratungen des Leibniz Language Centre statt?
Ja, es finden Blockkurse, Tandem- und Schreibberatungen statt.
Die Online-Einstufungstests für Deutsch, Englisch und Spanisch und die Anmeldezeiten bleiben bestehen, auch die Beratungswoche findet (online) statt (Informationen auf https://www.llc.uni-hannover.de). Für die "Bevorzugte Kursanmeldung" gibt es ein Online-Verfahren (ausfüllbare pdf-Datei), das auf der Webseite des Leibniz Language Centre erklärt wird.
Das LLC versucht, den Studierenden Möglichkeiten zu bieten, nicht nur ihre Sprachkenntnisse zu erweitern, sondern auch in den Kursangeboten wie bisher ECTS-Punkte zu erwerben. Es ist dabei möglich, dass die Prüfungsleistungen geändert werden; Informationen hierzu gibt es rechtzeitig vor Kursbeginn auf der LLC-Webseite und in den Modulbeschreibungen.
-
5.5 Können Leistungspunkte im Bereich Schlüsselkompetenzen erworben werden?
Ja, die ZQS/Schlüsselkompetenzen bietet Seminare mit Leistungspunkten in Online-Formaten an.
Studierende und Mitarbeitende der Studiengänge können sich bei Fragen zum Seminarprogramm an das Team von ZQS/Schlüsselkompetenzen wenden.
Darüber hinaus können im Wintersemester 2020/2021 im Rahmen von virtuellen Praxisprogrammen Leistungspunkte im Bereich Schlüsselkompetenzen erworben werden. Eine Übersicht der Programme finden Sie hier.
-
5.6 Dürfen bei Präsenzveranstaltungen an der LUH Kontaktdaten erhoben werden?
Auf Grundlage der Niedersächsischen Corona-Verordnung dürfen Kontaktdaten im Rahmen von Präsenzveranstaltungen verpflichtend erhoben und verarbeitet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in FAQ 10.1.2.
6. Prüfungen
-
6.1 Rechtliches zu Online-Klausuren
Durch die Umstellung von Präsenz- auf Online-Klausuren ergeben sich zahlreiche rechtliche Fragen – einen Überblick erhalten Sie in dieser Zusammenstellung rechtlicher Fragen und Antworten.
-
6.1.1 Was gilt für Härtefallregelungen bzw. Nachteilsausgleiche (§ 16 der MPO)?
Alle Gründe, die im Fall einer Antragstellung geltend gemacht werden und nicht auf einer (eigenen) Erkrankung basieren, müssen ein erhebliches Gewicht haben, damit die Nachteilsausgleichsregelung angewendet werden kann. Der Antrag muss einer Einzelfallprüfung unterzogen werden, deren Anwendung gut begründet sein muss. Es gilt der Gleichheitsgrundsatz, eine Ausnahmeregelung ist nicht ohne Nachweis der besonderen Härte zu gewähren.
Wenn ein Arzt attestiert, dass eine Studierende/ein Studierender krankheitsbedingt keine Maske tragen darf, muss dieser/diesem die Möglichkeit der Ableistung einer Klausur ohne Maske eingeräumt werden. Hier sind Räumlichkeiten der LUH vorzuhalten, die nach Maßgabe der geltenden Hygienevorschriften auszustatten sind.
-
6.2 Finden aktuell Prüfungen statt?
Ja, Prüfungen finden in Online-Formaten oder anderen alternativen Prüfungsformen statt.
Präsenzklausuren finden bis einschließlich 28. Februar 2021 nicht statt.
Die Prüfungsphase des Wintersemesters 2020/2021 wird verlängert bis zum 27. April 2021. Präsenzklausuren, die nicht in andere Formate überführt werden können, werden somit auf einen Termin ab dem 1. März 2021 verschoben. Als Räumlichkeiten sind unter anderem die Mensa und das Schloss Herrenhausen eingeplant.
Die Prüfungsphase des Sommersemesters 2021 beginnt am 25. Juli 2021. Die Lehrenden werden gebeten, auch für diese Phase möglichst viele Prüfungen auf Online-Formate umzustellen.
In den Präsenzprüfungen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer OP-Maske oder einer FFP2-Maske. Ohne entsprechende Maske ist eine Teilnahme an einer Präsenzprüfung nicht möglich. Diese Prüfungen dürfen maximal zwei Stunden dauern (Schreibzeit).
Weitere Informationen zur Durchführung von Präsenzklausuren ab dem 1. März finden Sie in den Mails des Präsidenten vom 23. Februar 2021
Bitte informieren Sie sich auch auf der Webseite Ihrer jeweiligen Fakultät. -
6.2.1 Welche Hygieneregeln gelten bei Prüfungen?
Es gilt das Hygienekonzept für Klausuren und mündliche Prüfungen. Weitere Informationen finden Sie in FAQ-Kapitel 2.
Eine Handreichung für Aufsichtsführende bei Präsenzklausuren finden Sie hier.
Außerdem gelten die Kontaktbeschränkungen gemäß §2 der nds. Corona-Verordnung: "Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstand ... aufhalten."
-
6.2.2 Wie kann ich mich für Prüfungen anmelden?
Informationen zu den Melde- und Prüfungszeiträumen finden Sie auf den Seiten des Akademischen Prüfungsamtes
-
6.2.3 Darf ich für Präsenzklausuren anreisen?
Auf Basis Ihres Status als Studierende/r der LUH dürfen Sie an Prüfungen teilnehmen und dazu nach Hannover an die LUH anreisen, sofern Sie keine Krankheitssymptome aufweisen (s. dazu FAQ 1.2, 2.2). Die Anreise zu einer Präsenzklausur gilt nicht als private Reise und fällt nicht unter die Kontaktbeschränkungen, die für den privaten Bereich gelten.
