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Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Corona-Krise: Umgang mit Studien- und Prüfungsleistungen im Wintersemester 2019/2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachfolgend lassen wir Ihnen die erste der zwei gestern angekündigten E-Mails zum weiteren Vorgehen und Umgang mit dem Bereich Lehre und Studium in der aktuellen Situation zukommen. Im Anhang dieser Nachricht finden Sie Hinweise zum Umgang mit Studien- und Prüfungsleistungen für das Wintersemester 2019/2020. Eine Nachricht bzgl. der Lehrplanungen für das Sommersemester 2020 folgt Mitte der Woche.

Die folgenden Informationen umfassen zentrale Leitplanken seitens des Präsidiums und des Dezernats für Studentische und Akademische Angelegenheiten, die Ihnen zum einen Sicherheit für das weitere Verfahren geben und zum anderen dezentrale Handlungs- und Ermessensspielräume aufzeigen sollen. In dieser Situation sind wir auf Ihre kreativen, flexiblen und innovativen Lösungsentwicklungen angewiesen. Gleichwohl können wir nicht absehen, ob ggf. in der nächsten Zeit Anpassungen für die entwickelten Lösungsvorschläge vorgenommen werden müssen, sollten sich die bundes- bzw. landesweite Vorgaben zum Verhalten in der Corona-Pandemie ändern.

Zeitgleich zu Ihnen erhalten auch die Studierenden eine weitere Informations-E-Mail, die nachfolgende Regelungen gleichsam, jedoch nicht so detailliert wie für Lehrende/Prüfende thematisiert. Bitte stellen Sie sich darauf ein, Anliegen von Studierenden und deren Beratung über Telefonsprechstunden, E-Mails oder ggf. Skype sicherzustellen.

Wir möchten uns ganz herzlich für Ihr Engagement und Ihre Umsicht bedanken. Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich jederzeit an uns unter vpl@uni-hannover.de

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Volker Epping
Präsident


Nachfolgend: Umgang mit Studien- und Prüfungsleistungen im Wintersemester 2019/2020

Vorausgeschickt: Das Aussetzen von Prüfungen bezieht sich auf Klausuren und mündliche Prüfungen. Schriftliche Prüfungs- und Studienleistungen (Hausarbeiten, Essays, Protokolle usw.) können unter Umständen weiterhin erbracht werden. Bitte beachten Sie dazu nachfolgende Ausführungen und halten Sie gegebenenfalls Rücksprache mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern im Prüfungsamt.

Klausuren

Klausuren werden bis auf weiteres nicht geschrieben. Wir diskutieren zurzeit mögliche geeignete Zeiträume (z.B. die Pfingstwoche) zur Wiederholung von Klausuren. Die Wiederholung von Klausuren ist maßgeblich von den weiteren Entwicklungen der Pandemie abhängig.

Mündliche Prüfungen

Mündliche Prüfungen werden bis auf weiteres nicht abgenommen. Wann diese wiederholt werden können, hängt vom Verlauf der Pandemie ab.

Sollte es individuelle Fälle von nicht aufschiebbaren mündlichen Prüfungen geben (z.B. letzte Prüfung im Studium, ausländische Studierende, die ggf. in ihre Heimatländer zurückkehren, Notwendigkeit des Abschlusses aufgrund von Arbeitsplatzantritten), können diese per Skype abgehalten werden. Bitte entscheiden Sie dies für Einzelfälle dezentral im Prüfungsausschuss bzw. als Lehrperson. Für die Durchführung gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen (Beisitzer/in, Protokoll, Notenmeldung).

Schriftliche Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Essays usw.)

Schriftliche Prüfungsleistungen können weiterhin erbracht werden, sofern diese bereits begonnen und auch hinsichtlich des nur noch online möglichen Literaturzugriffs abgeschlossen werden können.

Sollten schriftliche Prüfungsleistungen bereits begonnen sein, kann die Frist zur Abgabe aufgrund der Schließung der Bibliotheken und des ausschließlichen Online-Zugriffs verlängert werden. Dies gilt gleichermaßen für schriftliche Prüfungsleistungen, die erst noch begonnen werden sollen (bevorstehende Themenausgabe z.B. für Hausarbeiten, Essays usw.). Bitte entscheiden Sie institutsintern und als Fachexpertinnen bzw. Fachexperten darüber, ob schriftliche Prüfungsleistungen mit den online verfügbaren Quellen erbracht werden können und welche Verlängerung der Bearbeitungsfrist dafür notwendig ist. Bitte fassen Sie auch innovative und kreative Möglichkeiten – innerhalb fachwissenschaftlicher Standards – ins Auge, Prüfungsthemen an die gegebene Quellenverfügbarkeit anzupassen.

Die Themenausgabe kann unter Nennung des Themas, Datum der Ausgabe und Datum der Abgabe, Bestätigung der Ausgabe durch den/die Studierende per E-Mail erfolgen.

Die Abgabe der schriftlichen Prüfungsleistung kann ebenfalls elektronisch erfolgen.

