Startseite Universität Aktuelles & Presse
Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Corona-Pandemie - Neue Regelungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Freitag vergangener Woche hat sich der Krisenstab intensiv mit den derzeitigen Regelungen an der Leibniz Universität vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie beschäftigt. Heute möchte ich Sie über die verabschiedeten neuen Regelungen informieren, die etliche Bereiche unserer Universität betreffen.

Wir alle freuen uns über eine Inzidenz von 3,9 (Stand heute) in der Region Hannover und darüber, dass das Land Niedersachsen im Moment die Stufe 0 des Corona-Stufenplans ausgerufen hat. Sommerliche Temperaturen und der Impffortschritt sind spürbar wirksam. Daher hat der Krisenstab deutliche Lockerungen für die Leibniz Universität verabschiedet. https://www.uni-hannover.de/corona 

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Die Maskenpflicht auf den Außenflächen der Universität entfällt. In den Gebäuden der LUH müssen medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken getragen werden. Details s. FAQ 2.1.2

Studentische Arbeitsflächen

Die studentischen Arbeitsflächen an der LUH werden ohne Aufsicht ab 1. Juli geöffnet (FAQ 3.1).

Ich weise deutlich darauf hin, dass an den Gruppenarbeitsplätzen, sobald sie mit mehr als einer Person besetzt sind, Maskenpflicht herrscht. Sollten wir feststellen, dass sich die Studierenden breitflächig nicht an die Regelung halten, werden wir die studentischen Arbeitsflächen wieder schließen; dies zum Schutze aller. Eine Buchungspflicht für die Arbeitsflächen entfällt. Achtung: Die studentischen Arbeitsflächen im Lichthof stehen nur noch bis zum 30. Juli zur Verfügung.

Exkursionen

Gemäß Prüfungsordnung erforderliche Exkursionen (auch mehrtägig, mit Übernachtung) sind unter Wahrung der entsprechend anzupassenden Hygienekonzepte möglich, wenn es ansonsten zu einer Verlängerung der Studienzeit führen könnte. Ein Hygienekonzept ist vorab mit der Arbeitssicherheit abzustimmen. Für die teilnehmenden Studierenden besteht eine Schnelltest-Pflicht - weitere Informationen dazu in FAQ 2.4.

Homeoffice

Die nationale und internationale Lage lässt eine Rückkehr zum universitären Vollbetrieb in Präsenz derzeit noch nicht zu, dennoch bestehen zunehmend der Wunsch und das Erfordernis, in den Präsenzbetrieb zurückzukehren. Selbstverständlich spielt die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften dabei eine wichtige Rolle. Daher gelten folgende Regelungen:

  • Nutzung der Einzelbüros in Präsenz ist grundsätzlich vorrangig gewünscht, es sei denn, dass durch die weiteren räumlichen Gegebenheiten die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können.
  • Nutzung der Mehrpersonenbüros ist nur möglich, soweit die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Ebenso muss eine ausreichende Lüftung gewährleistet sein (siehe Hygienekonzept und Unterlage Lüftungen in FAQ-Kapitel 2).

    Erläuterungen zur Nutzung von Mehrpersonenbüros:
    Unter Berücksichtigung der Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen ist auch die Nutzung von Doppel- bzw. Mehrpersonenbüros mit mehreren Personen möglich. Ob im konkreten Fall eine Mehrfachnutzung eines Büros / mehrerer Büros eines Bereiches aus Infektionsschutzsicht angezeigt ist, muss unter Einbeziehung der Stabsstelle Arbeitssicherheit geklärt werden.

  • Nutzung von Homeoffice als weitere den Infektionsschutz unterstützende Maßnahme, wenn die im Folgenden genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

    Erläuterungen zur Nutzung von Homeoffice:
    Können die Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen nicht eingehalten werden, ist eine Gruppenbildung mit Homeoffice (wie im Folgenden beschrieben) als unterstützende Maßnahme empfehlenswert. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der/den zuständigen Führungskräften in Absprache mit der Stabsstelle Arbeitssicherheit.

