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Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

COVID-19-Impfung – Registrierung für Beschäftigte an Hochschulen ab 31. Mai möglich

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Dienstag habe ich Sie informiert, dass (gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 8 Coronavirus-Impfverordnung) alle Personen, die an Hochschulen tätig sind, mit erhöhter Priorität Anspruch auf eine COVID-19-Schutzimpfung haben. Diese Regelung wurde durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heute nachträglich konkretisiert/modifiziert. Demnach zählen Hochschulbeschäftigte zur dritten Stufe innerhalb der Priorität 3 und können sich ab dem 31. Mai 2021 für einen Impftermin im Impfzentrum anmelden.

Zu den Hochschulbeschäftigten zählen auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Außerdem hat das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur heute klargestellt, dass auch Lehrbeauftragte in diese Priorisierung eingeschlossen sind.

Bitte lassen Sie sich von Ihrer Einrichtungsleitung oder Institutsleitung eine Bestätigung der Tätigkeit an der LUH ausstellen. Die Vorlage finden Sie hier.

Weitere Informationen zum "Fahrplan für Terminvergabe an Angehörige der Prioritätsgruppe 3" erhalten Sie in der heutigen Presseinformation des niedersächsischen Gesundheitsministeriums.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Volker Epping
Präsident