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Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Corona-Pandemie – Beschluss von Bund und Ländern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor dem Hintergrund weiterhin hoher Infektionszahlen und der zusätzlichen Sorge vor der Mutation des SARS-CoV-2-Virus haben sich am 5.1.2021 Bund und Länder in einer weiteren Beratung auf Verschärfungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Dies betrifft insbesondere die Themen der Kontaktbeschränkungen und der möglichen Einschränkung des Bewegungsradius ab einem Inzidenzwert von 200. Das Land Niedersachsen wird den Bund-Länder-Beschluss nun zeitnah in einer eigenen Verordnung umsetzen.

Auch wenn die formulierten Maßnahmen ausdrücklich den privaten und nicht den beruflichen Kontext betreffen, ist es der Leibniz Universität Pflicht und Anliegen, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und den Interessen, Anforderungen und Sorgen von Beschäftigten und Studierenden bestmöglich gerecht zu werden. Dies bedeutet ein permanentes Abwägen von Risiken und Möglichkeiten. Oberstes Ziel ist für uns der Gesundheitsschutz aller Beteiligten. Darüber hinaus muss es für uns als Universität Verpflichtung sein, unserem gesellschaftlichen Bildungsauftrag nachzukommen und unseren Studierenden das Studium und den Abschluss zu ermöglichen. Hier möchte ich mich noch einmal herzlich bei allen Akteurinnen und Akteuren bedanken, die diese Aufgabe durch qualifizierte Onlinelehre auch in schwierigen Zeiten hervorragend meistern.

Weiterhin gilt es, die gesellschaftlichen Interessen solidarisch zu stützen und durch eigenes Verhalten nicht zu konterkarieren. Mit einer großzügigen Homeoffice-Regelung und dem Augenmerk auf Kinderbetreuung, dem rechtzeitigen Eintritt in die Onlinelehre, einem übergeordneten Hygienekonzept und spezifischen Konzepten für Prüfungen und Klausuren ist die Leibniz Universität weiterhin gut aufgestellt - zum Wohle aller Angehörigen der Universität.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal einige Regelungen in Erinnerung rufen, um mögliche Unklarheiten zu beseitigen. Bitte informieren Sie sich auch proaktiv und regelmäßig auf unserer Corona-Webseite.

Kontaktbeschränkungen

Die von Bund und Ländern formulierten Kontaktbeschränkungen betreffen den privaten Bereich. Ich bitte aber eindringlich darum, auch im beruflichen Kontext persönliche Kontakte so weit möglich zu vermeiden und auf Online-Formate auszuweichen. Dies betrifft interne Besprechungen, Vorstellungsgespräche, Berufungskommissionen und andere Termine. Bitte prüfen Sie jeden beruflichen persönlichen Kontakt daraufhin, ob er zurzeit notwendig ist oder digital umgesetzt werden kann. Bitte beachten Sie dazu auch unsere FAQ 4.2.

Eingeschränkter Bewegungsradius

In Landkreisen mit 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird das Land weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Der Besuch der Arbeitsstätte gilt jedoch als triftiger Grund und Ausnahmetatbestand.

Zurzeit liegt die 7-Tages-Inzidenz in ganz Niedersachsen deutlich von diesem Wert entfernt. Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist für diesen Punkt abzuwarten.

Homeoffice

Die Arbeitsleistung von Beschäftigten der LUH soll aus Fürsorgegesichtspunkten nur noch im für die Aufgabenerledigung notwendigen Umfang in Räumlichkeiten der Universität abgeleistet werden. Vorgesetzte entscheiden in ihren jeweiligen Bereichen darüber, welche Arbeiten in der LUH unbedingt vor Ort ausgeführt werden müssen und welche auch aus dem Homeoffice heraus möglich sind. Siehe FAQ 4.1

Kinderbetreuung

Die Schließung von Schulen und Kitas stellt eine neuerliche große Herausforderung und Belastung für Eltern und Alleinerziehende dar. Unser Hochschulbüro für Chancenvielfalt unterstützt Sie in den Möglichkeiten, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können. Bitte beachten Sie die Angebote auf der Webseite des Hochschulbüros für Chancenvielfalt www.chancenvielfalt.uni-hannover.de/de/familienservice/ und die FAQ 3.1.4

Der Bund hat beschlossen, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zuhause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten eingeschränkt wurde. Eine gesetzliche Regelung des Bundes steht aus.

Prüfungen

Für die Durchführung von Prüfungen liegt ein spezielles, vom Gesundheitsamt abgenommenes Hygienekonzept vor. Wir haben großes Vertrauen in die Qualität unserer Prozesse und in die Umsetzung durch die Fakultäten und werden daher zurzeit an diesen Planungen nichts ändern. Das Präsidium appelliert aber eindringlich an die Fakultäten, die bis zum 31.3.2021 bestehenden Möglichkeiten der Anpassungen der Prüfungsordnungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zum Wohl der Studierenden anzuwenden.

Einzelheiten entnehmen Lehrende bitte der Rundmail an die Gruppe der Studierenden und dem FAQ-Kapitel 6.


Lassen Sie mich am Ende einen ganz persönlichen Wunsch formulieren: Bitte zeigen Sie sich solidarisch und unterstützen Sie durch Ihr eigenes Verhalten die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an den Standorten und in den Gebäuden der LUH erinnern. Ich bin mir sicher, dass wir auch die nächsten Monate gemeinsam erfolgreich meistern werden.

Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Volker Epping
Präsident