Augenblicklich lässt die Situation im öffentlichen Nah- und Fernverkehr auch angesichts voll aufrecht erhaltener Fahrpläne eine An- und Abreise zu Prüfungsterminen zu.
-
6.2.4 Dürfen Prüfende die Prüfungsformen verändern?
Wenn es möglich und sinnvoll ist, sollen Prüfende die ursprünglich vorgesehene Prüfungsform der Präsenzklausur abwandeln, sofern dies im Rahmen der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsformen möglich ist. Der Bearbeitungszeitraum ist dabei genau festzulegen.
Im Zuge der Verabschiedung einer Rahmenprüfungsordnung zur Abmilderung der COVID-19-Auswirkungen auf Lehre und Studium konnten und können Fakultäten bzw. Prüfungsausschüsse Prüfungsformen ändern, sofern dies im Rahmen der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsformen möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem zuständigen Studiendekanat, ob es eine Alternative zur Präsenzklausur gibt.
-
6.2.5 Was gilt für schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen?
Sollten Studien- und Prüfungsleistungen aufgrund der Einschränkungen im Lehrbetrieb (z.B. Arbeit in Laboren) nicht abgeschlossen werden können, gilt dies nicht als Fehlversuch. Betroffene Studierende wenden sich an ihr jeweiliges Institut bzw. die Lehrenden, um genaue zeitliche und organisatorische Absprachen zu treffen.
Sollten Studierende eine angefangene Prüfungsleistung trotz Fristverlängerung abbrechen wollen, entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss über den Einzelfall.
Die Themenausgabe für noch nicht begonnene schriftliche Prüfungsleistungen kann durch die Prüfenden unter Nennung des Themas, Datum der Ausgabe und Datum der Abgabe – ebenso wie die Bestätigung der Ausgabe durch den/die Studierende – per E-Mail erfolgen.
-
6.2.6 In meinem Bachelor-/Mastermodul ist als Prüfungsleistung eine Präsentation vorgesehen. Gibt es eine alternative Prüfungsform?
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin in Verbindung, um ggf. Alternativprüfungen durchzuführen.
-
6.2.7 Ändern sich die Korrekturfristen?
Aufgrund der aktuellen Herausforderungen für Prüfungen und der Online-Lehre können sich die Korrekturfristen für Prüfungs- und Studienleistungen verlängern.
Prüfende verständigen sich darüber in den Instituten und haben dabei im Blick, dass Studierende bei außeruniversitär gesetzten Fristen für Leistungsnachweise (BAföG, Stipendien, Jobangebote) auf Benotungen angewiesen sind.
Studierende, die auf die Korrektur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angewiesen sein, teilen dies der Lehrperson mit und machen ihre Situation transparent.
-
6.2.8 Können Klausureinsichten durchgeführt werden?
Klausureinsichten sind möglich, wenn dabei die Hygieneregeln, die für die Klausurdurchführung gelten (siehe FAQ 2.1), entsprechend zur Anwendung kommen.
-
6.3 Welche Auswirkungen ergeben sich für Abschlussarbeiten?
Vor dem Hintergrund des seit dem 16. Dezember 2020 angeordneten Lockdown und der damit verbundenen Einschränkungen empfiehlt das Präsidium nachdrücklich und dringlich, orientiert an den jeweiligen Gegebenheiten der Fakultäten, eine pauschale Fristverlängerung so rasch wie möglich einzuführen. Empfohlen wird eine Pauschalverlängerung im Umfang von rund einem Drittel der vorgesehenen Bearbeitungszeit. Das Präsidium stellt zudem auch anheim, die Fristen für die Bearbeitung von Hausarbeiten entsprechend angemessen zu verlängern. Bezüglich der für Sie maßgeblichen Fristverlängerung setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Studiengangskoordinatorin oder dem Studiengangskoordinator Ihrer Fakultät in Verbindung.
Über weitere Verlängerungen der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten entscheidet der Prüfungsausschuss in Einzelfällen auf individuellen Antrag. Setzen Sie sich bitte hierzu mit Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss in Verbindung.
Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt grundsätzlich elektronisch, z.B. per E-Mail an die Prüfenden. Klären Sie bitte mit dem Prüfenden die Detailfragen und inwieweit eine Papierversion erforderlich und gewünscht ist. Sollte eine zusätzliche Papierversion seitens der Prüfenden gewünscht werden oder erforderlich sein, muss sichergestellt sein, dass die elektronische Version und eine später abgegebene Papierversion identisch sind. Wird eine nachgereichte Papierversion über den Postversand vorgelegt, sollte das fristgerechte Absenden der Arbeit förmlich bescheinigt werden.
Studierende, die bei der Abschlussarbeit auf Experimente, Labormessungen und weitere Datenerhebungen angewiesen sind und diese aktuell nicht in der geplanten Form durchführen können, halten individuell Rücksprache mit ihren Prüfenden, um beispielsweise über eine thematische Anpassung der Arbeit zu beraten.
Dies gilt gleichermaßen für geplante und noch nicht begonnene Abschlussarbeiten.
-
6.3.1 Ich möchte meine Abschlussarbeit anmelden. Was ist zu beachten?
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit kann grundsätzlich per E-Mail erfolgen. Achten Sie bitte darauf, dass der Beginn Ihrer Bearbeitungszeit erfasst ist. Senden Sie den von der Prüferin / vom Prüfer bestätigten Antrag mit dem ausgegebenen Thema an den zuständigen Sachbearbeitenden des Akademischen Prüfungsamtes per E-Mail als pdf-Anhang und postalisch.
-
6.4 Finden Disputationen im Rahmen von Promotionen statt?
Die Forschungsdekanate und Promotionskommissionen sind angehalten, für die an der jeweiligen Fakultät laufenden Promotionsverfahren Regelungen zu treffen.
