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Nachricht der Hochschulleitung an die Studierenden der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Studierenden der LUH

Corona-Pandemie – Neue Regelungen

Liebe Studierende,

am Freitag vergangener Woche hat sich der Krisenstab intensiv mit den derzeitigen Regelungen an der Leibniz Universität vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie beschäftigt. Heute möchte ich Sie über die verabschiedeten neuen Regelungen informieren, die Sie konkret betreffen.

Wir alle freuen uns über eine Inzidenz von 3,9 (Stand heute, 28. Juni) in der Region Hannover und darüber, dass das Land Niedersachsen im Moment die Stufe 0 des Corona-Stufenplans ausgerufen hat. Sommerliche Temperaturen und der Impffortschritt sind spürbar wirksam. Daher hat der Krisenstab deutliche Lockerungen für die Leibniz Universität ab 1. Juli verabschiedet.https://www.uni-hannover.de/corona

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

Die Maskenpflicht auf den Außenflächen der Universität entfällt. In den Gebäuden der LUH müssen medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken getragen werden. Details s. FAQ 2.1.2

Studentische Arbeitsflächen

Die studentischen Arbeitsflächen an der LUH werden ohne Aufsicht ab 1. Juli geöffnet (FAQ 3.1).

Ich weise deutlich darauf hin, dass an den Gruppenarbeitsplätzen, sobald sie mit mehr als einer Person besetzt sind, Maskenpflicht herrscht. Sollten wir feststellen, dass sich die Studierenden breitflächig nicht an die Regelung halten, werden wir die studentischen Arbeitsflächen wieder schließen; dies zum Schutze aller. Eine Buchungspflicht für die Arbeitsflächen entfällt. Achtung: Die studentischen Arbeitsflächen im Lichthof stehen nur noch bis zum 30. Juli zur Verfügung.

Exkursionen

Gemäß Prüfungsordnung erforderliche Exkursionen (auch mehrtägig, mit Übernachtung) sind unter Wahrung der entsprechend anzupassenden Hygienekonzepte möglich, wenn es ansonsten zu einer Verlängerung der Studienzeit führen könnte. Ein Hygienekonzept ist vorab mit der Stabsstelle Arbeitssicherheit abzustimmen. Für die teilnehmenden Studierenden besteht eine Schnelltest-Pflicht – weitere Informationen dazu in FAQ 2.4.

Veranstaltungen an der LUH

Veranstaltungen mit öffentlichkeitswirksamem Charakter mit externen Gästen (Empfänge, Lesungen etc.) dürfen in den Räumlichkeiten der LUH gemäß des Niedersächsischen Stufenplans und der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen stattfinden. Ein Hygienekonzept muss für jede Veranstaltung separat aufgesetzt und mit dem Bereich Arbeitssicherheit abgestimmt werden. Es gilt die Abstandsregel (Bestuhlungsplan). Gäste müssen ein negatives Testergebnis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Impfausweis vorweisen.

Bei langfristigen Planungen ist zu beachten, dass die Möglichkeiten von Veranstaltungen stark am jeweiligen Infektionsgeschehen (Inzidenz) hängen und ggf. flexibel angepasst werden müssen.

Bitte beachten Sie proaktiv zu vielen Einzelregelungen (Zentrum für Hochschulsport, LeibnizShop, mögliche Erreichbarkeit der Serviceeinrichtungen in Präsenz, Regelungen für die TIB, Mensa etc.) fortlaufend unsere Corona-FAQ, da wir mit Blick auf die immer noch hohe Dichte notwendiger Entwicklungen nicht jede Änderung via Rundmail kommunizieren werden. Herzlichen Dank!

Ich freue mich, dass wir gemeinsam in eine hoffentlich entspanntere Phase als die der letzten Monate starten können, wünsche Ihnen allen ein gutes weiteres Semester, einen schönen Sommer - und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Volker Epping
Präsident Leibniz Universität Hannover