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Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Gebäude der LUH - Zugangsregelung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

anlässlich der weiterhin dramatischen Entwicklung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder am Sonntagabend (22.3.) ein verschärftes Kontaktverbot verhängt. Das Präsidium der Leibniz Universität Hannover nimmt dies zum Anlass, Ihnen allen angesichts dieser aktuellen Lage die an der Leibniz Universität Hannover geltenden Maßnahmen zu erläutern und über den Sachstand zu informieren.

Mittlerweile sind die Gebäude der LUH nur noch eingeschränkt zugänglich. Ein Großteil der Gebäude ist verschlossen und darf nur von Personen mit Schließberechtigung und mit Hausausweis betreten werden. Das Hauptgebäude kann ohne Schließberechtigung von Nebeneingängen nur noch über den Pförtner gegen Vorlage des Hausausweises betreten werden.

Die betroffenen Gebäude sind im Einzelnen: 1101 (durch den Wachdienst, Haupteingang) / 1109 / 1139 / 1210 / 1210A / 1211 / 1500 (durch den Wachdienst) / 2705 / 2501 / 2504 / 2505 / 2511 / 3109 / 3103 / 3408 / 3409 / 3416 / 3440 / 3701 / 3702 / 3703 / 4104 / 4105 / 4106 / 4107 / 4113 / 4201 / CMG / PZH

Ein grundsätzliches Verbot, Gebäude und Einrichtungen der LUH zu betreten, gibt es aktuell darüber hinaus für Rückreisende und Einreisende aus Risikogebieten für eine Frist von 14 Tagen. Gäste und Besucherinnen und Besucher dürfen die Gebäude ebenfalls nicht mehr betreten.

Es sollen nur Beschäftigte die Gebäude der Leibniz Universität Hannover betreten, die dies zwingend zur Aufgabenerfüllung und zur Sicherstellung der Gebäude- und Anlagentechnik tun müssen.

Alle Beschäftigten der Universität sollen, wie bereits kommuniziert - soweit möglich - grundsätzlich zu Hause arbeiten ("Homeoffice"). Dies wird bereits jetzt zum großen Teil praktiziert. Im Einvernehmen mit dem Personalrat sind die Einschränkungen der Dienstvereinbarung zu mobilem Arbeiten (Antragstellung, begrenzte Anzahl an Tagen) für den Zeitraum des Krisenfalls ausgesetzt. Der Zeitraum der mobilen Arbeit sowie die zu erledigenden Aufgaben sind mit den Vorgesetzten abzustimmen.

Das Verlegen Ihres Arbeitsorts nach Hause bedeutet, dass Sie weiterhin zur Arbeit verpflichtet sind, sofern diese von Ihnen gefordert wird. Es wird grundsätzlich erwartet, dass Sie während Ihrer üblichen Arbeitszeit telefonisch oder per E-Mail erreichbar sind und sich für einen jederzeitigen Abruf für die Ausführung wichtiger Arbeiten an der Universität bereithalten. Zudem bitten wir Sie, regelmäßig Ihre E-Mails abzurufen und zu bearbeiten (z. B. über Webmail, https://email.uni-hannover.de) und sich über aktuelle Entwicklungen auf der Internetseite der Universität zu informieren: https://www.uni-hannover.de/corona/

Auf der Webseite finden Sie ebenfalls die Kontaktmöglichkeiten zu Supportdiensten der Verwaltung und Antworten auf viele drängende Fragen. Die Webseite wird laufend aktualisiert. Wenn wir einmal in Zeitverzug sind, bitte ich um Verständnis. Die zuständigen Verantwortlichen tun alles, was unter diesen besonderen Umständen möglich ist.

Abschließend eine dringende Bitte:
Ob an der Universität, im "Homeoffice" oder privat: Bitte leisten Sie einen Beitrag, indem Sie direkte Kontakte mit anderen Personen stark reduzieren. Dabei geht es nicht nur darum, dass Sie sich selbst schützen, sondern dass Sie mit Ihrem Verhalten auch das Risiko für andere Personen minimieren. Unser Gesundheitssystem braucht Zeit, um alle stärker betroffenen Personen bestmöglich versorgen zu können. Wir alle können einen Beitrag dazu leisten, dass Leben gerettet werden.

Ich bin mir sicher: Gemeinsam und im Team werden wir diese schwierige Phase meistern. Ich danke Ihnen allen für Ihre Kooperation und ein gutes Miteinander.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Volker Epping
Präsident