7. Einschreibung und Rückmeldung
-
7.1. Ich kann die erforderlichen 150 Leistungspunkte für meine Einschreibung in den Masterstudiengang wegen der Verschiebung von Prüfungen nicht fristgerecht erbringen. Kann ich mich dennoch zum Sommersemester 2021 in den Master einschreiben?
Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Eine Entscheidung über Ausnahmen zu der 150-Punkte-Regelung obliegt dem jeweiligen Zulassungsausschuss.
Wenn der Zulassungsausschuss eine Ausnahme gewährt, erhalten Sie zeitnah Ihren Zulassungsbescheid. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, beachten Sie bitte die aus immatrikulationsrechtlicher Sicht wichtigen Informationen:
Das Immatrikulationsamt empfiehlt Ihnen nicht, sich mit weniger als mindestens 150 Leistungspunkten in den gewählten Studiengang zu immatrikulieren, da Sie innerhalb des Sommersemesters den vollständigen Bachelorabschluss erarbeiten und nachweisen müssen, Ausnahmen oder Fristverlängerungen sind nicht möglich. Hieraus erwächst für Sie eine zusätzliche Prüfungsbelastung für das Sommersemester. Daher legen wir Ihnen nahe, sich zum Wintersemester 2021/22 mit den erforderlichen Leistungspunkten erneut zu bewerben. Sollten Sie im Sommersemester bereits Prüfungsleistungen aus dem gewählten Masterstudiengang ablegen wollen, ist dies grundsätzlich möglich. Sprechen Sie hierzu gerne die für Ihren Studiengang zuständige Koordinatorin oder den zuständigen Koordinator an.
-
7.1.1 Ich wurde zum Sommersemester 2020 oder zum Wintersemester 2020/21 unter Auflagen zum Studium zugelassen. Die Frist zum Erfüllen der Auflagen läuft am 31. März oder am 15. April ab, die Auflagenprüfungen wurden aber verschoben. Wie gehe ich vor?
In diesem Fall stellen Sie bitte einen Antrag auf Fristverlängerung beim dem für Sie zuständigen Zulassungsausschuss/Prüfungsausschuss. Dort wird Ihr Anliegen im Einzelfall geprüft.
-
7.2 Ich bin neu eingeschrieben und habe meine LeibnizCard (Studierendenkarte) noch nicht erhalten, wie gehe ich vor?
Kontaktieren Sie bitte studium@uni-hannover.de. Bitte haben Sie Verständnis, dass es hier keine allgemein gültige Antwort gibt. Eine genauere Klärung wird mit Ihnen per E-Mail stattfinden.
-
7.3 Kann ich meinen Antrag auf Beurlaubung per E-Mail einreichen?
Ja, Sie können Ihren eigenhändig unterschriebenen Beurlaubungsbogen per E-Mail einreichen. Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag im Anhang einer E-Mail an studierendenverwaltung@uni-hannover.de mit dem Betreff „Antrag auf Beurlaubung“. Bitte verwenden Sie Ihre an der LUH hinterlegte E-Mail-Adresse und hängen Sie der E-Mail die erforderlichen Nachweise an.
-
7.3.1 Kann ich trotz einer Beurlaubung die angebotenen Online-Seminare besuchen und Prüfungen ablegen?
Nein. Während Ihrer Beurlaubung können Sie regulär leider keine Lehrveranstaltungen besuchen, Leistungsnachweise erbringen oder Prüfungen ablegen. Einzig für Abschlussprüfungen, die Aufgrund der Pandemie verschoben wurden, kann eine Ausnahme gewährt werden. Siehe hierzu FAQ 7.3.2.
-
7.3.2 Meine Abschlussprüfung wurde pandemiebedingt verschoben und findet nun im Sommersemester 2021 statt. Muss ich mich hierfür zurückmelden?
Ja, hierfür ist eine Rückmeldung erforderlich. Für das Sommersemester 2021 können Sie in diesem Fall aber ausnahmsweise statt der Rückmeldung eine Beurlaubung beantragen. Entgegen der grundsätzlichen Regelung, dass in einem Urlaubssemester keine Prüfungen erbracht werden dürfen, besteht ausdrücklich für Sie die Möglichkeit, Ihre nachweislich letzte Prüfung im Sommersemester 2021 trotz einer Beurlaubung zu erbringen.
Das entsprechende Formular zur Beantragung eines Urlaubssemesters finden Sie hier.
Das Beurlaubungsformular senden Sie bis spätestens 3. Mai 2021 per E-Mail an studierendenverwaltung@uni-hannover.de. Ergänzen Sie bitte einen geeigneten Nachweis darüber, dass Ihre Abschlussprüfung in das Sommersemester verschoben wurde.
Bitte beachten Sie, dass sich im Falle einer Beurlaubung der Semesterbeitrag von 434,19 Euro auf 130,09 Euro reduziert und Ihre LeibnizCard kein gültiges Semesterticket mehr beinhaltet.
-
7.4 Ich habe die E-Mail zur Semesterrückmeldung für das Sommersemester 2021 erhalten. Daraus geht hervor, dass ich zur Rückmeldung 434,19 Euro überweisen muss. Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?
Der Semesterbeitrag zum Sommersemester 2021 setzt sich aus folgenden einzelnen Beiträgen zusammen:
- 115,00 Euro für das Studentenwerk
- 225,99 Euro für die SemesterCard (Semesterticket GVH+ landesweites Semesterticket)
- 13,09 Euro für die Studierendenschaft
- 0,91 Euro für die Fahrradwerkstätten
- 75,00 Euro als Verwaltungskostenbeitrag
- 2,00 Euro für das Kulturticket
- 2,20 Euro für den Semesterticketausfallfonds
Diese Beiträge werden von den jeweiligen Institutionen durch Beitragsordnungen beschlossen bzw. sind teilweise sogar per Gesetz festgelegt. Das Immatrikulationsamt leitet die Beitragsposten anteilig an die einzelnen Institutionen (z.B. an das Studentenwerk, den AStA und das Land Niedersachsen) weiter.Sollten Sie weitere Fragen zu den Kosten für das Semesterticket haben, so wenden Sie sich bitte an den AStA.
