Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht

In den Gebäuden der Leibniz Universität Hannover gilt Maskenpflicht

Beim Einkaufen und im Bus ist sie aufgrund der Corona-Pandemie schon nicht mehr wegzudenken, das Tragen einer sogenannten Mund-Nase-Bedeckung ist aber auch in den Gebäuden der Leibniz Universität Hannover auf Beschluss des Präsidiums verbindlich vorgeschrieben. Sie gilt bei Nutzung aller Verkehrswege innerhalb der Gebäude, also auch auf Treppen, in Aufzügen, auf dem Gang oder in Sanitärräumen.

Beschäftigte dürfen die Maske abnehmen, wenn sie am Arbeitsplatz oder beim Arbeitstreffen angekommen sind, Studierende sobald sie beispielsweise den Hörsaalplatz eingenommen haben. In Räumlichkeiten, die nicht für den Publikumsverkehr geöffnet sind, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn dies nicht möglich ist, muss auch hier eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Alles Weitere regeln die FAQs: https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/aktuelles/corona/