Die Notenverbuchung erfolgt wie bisher online über die Prüfenden. Sollten Noten nicht online verbucht werden können (z.B. lehramtsbezogenen Fächer), teilen Sie die Note bitte unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer des/der Studierenden der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in im Prüfungsamt mit.

Sollten Studierende eine angefangene Prüfungsleistung trotz Fristverlängerung abbrechen wollen, entscheiden Sie bitte im jeweiligen Prüfungsausschuss über den Einzelfall.

Änderungen von Prüfungsformen

Sollte es Ihnen möglich und sinnvoll erscheinen, die ursprünglich vorgesehene Prüfungsform (z.B. Präsenz erfordernde Präsentationen, Klausuren für kleine Gruppen) abzuwandeln, ist dies im Rahmen der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsformen möglich. Der Bearbeitungszeitraum ist dabei genau festzulegen.

Abschlussarbeiten (BA- und MA-Arbeiten)

Für Abschlussarbeiten, deren Bearbeitungszeitraum bereits läuft, können ebenfalls – in diesem Fall durch den Prüfungsausschuss – Abgabefristverlängerungen festgelegt werden.

Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt weiterhin elektronisch per E-Mail an die Prüfenden sowie in einer Papierversion auf dem Postweg oder über Briefkästen in den Instituten, soweit zugänglich. Die Abgabebestätigung ist durch die Prüfenden dem Prüfungsamt zu übermitteln (per Hauspost oder ggf. als elektronisches Formular).

Die Gutachten zu den Abschlussarbeiten können dem Prüfungsamt ebenfalls per Post und in einer elektronischen Form mit elektronischer Unterschrift zugesandt werden.

Obiges gilt gleichermaßen für Abschlussarbeiten, die geplant sind und noch begonnen werden sollen.

Wir sind uns bewusst, dass die Bearbeitung einiger Abschlussarbeiten notwendigerweise auf Experimente, Labormessungen und weitere Datenerhebungen angewiesen sind, die unter den bisherigen Voraussetzungen nicht mehr durchgeführt werden können. Bitte diskutieren Sie als Fachpersonen in den betreffenden Instituten und Fakultäten unter strenger Berücksichtigung der aktuellen Sicherheitsmaßnahmen mögliche Einzelfälle und deren Handhabung sowie ggf. mögliche Anpassungen des Themas hin zu einer theoretischen Perspektive. Dasselbe gilt, wenn notwendige Software nur auf Rechnern innerhalb der Institut zugänglich ist. Sollte eine Abschlussarbeit aufgrund der aktuellen Situation nicht abgeschlossen werden können, gilt dies selbstverständlich nicht als Fehlversuch.

Exkursionen und Fach-/Schulpraktika

Exkursionen und Fach- bzw. Schulpraktika sind unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Bitte finden Sie bzgl. möglicher Umplanungen/äquivalenter Veranstaltungen soweit wie möglich flexible Lösungen in den Fächern und Instituten.

Bzgl. der Thematik Schulpraktika können Sie sich an die Leibniz School of Education wenden, die als Fachinstanz beraten wird.

Studienleistungen

Für Studienleistungen gelten analoge Regelungen. Bitte fassen Sie auch hier die Möglichkeit ins Auge, Studienleistungen in einer Form erbringen zu lassen, die auch mit ausschließlichem Online-Zugang zu Literatur möglich ist.

Korrekturfristen für Lehrende

Vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen für Prüfungen und die Vorbereitungen auf die Umstellung der Lehre für das Sommersemester auf Online-Lehre verlängern sich auch die Korrekturfristen für Prüfungsleistungen und Studienleistungen. Bitte verständigen Sie sich auch darüber in den Instituten, behalten Sie aber im Blick, dass Studierende bei außeruniversitär gesetzten Fristen für Leistungsnachweise (BAföG, Stipendien, Jobangebote) auf Ihre Benotungen angewiesen sind.

Disputationen im Rahmen von Promotionen

Die Forschungsdekanate und Promotionskommissionen sind angehalten, für die an der jeweiligen Fakultät laufenden Promotionsverfahren Regelungen zu treffen. Auch hier gilt: Disputationen sind zu verschieben, sofern nicht zwingende Gründe für das Abhalten der Disputation per Online-Kommunikation (Skype o.ä.) vorliegen. Bitte prüfen Sie jeden Einzelfall.

Beauftrage für BAföG, Stipendien: generell Leistungsnachweise und Bescheinigungen

Viele Studierende benötigen je nach Studienverlauf und Vorgaben außeruniversitärer Ämter und Einrichtungen Leistungsnachweise. Da die Prüfungsphase ausgesetzt ist, können zurzeit keine Leistungen erbracht werden. Wir stehen mit entsprechenden Ämtern und Einrichtungen im Austausch darüber, wie dieser Sachverhalt geregelt werden kann. Auch diesbezüglich trifft allerdings zu, dass auch dort Prozesse und Regelungen an die aktuelle Situation angepasst werden müssen. Studierende werden sich an Sie als Beauftragte wenden. Bitte sammeln Sie die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen. Sobald wir eine verlässliche Auskunft darüber haben, wie zu verfahren ist, werden wir dies umgehend mitteilen.