-
7.5 Die Regelstudienzeit in Niedersachsen wird auf Grund der Corona-Pandemie um ein Semester angehoben. Was bedeutet das für mich?
Der Landtag hat am 10. Dezember 2020 beschlossen, die Regelstudienzeit für im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 oder Sommersemester 2021 immatrikulierte und nicht beurlaubte Studierende um insgesamt ein Semester zu verlängern ("Individuelle Regelstudienzeit").
Derzeit werden alle Fragen zu den Auswirkungen sowie zur konkreten Umsetzung dieses Beschlusses mit den Institutionen sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur abgestimmt.
Seitens der LUH wird bereits an der systemseitigen Umsetzung der beschlossenen Regelstudienzeiterhöhung gearbeitet. Dies beinhaltet auch eine Aufnahme der neuen "Individuellen Regelstudienzeit" auf den entsprechenden Bescheinigungen, die Sie im Selbstbedienungsportal erhalten.
Das Immatrikulationsamt wird die betroffenen Studierenden über das weitere Vorgehen schnellstmöglich informieren und bittet bis dahin um etwas Geduld.
-
7.6 Die Regelstudienzeit in Niedersachsen wird um ein Semester angehoben. Ich habe einen Langzeitstudiengebührenbescheid für das SoSe 2020, WiSe 2020/21 und/oder SoSe 2021 erhalten und die Langzeitstudiengebühren gezahlt. Wie geht es jetzt weiter?
Bezüglich der Langzeitstudiengebührenbescheide für 2020 sowie für 2021 wird die LUH Ihnen einen korrigierten Langzeitstudiengebührenbescheid zusenden bzw. den entsprechenden Bescheid aufheben.
Sofern sich durch die Gesetzesänderung für Sie ein Anspruch auf Erstattung ergibt, wird die LUH Ihnen dies per E-Mail mitteilen und Sie um Zusendung eines Erstattungsantrages bitten. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/21 oder im Sommersemester 2021 erstmalig langzeitstudiengebührenpflichtig geworden sind.
Sofern Sie bereits vor dem Sommersemester 2020 langzeitstudiengebührenpflichtig waren, hat die Gesetzesänderung keine Auswirkungen auf Ihre Langzeitstudiengebührenpflicht. Ihnen wird aber die Möglichkeit gegeben, einen Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühr nach §14 Abs. 2 NHG zu stellen, wenn Sie aufgrund der Corona-Pandemie in der Zeit vom Sommersemester 2020 bis zum Sommersemester 2021 nachweislich an Ihrem Studienfortschritt gehindert waren.
Bitte beachten Sie FAQ 7.6.1
-
7.6.1 Ich zahle bereits Langzeitstudiengebühren. Kann ich mich auf Grund der aktuellen Situation von den Langzeitstudiengebühren befreien lassen?
Wenn Sie in der Zeit vom Sommersemester 2020 bis zum Sommersemester 2021 aufgrund der Corona-Pandemie an Ihrem Studienfortschritt gehindert waren, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühren zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung erst bei nachweislicher Hinderung am Studienfortschritt möglich ist.
Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, formulieren Sie bitte ein Anschreiben (formlos) und legen Sie ausführlich dar, welche schwerwiegenden Folgen durch die Corona-Pandemie in Bezug auf Ihr Studium eingetreten sind. Gehen Sie dabei gezielt auf die Konsequenzen zum Beispiel für Ihre Gesundheit, Arbeit und Ihr Zeitmanagement bezüglich der Erbringung der Leistungsnachweise ein.
Senden Sie den Antrag formlos per E-Mail an semesterbeitrag@zuv.uni-hannover.de.
-
7.7 Kann ich meinen Antrag auf Exmatrikulation per E-Mail einreichen?
Ja, Sie können Ihren eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Exmatrikulation per E-Mail einreichen. Bitte schicken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag im Anhang einer E-Mail an studierendenverwaltung@uni-hannover.de mit dem Betreff "Exmatrikulationsantrag". Der Antrag muss von Ihrer an der LUH hinterlegten E-Mail-Adresse gesendet werden. Bitte senden Sie den Antrag möglichst im pdf-Format.
Sollten Sie Ihre LeibnizCard noch nicht für das nächste Semester validiert haben, so ist ein Foto oder Scan der Karte ausreichend. Sollten Sie sie bereits für das nächste Semester validiert haben, so kann der Differenzbetrag dennoch erstattet werden, wenn Sie zeitnah nach der Exmatrikulation einen Scan oder ein Foto Ihrer neu validierten Karte einsenden an studierendenverwaltung@uni-hannover.de . Auf diesem Scan muss der wiederbeschreibbare Streifen sichtbar sein, so dass die Ungültigkeit Ihres Semestertickets deutlich wird. Sollten Ihnen beide Möglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, so müssen Sie die Karte postalisch einsenden.
-
7.7.1 Warum habe ich trotz Exmatrikulation noch keine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten?
Wenn Sie wegen „bestandener Prüfung“, „endgültig nicht bestandener Prüfung“ oder aufgrund „fehlender Rückmeldung“ exmatrikuliert wurden, wird Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung erst nach ca. zwei Monaten zugestellt. Sollten Sie diese zeitnah benötigen (etwa für eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule), ist ein Antrag auf Exmatrikulation Ihrerseits nötig.
