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Nachricht der Hochschulleitung an die Studierenden der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Studierenden der LUH

Präsenz Wintersemester 2021/2022

Liebe Studierende,

die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist in Kraft und ich möchte Sie heute, wie in meiner letzten E-Mail vom Juli kommuniziert, über den Lehrbetrieb an der Leibniz Universität ab dem 1. Oktober informieren.

Ich freue mich, und ich weiß, dass die Mehrzahl von Ihnen ebenfalls sehr darauf wartet, dass uns die neue Verordnung eine Aufnahme des Präsenzbetriebs ermöglicht. Das Abstandsgebot gilt für Lehrveranstaltungen unter bestimmten Prämissen nicht mehr. Damit ist der Weg geebnet, in einen Betrieb überzugehen, der nahe unserem Normalbetrieb liegt.

Ich habe auch Verständnis dafür, dass Sorgen, Fragen und Unsicherheiten Sie alle und uns alle in den nächsten Wochen noch begleiten werden. Hier vertraue ich auf unser gutes Miteinander und den zielführenden Austausch untereinander.

Wenn Sie zu den vulnerablen Gruppen gehören, können Sie sich zur Beratung hinsichtlich des Präsenzbetriebes an die Gleichstellungsbeauftragte der Leibniz Universität wenden (beratung@chancenvielfalt.uni-hannover.de).

Ein Präsenzbetrieb kann in diesen Zeiten nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Hierbei gibt uns die Niedersächsische Corona-Verordnung die Leitplanken vor. Lassen Sie mich im Folgenden erläutern, welche Regeln gelten werden.

3G-Regel

Ab 1. Oktober gilt für alle Personen, welche die Gebäude der LUH betreten, die 3G-Regel. D.h., dass nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt haben. Dies dient der Sicherheit von uns allen. Als Testnachweis gilt ausschließlich eine Testung bei Hausarzt/ Hausärztin oder einem Testzentrum. Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden (Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test). Ein Test zur Eigenanwendung ist nicht ausreichend. Die Universität wird keine Tests zur Verfügung stellen; ein flächendeckendes kostenfreies Impfangebot bei Hausärztinnen und Hausärzten ist vorhanden. Bitte nutzen Sie auch die Impftermine an der LUH und melden Sie sich an!

Zum Nachweis der Impfung benötigt wird ein Impfnachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung s. FAQ 1.3.
Es gilt der Genesenennachweis des zuständigen Gesundheitsamtes.

Ich muss an dieser Stelle deutlich betonen: Das Betreten der Gebäude der LUH ohne Legitimation über negatives, offizielles Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis gilt als Hausfriedensbruch und wird strafrechtlich verfolgt.

Grundsätzlich gilt ab 1. Oktober für alle Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebes, dass für die Teilnahme an den Veranstaltungen ein Impf-, Genesenen- oder negativer Testnachweis (3G-Nachweis) vorzulegen ist. Ohne entsprechenden Nachweis ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Die Verpflichtung gilt für alle Teilnehmenden einer Veranstaltung, das bedeutet, sie gilt gleichermaßen für Studierende, Dozentinnen und Dozenten sowie alle an der Veranstaltung Mitwirkenden.

Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebes sind insbesondere alle Lehrveranstaltungen sowie Veranstaltungen zur Prüfungseinsicht.

Kontrolle der 3G in der Lehre

Gemäß Corona-Verordnung muss die 3G-Regel überprüft werden. Die Kontrolle wird von den Lehrenden oder autorisierten Personen durchgeführt werden. Bitte stellen Sie sich auf Kontrollen am Gebäudeeingang (Achtung: definierte Eingänge für den Zugang!) oder direkt am Hörsaal ein. Eine Kommunikation, beispielsweise welche Eingänge zu nutzen sind, erfolgt rechtzeitig über die zuständigen Lehrveranstaltungsverantwortlichen.

Die Nachweispflicht der 3G liegt beim Nutzenden, ebenso wie der Rechtsverstoß, wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann.

Maskenpflicht

Gebäude der LUH

In den Gebäuden der LUH gilt für alle Personen Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske) auf allen Verkehrsflächen, auch wenn 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können. Es ist darauf zu achten, dass die Masken korrekt getragen werden, d.h. auch über der Nase.

Lehrveranstaltungen

In allen Lehrveranstaltungen gilt Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske), bis der Platz eingenommen worden ist bzw. sobald der Platz verlassen wird. Ist der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten, gilt die Maskenpflicht auch während der Lehrveranstaltung. Lehrende, die den Abstand von 1,5 Metern zum Auditorium einhalten können, brauchen keine Maske zu tragen.

Lehrende werden darauf achten, dass Masken korrekt getragen werden und Sie bei Nichtbeachtung darauf ansprechen. Sollten Sie die Maske auch nach Aufforderung nicht korrekt anlegen, müssen Sie die Vorlesung verlassen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistet, ist der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht, was strafrechtlich verfolgt wird. Ggf. ist dann sogar die Veranstaltung abzubrechen.

Studentische Arbeitsflächen

Die studentischen Arbeitsflächen sind geöffnet. Sobald ein Arbeitsplatz von mehr als einer Person genutzt wird, müssen alle Personen einen Mund-Nasen-Schutz tragen (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske).


Bitte haben Sie Verständnis, dass viele Prozesse sich in den nächsten zwei Wochen sicherlich weiter klären werden und sich klären lassen. Die FAQ unter www.uni-hannover.de/corona/ passen wir grundsätzlich an, daher bitten wir auch dort um etwas Geduld.

Ein letztes Wort: Der Lehrbetrieb ist grundsätzlich in Präsenz durchzuführen. Sollten Formate ausnahmsweise online geplant sein, dann sind die Lehrenden gehalten, diese nur asynchron anzubieten. Streaming und Hybridveranstaltungen sind - wo darstellbar - ausdrücklich erwünscht.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Volker Epping
Präsident