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Rückmeldung für das Sommersemester 2019

Rückmeldung für das Sommersemester 2019

Studierende haben noch bis bis spätestens zum 02.02.2019 Zeit, sich für das Sommersemester zurück zu melden, indem sie ihren Semesterbeitrag überweisen.

Für Ihre Rückmeldung ist die Überweisung des Semesterbeitrages (in der Regel 406,62 Euro) ab sofort bis spätestens zum 02.02.2019 vorzunehmen. Trifft bei Ihnen einer der folgenden Punkte zu, zahlen Sie bitte den entsprechenden Beitrag:

  • Langzeitgebührenpflichtige: 406,62 Euro + 500 Euro= 906,62 Euro
  • Beurlaubte mit Auslandsaufenthalt: 13,59 Euro
  • Sonstige Beurlaubte: 108,59 Euro
  • Senioren: 406,62 Euro + 800 Euro= 1206,62 Euro
  • Zertifikatsstudierende:
    • Wenn Sie zusätzlich noch im Master Lehramt eingeschrieben sind: 406,62 Euro + 50 Euro= 456,62 Euro
    • Wenn Sie ausschließlich im Zertifikatsprogramm eingeschrieben sind: 250 Euro

Durch den Zahlungseingang wird Ihre Rückmeldung ausgeführt.

Bankverbindung: Leibniz Universität Hannover, Postbank Hannover
IBAN: DE31 2501 0030 0001 0223 07
BIC: PBNK DEFF XXX
Verwendungszweck:

  • Wenn Ihre Matrikelnummer sieben Stellen hat: 19100Matrikelnummer7
  • Wenn Ihre Matrikelnummer acht Stellen hat: 1910Matrikelnummer7


Weitere wichtige Informationen


Validierung Ihrer LeibnizCard

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre LeibnizCard für die gesamte Dauer Ihres Studiums an der LUH behalten! Sie werden via E-Mail benachrichtigt, sobald Sie Ihre LeibnizCard nach erfolgreicher Rückmeldung an einer der hierfür vorgesehenen Stationen validieren, das heißt mit einer Gültigkeit für das kommende Semester versehen können.


Beurlaubung

Wenn Sie sich aus einem wichtigem Grund beurlauben lassen möchten, müssen Sie innerhalb der Rückmeldefrist den entsprechenden Antrag stellen.


Übergang vom Bachelor zum Master

Wenn Sie sich zum Sommersemester 2019 als Bachelorstudentin bzw. Bachelorstudent der Leibniz Universität Hannover für einen Masterstudiengang an der LUH bewerben, melden Sie sich bitte nach Ihrer Bewerbung innerhalb der Rückmeldefrist durch die Überweisung der Gebühren für das Sommersemester zurück. War Ihre Bewerbung um einen Studienplatz erfolgreich, so erhalten Sie eine Zulassung für den Masterstudiengang und werden bei Annahme des Studienplatzes entsprechend umgeschrieben. Sollten Sie keine Zulassung für einen Masterstudiengang erhalten, Ihr Bachelorstudium jedoch bereits abgeschlossen haben, erfolgt auf Antrag eine Erstattung der gezahlten Gebühren.