8. Internationales
-
8.1 Findet im Wintersemester 2020/2021 internationale Mobilität statt?
Mobilitäten nach Hannover und von Hannover ins Ausland können unter Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des Auswärtigen Amtes stattfinden. In Corona-Risikogebiete darf nicht gefahren werden. Auslandsdienstreisen bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die Hochschulleitung.
Personen aus Corona-Risikogebieten, die nach Hannover kommen, müssen sich an die vorgeschriebenen Einreiseregeln halt und den Fall einer Quarantäne bei ihrer Planung berücksichtigen (siehe FAQ 8.3.3).
-
8.2 Auslandsaufenthalte von LUH-Studierenden und -Beschäftigten
Weitere Informationen und Beratung erhalten Studierende und Beschäftigte, die sich aktuell für Studienaufenthalte oder Praktika im Ausland aufhalten oder Auslandsaufenthalte geplant haben, im Hochschulbüro für Internationales.
Bitte nehmen Sie zu allen Fragen per Telefon oder E-Mail Kontakt mit der jeweiligen Ansprechperson des Hochschulbüros für Internationales auf. Für allgemeine Anfragen wenden Sie sich an: internationaloffice@uni-hannover.de oder Telefon: +49 511-762 2548.
Bei Fragen zu Erasmus+ Praktika wenden Sie sich bitte an das Büro für EU-Auslandspraktika.
-
8.2.1 Ich bin aktuell im Ausland. Was muss ich beachten?
Das Auswärtige Amt hat spezielle, im Zusammenhang mit COVID-19 stehende Regelungen für die Einreise nach Deutschland sowie für Reisen ins Ausland getroffen. Beachten Sie dabei, dass sich die Situation in einzelnen Ländern sehr dynamisch und unvorhersehbar entwickelt. Flugverbindungen nach Deutschland werden je nach Land nur sehr eingeschränkt oder gar nicht angeboten.
Tragen Sie sich in jedem Fall in die Krisenvorsorgeliste für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger des Auswärtigen Amtes ein. Hierüber versendet die deutsche Auslandsvertretung im Bedarfsfall Sicherheitshinweise. Bitte tragen Sie sich aus der Liste wieder aus, wenn Sie nach Deutschland zurückkehren.
Halten Sie sich zur aktuellen Sicherheitslage auf dem Laufenden: Sie können beispielsweise die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes länderspezifisch als E-Mail-Newsletter abonnieren und/oder die entsprechende App installieren. Lesen Sie unabhängige Nachrichten und erkundigen Sie sich in Ihrem Umfeld.
Notieren bzw. speichern Sie sich vorsorglich die Telefon- und Notfallrufnummer der nächsten deutschen Auslandsvertretung. Die Telefonnummern finden Sie auf der Webseite der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung.
Für ausländische Geförderte in einem Drittland, die nicht mehr an die deutsche Heimathochschule zurückreisen können (z.B. durch ein Einreiseverbot für Nicht-EU-Bürger), hat die Rückreise in das Heimatland oberste Priorität.
-
8.2.2 Kann ich mein Erasmus-Auslandssemester vorerst virtuell beginnen, wenn meine Gasthochschule den Lehrbetrieb mithilfe von Online-Kursen aufrechterhält?
Vorausgesetzt, von der Gasteinrichtung werden Kurse angeboten, die zur Erreichung der Lernziele beitragen, kann virtuelle Mobilität im Erasmus-Programm durchgeführt werden.
Bereits zu Beginn des virtuellen Zeitraums werden Lizenzen für den Online Linguistic Support (OLS) zur Verfügung stehen, damit Sie Ihre Sprachkenntnisse weiterentwickeln können und sich bestmöglich auf Ihre virtuelle wie auch physische Mobilität vorbereiten können.
Da während der virtuellen Phase der Mobilität im Heimatland keine auslandsbedingten Mehrkosten anfallen, erfolgt keine finanzielle Förderung für diesen Zeitraum. Sobald die physische Mobilitätsphase beginnt, d.h. mit der Ankunft im Gastland, können Sie den regulären Zuschuss für den Auslandsaufenthalt erhalten.
-
8.2.3 Ich bin im Rahmen von Erasmus+ im Ausland, aber meine Kurse wurden abgesagt, weil die Gasthochschule geschlossen wurde. Ich habe dennoch beschlossen, im Ausland zu bleiben. Kann ich mein Erasmus-Stipendium behalten?
Wenn Sie im Zielland bleiben und:
a) noch immer Ausgaben haben, die direkt und ausschließlich mit Ihrem Aufenthalt in diesem Land verbunden sind, wie Miete und Strom etc.
und/oder
b) Sie an virtuellen Lernformaten teilnehmen (wenn die Einrichtung im Zielland diese als Alternative zu den ursprünglich geplanten Aktivitäten zur Verfügung gestellt hat), können Sie Ihren Zuschuss behalten.Darüber hinaus können Sie möglicherweise einen (geringeren) zusätzlichen Zuschuss erhalten, um den zusätzlichen Zeitraum abzudecken, den Sie aufgrund des Covid-19-Ausbruchs im Ausland verbringen müssen und der über Ihre ursprüngliche Planung hinausgeht.
Für nähere Informationen wenden Sie sich an den Erasmus-Hochschulkoordinator Andree Klann, E-Mail andree.klann@zuv.uni-hannover.de .
-
8.3 Internationale Studierende in Hannover
Weitere Informationen und Beratung erhalten internationale Studierende, die sich aktuell in Hannover aufhalten oder einen Aufenthalt in Hannover geplant haben, im Hochschulbüro für Internationales. Bitte nehmen Sie zu allen Fragen per Telefon oder E-Mail Kontakt mit der jeweiligen Ansprechperson des Hochschulbüros für Internationales auf. Für allgemeine Anfragen wenden Sie sich an: internationaloffice@uni-hannover.de oder Telefon: +49 511-762 2548.