    Homeoffice kann weiterhin als unterstützendes Mittel zur Umsetzung der Hygienevorschriften dienen, wenn die Arbeitsleistung von zu Hause aus erbracht werden kann und dienstliche Belange wie etwa der Servicegedanke oder anderes dem nicht entgegenstehen. Das heißt konkret, dass die Organisationseinheiten, die bisher überwiegend oder ausschließlich im Homeoffice tätig waren, in der Form zum Normalbetrieb zurückkehren, dass jederzeit eine mindestens anteilige Besetzung vor Ort gewährleistet ist (soweit dies dem Regelbetrieb vor Corona entspricht). Einrichtungsindividuelle Wechselmodelle in jeglicher Form sind zur Einhaltung der Hygienevorschriften gewollt und sind zum Nachvollziehen möglicher Infektionsketten zu verschriftlichen. Es gilt weiterhin, dass Homeoffice nur dann ermöglicht werden kann, wenn die dienstlichen Arbeitsaufträge von zu Hause wahrgenommen werden können. Das heißt, es muss sowohl der Arbeitsplatz an sich für Homeoffice geeignet sein, als auch alle anderen technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen unter Beachtung der Informationssicherheitsrichtlinie der Universität und der Datenschutzrichtlinie gegeben sein. Insbesondere müssen die Beschäftigten per E-Mail und Telefon erreichbar sein.

    Ein Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Für die Gewährung von Homeoffice sind selbstverständlich die urlaubsbedingten Abwesenheiten von Kolleginnen und Kollegen und die Sicherstellung des Dienstbetriebes zu berücksichtigen.

    Die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten mit dem Personalrat ist bis zum 31. Dezember ausgesetzt. An einer weiterführenden Vereinbarung zum Thema Homeoffice an der Leibniz Universität wird derzeit gearbeitet.

Externe Gäste

Gäste von außerhalb dürfen die Gebäude der LUH wieder betreten. Bitte beachten Sie den Hinweis zur Einhaltung des Hygienekonzeptes und der Maskenpflicht.

Arbeitstreffen mit externen Gästen

Arbeitstreffen mit externen Gästen können in Präsenz stattfinden. Die Personenzahl darf 25 Personen nicht überschreiten. Es gelten die Abstands- und Hygieneregeln der LUH (Abstände, Masken, Lüftung). Die Gäste sollen einen Geimpft- / Genesenen-Nachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.

Interne Arbeitstreffen

Interne Arbeitstreffen können ebenfalls in Präsenz stattfinden. Es gelten die Regeln des Hygienekonzepts. Die Personenzahl soll 25 Personen nicht überschreiten.

Dienstreisen ins Ausland

Dienstreisen ins Ausland bleiben genehmigungspflichtig. S. FAQ 4.7

Durchführung von Bewerbungsgesprächen

Vorstellungsgespräche im Rahmen von Stellenbesetzungsverfahren können weiterhin per Videokonferenz durchgeführt werden. Als Videokonferenzplattform dürfen nur Jitsi und WebEx verwendet werden. Sie können bei Bedarf auch in Präsenz durchgeführt werden, sofern die Abstands- und Hygieneregeln der LUH eingehalten werden und die Bewerberinnen und Bewerber einen Geimpft- / Genesenen-Nachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen können.

Veranstaltungen an der LUH

Veranstaltungen mit öffentlichkeitswirksamem Charakter mit externen Gästen (Empfänge, Lesungen etc.) dürfen in den Räumlichkeiten der LUH gemäß des Niedersächsischen Stufenplans und der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen stattfinden. Ein Hygienekonzept muss für jede Veranstaltung separat aufgesetzt und mit dem Bereich Arbeitssicherheit abgestimmt werden. Es gilt die Abstandsregel (Bestuhlungsplan). Gäste müssen ein negatives Testergebnis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Impfausweis vorweisen.

Bei langfristigen Planungen ist zu beachten, dass die Möglichkeiten von Veranstaltungen stark am jeweiligen Infektionsgeschehen (Inzidenz) hängen und ggf. flexibel angepasst werden müssen.

Bitte beachten Sie proaktiv zu vielen Einzelregelungen (Zentrum für Hochschulsport, LeibnizShop, mögliche Erreichbarkeit der Einrichtungen in Präsenz etc.) fortlaufend unsere Corona-FAQ, da wir nicht jede Änderung via Rundmail kommunizieren werden. Herzlichen Dank.

Ich freue mich, dass wir gemeinsam in eine hoffentlich entspanntere Phase als die der letzten Monate starten können, wünsche Ihnen allen ein gutes weiteres Semester, einen schönen Sommer und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Volker Epping
Präsident Leibniz Universität Hannover