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Nachricht der Hochschulleitung an Beschäftigte und Studierende der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an Beschäftigte und Studierende der LUH

Informationen zur Corona-Lage

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,

heute, kurz vor Ostern, möchte ich noch einmal die Gelegenheit nutzen, Ihnen einige aktuelle Informationen zu kommunizieren. Vor allem aber möchte ich Ihnen danken: für die hervorragende Arbeit, die auch im Wintersemester geleistet worden ist und die weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität und Agilität von uns allen gefordert hat, für das ungebrochen hohe Engagement aller Beteiligten, für manche Anregung und manchen konstruktiven Hinweis an die Hochschulleitung und auch für die große Geduld vor dem Hintergrund der Pandemie. Auch unseren Studierenden gilt dieser Dank, die immer wieder erneut entschlossen und tatkräftig sich ändernde Situationen und Rahmenbedingungen meistern mussten.

Dies lässt mich, bei allen Herausforderungen, positiv in die Zukunft unserer Universität schauen.

Bevor Sie in die Ostertage gehen, möchte ich Ihnen noch folgende Informationen mitgeben:

Verlängerung der Regelstudienzeit

Der Landtag hat beschlossen, für Studierende, die im Zeitraum vom Sommersemester 2020 bis Sommersemester 2021 für ein Semester immatrikuliert waren, die Regelstudienzeit um ein Semester anzuheben ("Individuelle Regelstudienzeit"). Für Studierende, die im selben Zeitraum für mindestens zwei Semester immatrikuliert waren, gilt eine um zwei Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. (s. FAQ 7.5 unserer Corona-FAQ).

Sommersemsester 2021

Im Sommersemester wird die Lehre online stattfinden. Nur wenn der Inzidenzwert für die Region Hannover stabil unter 50 liegt (sieben Tage), wird das Präsidium unter Einbeziehung des Krisenstabs entscheiden und kommunizieren, dass Präsenz vornehmlich für Studierende der Studieneingangsphase wieder möglich gemacht werden kann. Angebote in Laboren, Projektstudium sowie Bachelor- und Master-Vorbereitung in studentischen Gruppen sind auch im Moment möglich. Erst bei einer stabilen Inzidenz unter 50 wird entschieden, ob diese ggf. in Hinblick auf die Gruppengröße erweitert werden können.

Der Prüfungszeitraum für die großen, zentral geplanten Klausuren im Sommersemester beginnt am 25. Juli. Das Präsidium weist noch einmal deutlich daraufhin, dass auch im Sommersemester Prüfungen, wo möglich, online angeboten werden sollen. Präsenzklausuren werden unter strenger Einhaltung der Hygienerichtlinien auch im Sommersemester stattfinden.

Selbsttests an der Leibniz Universität

Die Hochschulleitung ist im Einvernehmen mit dem Krisenstab der Auffassung, dass Testen hilfreich bei der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes an der Universität sein kann. Dies darf aber nicht zur Vernachlässigung der Einhaltung strikter Hygienemaßnahmen und zu einer falschen Sicherheit führen.

Die Beschäftigten der LUH sind aufgefordert, wo immer möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Diese Regel gilt auch weiterhin. Für Beschäftigte im Homeoffice sowie Studierende kann die LUH nach den landesseitigen Vorgaben keine Selbsttests anbieten. Wir sind gehalten, sie auf die Apotheken, Arztpraxen und Testzentren zu verweisen, die kostenfrei den wöchentlichen sogenannten "Bürgertest" anbieten.

Für Beschäftigte, die notwendigerweise an der LUH arbeiten, werden auf freiwilliger Basis Selbsttests über ihre Fakultäten, Dezernate und sonstigen Einrichtungen (im Folgenden: Einrichtungen) zur einmaligen wöchentlichen Testung zur Verfügung gestellt, sobald diese vom Land an die Universität geliefert worden sind. Genaue Lieferzeiten können zurzeit noch nicht benannt werden. Zur Erfassung entsprechender Bedarfe wird Dezernat 3, entsprechend der Maskenbestellung, eine E-Mail an alle Einrichtungen schicken. In der mitverschickten Tabelle können Bedarfe erfasst, substanziell begründet und an Dezernat 3 rückgemeldet werden. Zum Prozess der Testung (wann, wie und an wen müssen ggf. positive Ergebnisse gemeldet werden etc.) siehe FAQ 2.4.

Als Beispiele notwendiger Tätigkeit an der LUH seien exemplarisch hier genannt: Beschäftigte in Sekretariaten, welche die Administration aufrechterhalten müssen, Beschäftigte (auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte), die Forschungsinfrastrukturen warten oder Versuchsaufbauten begleiten müssen, oder Beschäftigte, die Prüfungen abnehmen oder beaufsichtigen müssen. Die Einrichtungen werden die vorgenannte Personengruppe informieren, wann, wie und wo die Tests in Empfang genommen werden können.

Über die wöchentliche vom Land in Aussicht gestellte Testmöglichkeit der Universität hinaus, möchte ich auch an dieser Stelle auf die Möglichkeit der freiwilligen Testung in den bestehenden Testzentren hinweisen, um somit zumindest eine zweimalige Testung pro Woche zu erreichen.

Darüber hinaus sind die Einrichtungen aufgefordert, an den Stellen, wo Präsenz unabdingbar ist, ebenfalls auf Testungen zurückzugreifen. Als Beispiele seien hier genannt: Praktika in Laboren oder sportpraktische Übungen. Die Einrichtungen sind gebeten, hier eigenständig Testkonzepte aufzulegen und zu finanzieren.

Ausdrücklich ausgenommen vom Testregime sind grundsätzlich Prüfungen in Präsenz. Für diese gelten nach wie vor strenge Hygieneregeln und Maskenpflicht. Eine verpflichtende zeitnahe Testung aller Prüflinge namentlich vor Klausuren ist insbesondere aus rechtlichen Gründen nicht darstellbar.

Alle Informationen finden Sie auch in unseren FAQ auf www.uni-hannover.de/corona.

Bleiben Sie gesund, solidarisch und zuversichtlich!

Ich wünsche Ihnen - trotz dieser Widrigkeiten und gerade in diesen Zeiten ­- ein frohes Osterfest!

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Volker Epping
Präsident