-
8.3.1 Wie kann ich meine Aufenthaltsberechtigung verlängern?
Die Ausländerbehörde und die Einbürgerungsbehörde im HannoverServiceCenter (HSC) am Schützenplatz 1 sind für den Kundenverkehr ohne Termin geschlossen. Anliegen werden vorrangig telefonisch, postalisch oder per E-Mail bearbeitet. Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter 0511/168 32 33 7 oder per E-Mail an 32.33.7@hannover-stadt.de erfolgen.
Für Personen, die ihre DSH-Prüfung bereits geschrieben haben, jetzt aber ihre mündliche Prüfung nicht mehr absolvieren können: Unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird das für die Aufenthaltsberechtigung "nicht negativ ausgelegt".
-
8.3.2 Ich möchte aus dem Ausland nach Hannover anreisen – ist das prinzipiell möglich?
Die Entscheidung, ob Studierende oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland nach Hannover anreisen, liegt in deren Eigenverantwortung bzw. ist abhängig von den geltenden behördlichen Bestimmungen. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt zu den Modalitäten bei einer Einreise nach Deutschland auf den Webseiten des Auswärtigen Amts sowie über die aktuellen Einreisebestimmungen für Ihr Land nach Deutschland bei der jeweiligen Deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Heimatland. Beachten Sie hierbei auch das Beförderungsverbot für Reisende aus Virusvarianten-Gebieten. In vielen Fällen gilt derzeit zudem eine zehntägige häusliche Quarantäne für Personen, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen (siehe FAQ 8.3.3).
Für ausländische Studierende, deren Studium nicht vollständig vom Ausland aus durchgeführt werden kann, gelten nach Angaben des Auswärtigen Amtes teilweise gesonderte Einreise-Regelungen. Die Notwendigkeit der Präsenz in Deutschland muss beim Visumantrag und der Grenzkontrolle durch eine Bescheinigung der Universität nachgewiesen werden. Die Erstsemester der LUH finden die Bestätigung über die Präsenzpflicht am Ende ihres Zulassungsbescheides. Sollte im vorliegenden Bescheid kein entsprechender Absatz stehen, laden Sie bitte den Zulassungsbescheid aus dem Bewerberportal erneut herunter. Bereits eingeschriebene Bachelor- und Masterstudierende höherer Fachsemester können ein entsprechendes Schreiben vom Immatrikulationsamt direkt erhalten und schicken hierfür bitte eine Anfrage an studium@uni-hannover.de. Austauschstudierende erhalten die Bescheinigung vom Hochschulbüro für Internationales. Promovierende wenden sich an ihre Betreuerin bzw. ihren Betreuer.
-
8.3.3 Muss ich nach der Einreise nach Deutschland in Quarantäne oder einen Corona-Test absolvieren?
Es bestehen Test- und Quarantäne-Pflichten für Einreisende aus Risikogebieten.
Es werden drei Kategorien von Risikogebieten unterschieden:
- normale Risikogebiete
Bei der Einreise aus einem normalen Risikogebiet besteht eine Pflicht zur Testung entweder höchstens 48 Stunden vor der Einreise ODER unmittelbar nach der Einreise. - Hochinzidenzgebiete
Bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet muss bereits bei der Einreise ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Hiervon betroffen ist, wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten hat. - Virusvarianten-Gebiete
Für Virusvarianten-Gebiete besteht ein Beförderungsverbot: Beförderungsunternehmen, z.B. Flug- oder Bahngesellschaften, dürfen keine Personen aus den betroffenen Ländern nach Deutschland befördern. Die Beförderung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, insbesondere für Personen mit Wohnsitz und bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland. Bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet muss bereits bei der Einreise ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Hiervon betroffen ist, wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat.
WICHTIG: Reisende, die aus einem Risikogebiet (gilt für alle drei Kategorien) kommen, müssen vor Einreise nach Deutschland ein digitales Einreiseformular ausfüllen. Hierbei erfolgt automatisch eine Weitergabe der Daten an das zuständige Gesundheitsamt.
Hier finden Sie eine Übersicht über die digitale Einreiseanmeldung
Einreisende aus Risikogebieten (gilt für alle drei Kategorien) müssen nach der Ankunft in Deutschland eine zehntägige häusliche Quarantäne einhalten. Um diese Zeit zu verkürzen, kann ein weiterer Test durchgeführt werden, frühestens jedoch am 5. Tag nach Einreise nach Deutschland. Bei negativem Ergebnis kann die Quarantäne vorzeitig verlassen werden. So lange kein negativer Test vorliegt, müssen die Einreisenden in häuslicher Quarantäne bleiben. Tests können derzeit in Hannover in der Regel nur bei Hausärzten oder in Infektionspraxen durchgeführt werden.
Weitere Informationen in der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung
Studierenden, die in ein Wohnheim des Studentenwerks einziehen, müssen berücksichtigen, dass der Einzug im Wohnheim nur beim Vorzeigen eines negativen Corona-Tests möglich ist.
Wenn eine Quarantäne eingehalten werden muss, kann das Hochschulbüro für Internationales keine Versorgung gewährleisten.
Tipps zur Versorgung und zu Aktivitäten während einer Quarantäne
- normale Risikogebiete
-
8.3.4 Kann ich in den Semesterferien in mein Heimatland reisen?
Die Entscheidung, ob internationale Studierende, die bereits in Hannover sind, während der Semesterferien in ihr Heimatland reisen, liegt in deren Eigenverantwortung bzw. ist abhängig von den geltenden behördlichen Bestimmungen sowohl im Heimatland als auch in Deutschland. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreiseregelungen für Ihr Land beim Auswärtigen Amt Ihres Heimatlandes und bezüglich der Wiedereinreise nach Deutschland bei der Deutschen Botschaft/Konsulat in Ihrem Heimatland und auf den Webseiten des Auswärtigen Amts in Deutschland.
