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Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

3G Regel an der LUH

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach den Bund-Länder-Beratungen, dem Erscheinen der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und einem intensiven Austausch mit der Landesregierung möchte ich Sie heute über den weiteren Fortgang des Lehr- und Arbeitsbetriebs an der LUH informieren.

Vorab: Seit dem 4. Oktober sind wir in den Präsenzbetrieb an der LUH zurückgekehrt, der zumindest in Niedersachsen in seiner Konsequenz einzigartig zu sein scheint und sehr gut funktioniert. Zusammengefasst lässt sich betonen, dass wir die – nun politisch verabschiedeten – Grundsätze „informieren, testen, impfen, Zugang beschränken und Zugang kontrollieren“ schon seit Semesterbeginn konsequent an unserer Universität leben und zwar mit sehr gutem Ergebnis, zum Wohl unserer Studierenden und Beschäftigten. Herzlichen Dank an alle Mitglieder der LUH, aber ganz besonders an unsere Lehrenden, für diesen wirklich großen Erfolg.

Dies weiß man auch seitens der Politik zu schätzen, denn die Hochschulen sind definitiv nicht die Pandemietreiber im aktuellen Infektionsgeschehen. Hierzu trägt unter anderem auch die hohe Impfquote unter den Studierenden und den Beschäftigten bei. Daher können wir in Absprache mit der Landesregierung zunächst unseren Lehrbetrieb unter 3G fortsetzen. Wir werden somit in Anlehnung an die Schulen behandelt, deren Öffnung der Politik vor dem Hintergrund von Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ebenfalls wichtig ist.

Ich weiß, dass es viele Studierende und Lehrende gibt, die diese Entscheidung und dieses klare Votum für die Präsenzlehre begrüßen werden. Ich weiß aber auch, dass es Studierende und Lehrende gibt, die sich sorgen und das Zurückkehren in die Online-Lehre begrüßen würden. Dafür habe ich und hat das gesamte Präsidium großes Verständnis und wir nehmen diese Sorgen sehr ernst.  Daher möchte ich für die Hochschulleitung noch einmal deutlich machen, dass wir das Geschehen intensiv beobachten und sorgfältig und verantwortungsbewusst abwägen werden, ab wann Präsenzlehre nicht mehr das Mittel der Wahl sein kann. Dessen ungeachtet erneuern wir unsere Bitte an alle Lehrenden, zusätzlich zur Präsenzlehre die Möglichkeiten des Streamings, der Hybridlehre und des Einsatzes von Vorlesungsaufzeichnungen aus den vorherigen Semestern weiterhin zu nutzen.

Wir halten Sie informiert und stehen in enger Abstimmung mit Krisenstab, Senat und Dekanaten unserer Universität, aber auch der Landesregierung.

Bevor ich zu einigen einzelnen Regelungen komme, die aufgrund der neuen Verordnung oder Lage angepasst worden sind: Meinerseits an alle Beschäftigten hiermit die erneute Aufforderung, sich an die 3G-Regel strikt zu halten! Auch die Bitte an geimpfte und genesene Kolleginnen und Kollegen, sich trotzdem regelmäßig testen zu lassen; nutzen Sie die Möglichkeit unseres Testzentrums im Sockelgeschoss des Welfenschlosses. Und der klare Hinweis an Vorgesetzte, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den 3G-Status hin weiterhin konsequent zu kontrollieren. Neben der strikten Kontrolle der 3G-Regel, muss diese nach dem neuen Infektionsschutzgesetz nun auch dokumentiert werden.

Dokumentation der 3G-Regel am Arbeitsplatz

Arbeitgeber haben die 3G-Regel zu kontrollieren und dies zu dokumentieren. Die Dokumentation der geimpften und genesenen Beschäftigten erfolgt durch die Vorgesetzten einmalig und umfasst, vor dem Hintergrund von Datensparsamkeit, lediglich Name und Vornamen der Person sowie das Datum der Kontrolle. Bei Kontrolle eines Genesenennachweises muss das Datum des Ablaufs mit erhoben werden.

Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, sind jedes Mal vor dem Betreten ihres Arbeitsplatzes an der LUH zu kontrollieren. Diese Kontrollen sind von den Vorgesetzten schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation umfasst lediglich Name und Vorname der kontrollierten Person und das Datum der Kontrolle.

Die Dokumentation, digital oder auf Papier, ist von den Vorgesetzten vor unberechtigten Zugriffen oder Einsichtnahme geschützt aufzubewahren (z.B. verschlüsselte Exceltabelle). Die für diese Dokumentation erhobenen Daten sind nach Aufhebung dieser arbeitsschutzrechtlichen Regelung, spätestens aber am Ende des sechsten Monats nach ihrer Erhebung, zu löschen.

s. FAQ 1.5.2

Homeoffice-Regel

Seit dem 24. November gilt erneut eine bundesweit einheitliche Homeoffice-Regelung. Arbeitgeber haben ihren Beschäftigten bei Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten Homeoffice anzubieten, wenn keine zwingenden betrieblichen Belange entgegenstehen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dieses Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe (beispielsweise Störung durch Dritte) entgegenstehen. Konkrete Hinweise für die LUH finden Sie in FAQ 4.1.

Die Regelungen zu Arbeitstreffen, Bewerbungsgesprächen und Veranstaltungen (darunter fallen auch Weihnachtsfeiern) finden Sie in unseren FAQ 4.2, 4.2.2 sowie 10.1.

Bitte überlegen Sie bei allen nicht zwingend notwendigen Veranstaltungen, ob Sie diese absagen oder verschieben können. Es gilt jetzt, unseren Kernbereich, die Lehre, bestmöglich zu schützen.

Ich wünsche uns allen einen weiteren sicheren Studien- und Arbeitsbetrieb. Zögern Sie bitte nicht, sich bei Rückfragen an mich oder ein anderes Präsidiumsmitglied zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Volker Epping
Präsident