Startseite Universität Aktuelles & Presse
Nachricht der Hochschulleitung an Studierende und Beschäftigte der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an Studierende und Beschäftigte der LUH

Corona-Regelungen ab April 2022

Liebe Studierende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Deutsche Bundestag hat am 18. März 2022 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Bevor die neuen Regelungen greifen, gibt es jedoch eine Übergangszeit, in der die Bundesländer die bisherigen Schutzmaßnahmen weitgehend aufrechterhalten können. Von dieser gesetzlichen Möglichkeit macht das Land Niedersachsen Gebrauch. Damit bleibt es bis zum 2. April landesweit bei den bisherigen Vorgaben zur Maskenpflicht, zur Vorlage von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen und beim Abstandsgebot.

Vorbehaltlich der ab dem 3. April in Kraft tretenden Regelungen durch Bund und Land möchte ich Sie bereits heute über das geplante weitere Vorgehen an der Leibniz Universität Hannover (LUH) informieren. Das Wichtigste vorweg: Es bleibt bei der 3G-Regel für den Zugang zu den Universitätsgebäuden, bei der Testpflicht vor Prüfungen und bei der FFP2-Maskenpflicht.

Ab April findet jedoch keine flächendeckende Kontrolle an den Zugängen der Gebäude mehr statt. Außerdem werden alle Gebäudeeingänge wieder geöffnet. Es werden ab April keine LUH-Einlassbänder mehr ausgegeben. Die 3G-Regel wird künftig stichprobenartig an Eingängen kontrolliert (Impf-, Genesenen- oder offizieller tagesaktueller Testnachweis, vorzugsweise digital per Corona-Warn-App oder CovPass-App – bzw. für Beschäftigte weiterhin per Hausausweis). Auch die Lehrenden sind berechtigt, in ihren Veranstaltungen Kontrollen durchzuführen. Die Beschäftigten werden – ebenfalls stichprobenartig – weiterhin über ihre Vorgesetzten kontrolliert. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel stellt nach wie vor einen Hausfriedensbruch dar und wird ggf. strafrechtlich verfolgt bzw. mit Hausverbot geahndet.

Weiterhin bestehen bleibt bis zum Ende der Prüfungsphase am 8. April die Testpflicht für Teilnehmende an Präsenzprüfungen. Vorgelegt werden muss – unabhängig vom G-Status – ein tagesaktuelles negatives Schnelltestergebnis (Bürgertest).

Ebenfalls bleibt es bei der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf allen Verkehrsflächen, auch wenn 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können. Ebenso müssen in allen Veranstaltungen und bei den Präsenzprüfungen unabhängig von bestehenden Abständen FFP2-Masken getragen werden.

Bei Veranstaltungen mit öffentlichkeitswirksamem Charakter, bei Gremiensitzungen und Arbeitstreffen (auch mit externen Gästen) sowie bei Bewerbungsgesprächen gilt künftig ebenfalls die 3G-Regel. Die Kontrolle obliegt den jeweiligen Veranstaltern. Es kann auf Masken verzichtet werden, sofern der 2G-plus-Status festgestellt wurde, auch wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.

Die Homeoffice-Pflicht entfällt, und ab dem 1. April tritt eine neue „Dienstvereinbarung Homeoffice und Mobiles Arbeiten“ in Kraft. Hierzu haben alle Beschäftigten bereits Informationen vom Personalrat erhalten bzw. sind zu Infoveranstaltungen Ende März eingeladen.

Ich hoffe, hiermit die aktuell drängendsten Fragen zum Fortgang der Regelungen an der LUH ab April beantwortet zu haben. Weiter ausdifferenziert finden Sie die Themen ab Anfang April auf unserer FAQ-Seite. Wie bereits eingangs erwähnt, sind die Regeln an der LUH natürlich weiterhin gekoppelt an die Vorgaben des Bundes und des Landes, weshalb sich ggf. auch kurzfristig Änderungen ergeben können.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Volker Epping

Präsident der Leibniz Universität Hannover