Bitte bedenken Sie, dass sich die Lage (und damit auch die Reiserichtlinien) sowohl in Ihrem Heimatland als auch in Deutschland kurzfristig ändern und dadurch eine Rückkehr nach Deutschland erschwert werden kann.
Darüber hinaus gilt in vielen Fällen derzeit eine zehntägige häusliche Quarantäne für Personen, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen (siehe dazu FAQ 8.3.3). Eine Reise in Ihr Heimatland kann zudem Ihr Ansteckungsrisiko mit Covid 19 erhöhen. Bitte bedenken Sie auch dies bei Ihren Plänen und wägen Sie ab, ob eine Reise zu diesem Zeitpunkt notwendig ist.
-
8.3.5 Meine DSH-Prüfung fällt aus. Kann ich mich trotzdem immatrikulieren?
Leider ist eine Immatrikulation ohne vollständige Sprachnachweise rechtlich nicht erlaubt.
Falls Sie eine Verlängerung Ihrer Zulassung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Team Admission. Die Ansprechpersonen für Ihren Studiengang finden Sie unter www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/dezernate/dezernat-6/i-amt/mitarbeit/
-
8.3.6 Wie kann ich – trotz der geforderten sozialen Distanz – Kontakt mit anderen Studierenden knüpfen und wer hilft mir bei Fragen?
Das Hochschulbüro für Internationales bietet zahlreiche Veranstaltungen und Vernetzungsmöglichkeiten für internationale und lokale Studierende an. Aufgrund der Kontakteinschränkungen finden diese Angebote derzeit nur online statt. Sollten es die Lockerungen erlauben, werden diese Schritt für Schritt wieder in die analoge Welt übertragen.
9. Forschung
-
9.1 Wie wirkt sich die aktuelle Situation auf Projekte aus, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert werden?
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat Regelungen getroffen, um ihre Förderung an die aktuelle Situation anzupassen und den Geförderten und Projektbeschäftigten Sicherheit zu geben. Dies betrifft unter anderem die Verlängerung von Bewilligungs- und Abrechnungszeiträumen sowie entstehende Mehrbedarfe. Weitere Informationen
-
9.1.1 Was gilt für Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Fellows, die über die Deutsche Forschungsgemeinschaft gefördert werden?
Auch hierfür hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft Regelungen kommuniziert. Für Stipendiatinnen und Stipendiaten, die beispielsweise durch die Reisebeschränkungen ihre Auslandsaufenthalte nicht wie geplant antreten oder abschließen können, kann es eine Verlängerung und Überbrückungen von bis zu drei Monaten geben. Zusätzlich entstehende Kosten für Fellows können als Projektausgabe abgerechnet werden. Weitere Informationen
-
9.2 Welche Regelungen gibt es bei Projekten, die unter dem EU-Programm Horizon 2020 gefördert werden?
Sollte es aufgrund der aktuellen Situation zu Problemen bei der Projektdurchführung kommen, gilt es in erster Instanz, das Gespräch mit der für das Projekt zuständigen Ansprechperson bei der Kommission (Project Officer) zu suchen. So können einzelfallabhängig bspw. Fristverlängerungen, Umstrukturierungen der Projektplanung oder nötige Mittelverschiebungen diskutiert werden.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, Projekten eine möglichst große Flexibilität bei der Durchführung ihres Forschungsvorhabens zu ermöglichen. Hierunter fallen:
- Kostenneutrale Projektverlängerungen um bis zu 6 Monate
- Verschiebung von Deadlines zur Einreichung von Deliverables und Berichten
- Anpassung von Projekt-Zeitplänen und Tasks
In begründeten Fällen kann zudem die im Fördervertrag vorhandene „Force majeure“-Klausel (Höhere Gewalt) Anwendung finden. Diese tritt ein, wenn aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Wirkungsgrades des Mittelempfängers liegen, Projektpflichten nicht erfüllt werden können (bspw. bei Stornokosten einer nicht angetretenen Reise). Auch hier gilt es, die Anwendbarkeit im Einzelfall mit der bzw. dem für das Projekt zuständigen Project Officer zu besprechen.
Nach aktuellem Stand gilt jedoch grundsätzlich, dass die maximale Projektfördersumme („maximum grant amount“) nicht erhöht werden kann.
Weitere Informationen finden sich in den regelmäßig aktualisierten FAQ der Europäischen Kommission.
Ansprechpartnerinnen im EU-Hochschulbüro der LUH:
Elke Buchholz (elke.buchholz@zuv.uni-hannover.de)
Gina Di Dio (gina.didio@zuv.uni-hannover.de) -
9.3 Was gilt für Projekte, die über das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert werden? Gibt es Fristverlängerungen für aktuelle Ausschreibungen des Bundes?
Sollte es aufgrund der aktuellen Situation zu Problemen bei der Projektdurchführung kommen, sollten Sie das Gespräch mit dem für das Projekt zuständigen Projektträger suchen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat einige aktuelle Hinweise über Erleichterungen bei der Projektveröffentlichung veröffentlicht.
Einige Bundesministerien haben darüber hinaus die Einreichungsfristen für aktuelle Ausschreibungen verändert. Weitere Informationen finden Sie stets unter "Bekanntmachungen" auf den Seiten der Förderberatung des Bundes.
-
9.4 Welche Regelungen gibt es bei Projekten, die vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert werden?
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat folgende Regelungen getroffen:
Die Laufzeit von Projekten, die wegen der aktuellen Beschränkungen derzeit nicht durchgeführt werden können, wird auf Antrag per E-Mail verlängert.
