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Nachricht der Hochschulleitung an die Studierenden der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Studierenden der LUH

Corona-Pandemie – Beschluss von Bund und Ländern

Liebe Studierende,

vor dem Hintergrund weiterhin hoher Infektionszahlen und der zusätzlichen Sorge vor der Mutation des SARS-CoV-2-Virus haben sich am 5.1.2021 Bund und Länder in einer weiteren Beratung auf Verschärfungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Dies betrifft insbesondere die Themen der Kontaktbeschränkungen und der möglichen Einschränkung des Bewegungsradius ab einem Inzidenzwert von 200. Das Land Niedersachsen wird den Bund-Länder-Beschluss nun zeitnah in einer eigenen Verordnung umsetzen.

Auch wenn die formulierten Maßnahmen ausdrücklich den privaten und nicht den beruflichen Kontext betreffen, ist es der Leibniz Universität Pflicht und Anliegen, verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und den Interessen, Anforderungen und Sorgen von Beschäftigten und Studierenden bestmöglich gerecht zu werden. Dies bedeutet ein permanentes Abwägen von Risiken und Möglichkeiten. Oberstes Ziel ist der Gesundheitsschutz aller Beteiligten. Darüber hinaus muss es für uns als Universität Verpflichtung sein, unserem gesellschaftlichen Bildungsauftrag nachzukommen und Ihnen, unseren Studierenden, das Studium und den Abschluss zu ermöglichen.

Verständlicherweise erreichen uns viele Fragen und sorgenvolle Anliegen, die ich im Weiteren gebündelt beantworten möchte. Bitte informieren Sie sich auch proaktiv und regelmäßig auf unserer Corona-Webseite.

Prüfungen

  1. Finden die Präsenzklausuren an der LUH wie geplant statt?
    Ja. Für die Durchführung von Prüfungen liegt ein spezielles, vom Gesundheitsamt abgenommenes Hygienekonzept vor. Wir haben großes Vertrauen in die Qualität unserer Prozesse und in die Umsetzung durch die Fakultäten und werden daher zurzeit an diesen Planungen nichts ändern, um den Studienfortschritt bzw. die Studienabschlussmöglichkeit sicherzustellen.

  2. Welche Auswirkungen haben die Beschlüsse zur Verlängerung des s.g. Lockdown auf Bundes- bzw. Landesebene? Darf ich für Präsenzklausuren anreisen?
    Auf Basis Ihres Status als Studierende/r der LUH dürfen Sie an Prüfungen teilnehmen und dazu nach Hannover an die LUH anreisen, sofern Sie keine Krankheitssymptome aufweisen (s. dazu FAQ 1.2, 2.2). Die Anreise zu einer Präsenzklausur gilt nicht als private Reise und fällt nicht unter die Kontaktbeschränkungen, die für den privaten Bereich gelten.
    Augenblicklich lässt die Situation im öffentlichen Nah- und Fernverkehr auch angesichts voll aufrecht erhaltener Fahrpläne eine An- und Abreise zu Prüfungsterminen zu.

  3. Was passiert, wenn ich an einer Präsenzklausur nicht teilnehmen kann?
    Sollten Sie sich zu einer Präsenzklausur angemeldet haben, am geplanten Klausurtermin jedoch nicht teilnehmen, gilt dies nicht als Fehlversuch. Sie können sich für die Klausur im etwaig bestehenden Wiederholungsprüfungszeitraum erneut anmelden. Hinsichtlich evtl. bestehender gesonderter Regelungen Ihrer Fakultät setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Studiendekanat in Verbindung.

  4. Gibt es Alternativen zu Präsenzklausuren?
    Im Zuge der Verabschiedung einer Rahmenprüfungsordnung zur Abmilderung der COVID-19-Auswirkungen auf Lehre und Studium konnten Fakultäten bzw. Prüfungsausschüsse Prüfungsformen ändern, sofern dies im Rahmen der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungsformen möglich ist. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem zuständigen Studiendekanat, ob es eine Alternative zur Präsenzklausur gibt.

Zugänglichkeit von Gebäuden und studentische Arbeitsflächen

Für Studierende sind die meisten Gebäude in der Regel nicht zugänglich. Studierende, die im Wintersemester 2020/21 eine Präsenzveranstaltung an der Universität besuchen, sind dazu angehalten, den Veranstaltungsraum auf direktem Weg aufzusuchen und nach Ende der Veranstaltung das Gebäude unverzüglich wieder zu verlassen. Ein zusätzlicher Aufenthalt in den Gebäuden der Universität ist nur in den explizit dafür ausgewiesenen Flächen möglich. Auf dem Conti-Campus sind der CIP-Pool im 2. OG und die Arbeitsplätze im 14. OG für Studierende aller Fakultäten geöffnet. Weitere Arbeitsplätze stehen im Lichthof des Hauptgebäudes zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu finden Sie in FAQ 3.1.1.

TIB - Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften und Universitätsbibliothek

Die Standorte TIB Technik/Naturwissenschaften (Welfengarten), TIB Conti-Campus, TIB Sozialwissenschaften und TIB Geschichte/Religionswissenschaften sind für die Ausleihe und die eingeschränkte Lesesaalnutzung geöffnet. Weitere Informationen, auch zu detaillierten Öffnungszeiten, finden Sie hier: www.tib.eu/de/service/aktuelles/detail/corona-virus-aktualisierte-oeffnungszeiten-und-informationen-zum-bibliotheksbesuch


Bitte zögern Sie nicht, sich bei Fragen rund um Ihr Studium an unsere Vizepräsidentin für Lehre und Studium Frau Prof. Julia Gillen oder an die Mitarbeiterinnen in ihrem Ressort zu wenden, unter vpl@uni-hannover.de. Frau Professorin Gillen verantwortet seit Januar dieses Jahres den Bereich Lehre und Studium in Nachfolge von Frau Professorin Billmann-Mahecha.

Lassen Sie mich am Ende einen ganz persönlichen Wunsch formulieren: Bitte zeigen Sie sich solidarisch, reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte und unterstützen Sie die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie durch Ihr eigenes Verhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal auf die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an den Standorten und in den Gebäuden der LUH erinnern. Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam auch die nächsten Monate erfolgreich meistern werden.

Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Volker Epping
Präsident