Projekte, die noch nicht begonnen haben und deren Start sich nun verzögert, sollen dies bei der Einstellung von Personal berücksichtigen, um unnötige Personalmehrkosten zu vermeiden. Der Projektstart kann durch Änderungsbescheide unkompliziert verschoben werden.
Verwendungsnachweise sowie Zwischennachweise und Sachberichte können elektronisch abgestimmt und versandt werden. Fehlende Unterschriften können durch eine elektronische Bestätigung der Projektsprecher zunächst ersetzt werden. Die Unterschriften sollen nachgeholt und die Verwendungsnachweise dann in Papierform nachgereicht werden.
-
9.5 Was gilt für das LUH-interne Förderprogramm „Leibniz Young Investigator Grants“?
Die individuellen Antragsfristen im Förderprogramm „Leibniz Young Investigator Grants“, die bis zum Stichtag 1. November 2020 abgelaufen sind, werden um pauschal drei Monate verlängert. Die Regeln zur Berechnung der Antragsfrist (Datum der Disputation) gelten unverändert.
10. Veranstaltungen
-
10.1 Finden Veranstaltungen an der LUH statt?
Veranstaltungen mit externen Gästen (Empfänge, Lesungen etc.) sind in den Räumen der LUH nicht gestattet. Kongresse mit externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern dürfen in den Räumen der LUH nicht stattfinden.
Interne Veranstaltungen sind darauf zu überprüfen, ob sie online durchgeführt werden können. Wenn dies nicht möglich ist, ist dies zu begründen und dem Präsidium zur Entscheidung vorzulegen. Bitte wenden Sie sich zur Abstimmung an das Referat für Alumni, Fundraising und Veranstaltungsmanagement.
Arbeitstreffen mit externen Gästen haben virtuell stattzufinden.
-
10.1.1 Was sollte ich beachten, wenn ich neue Verträge für Veranstaltungen abschließe?
Aufgrund der Ungewissheit über die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf künftige Veranstaltungen, sollte beim Abschluss neuer Verträge mehr Rechtssicherheit für mögliche Veranstaltungsabsagen erzielt werden. Eine entsprechende Vertragsklausel kann im Referat für Alumni, Fundraising und Veranstaltungsmanagement angefragt werden.
-
10.1.2 Dürfen bei Präsenzveranstaltungen an der LUH Kontaktdaten erhoben werden?
Auf Grundlage der Niedersächsischen Corona-Verordnung dürfen Kontaktdaten im Rahmen von Präsenzveranstaltungen verpflichtend erhoben und verarbeitet werden. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich.
Wenn Kontaktdaten im Rahmen des Zutritts zu einer Veranstaltung oder der Nutzung einer Einrichtung erhoben werden sollen, sind zwingend folgende Angaben zu erheben:
- Familienname
- Vorname
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer
- Erhebungsdatum
- Erhebungsuhrzeit
Diese Daten sind drei Wochen aufzubewahren und spätestens nach vier Wochen zu vernichten. Die Daten müssen so erhoben werden, dass eine Kenntnisnahme durch Dritte nicht möglich ist. Bei dienstlichen Tätigkeiten genügen die dienstlichen Kontaktdaten.
Die betroffenen Personen sind über die Datenerhebung zu informieren – hierfür steht ein Muster im Vademecum zur Verfügung.
Zudem kann es im Rahmen von Veranstaltungsreihen sinnvoll sein, die Kontaktdaten nicht für jeden einzelnen Veranstaltungstermin zu erheben (z.B. im Rahmen einer Vorlesung, eines Laborpraktikums oder eines Seminars). Eine verlängerte Speicherung (über die in der Corona-Verordnung angegebene Speicherfrist hinaus) darf allerdings nur aufgrund einer freiwilligen Einwilligung der betroffenen Personen vorgenommen werden. Auch hierfür steht ein Muster im Vademecum zur Verfügung.
-
10.1.3 Finden Weiterbildungsveranstaltungen, zu denen ich mich angemeldet habe, statt?
Die Weiterbildungsangebote werden auf Online-Formate umgestellt.
Informationen zu aktuellen Online-Seminaren
Aktuelle Informationen zum Lehrbetrieb einiger externer Weiterbildungsanbieter sowie Informationen zum Online-Angebot finden Sie unter folgenden Links:
- Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN)
- Hochschulübergreifende Weiterbildung (HüW)
- Deutscher Hochschulverband (DHV)
- Kommunales Bildungswerk e.V.
Kontakt: personalentwicklung@zuv.uni-hannover.de -
10.1.4 Findet das Gasthörenden- und Seniorenstudium statt?
Das Gasthörenden- und Seniorenstudium bietet keine Präsenzveranstaltungen, sondern Online-Seminare an. Anmeldungen für das Gasthörendenstudium sind jedoch per E-Mail oder Telefon möglich.
-
10.1.5 Findet das JuniorSTUDIUM statt?
Das JuniorSTUDIUM findet im Wintersemester 2020/2021 als Online-Studium statt.
-
10.1.6 Findet die KinderUniHannover statt?
Nein, im Wintersemester 2020/21 finden keine Veranstaltungen der KinderUniHannover statt.
Weiterführende Informationen zum Coronavirus
- FAQ des Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- Nds. Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)
- Ärztliche Notdienste der Stadt Hannover
- Informationen der Region Hannover
- Hotline der niedersächsischen Landesregierung zum Coronavirus: 0511 120 6000
- Facharzt-Hotline: 116 117
- Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit zum Coronavirus: 030 346 465 100
ANSPRECHPERSONEN AN DER LUH
Leitung Kommunikation und Marketing / Pressesprecherin der LUH
30167 Hannover
Betriebsärztin
30167 Hannover
Bei arbeitsrechtlichen Fragen: Leitung des Dezernats Personal und Recht
30167 Hannover