Grundrecht auf Sex? Sexuelle Selbstbestimmung und Verfassungsrecht
Heute ist durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfasst. Das war nicht immer so. Der Vortrag zeichnet die Entwicklung des Grundrechts von dem sog. Homosexuellen-Urteil aus dem Jahr 1957 bis heute nach und zeigt, welche Vorstellungen von Moral, Sittlichkeit und Natürlichkeit teilweise bis heute (z.B. in der Rechtsprechung zum Tinderprofil der Soldatin Anastasia Biefang) den Rechtsdiskurs prägen.
Referent/Referentin
Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner ist Juniorprofessorin für Öffentliches Recht an der Universität Rostock.
Veranstalter
Frau Prof. Dr. Völzmann (Gastprofessur für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie, Geschlechter- und Diversityforschung)
Termin
20. November 202416:15 Uhr - 17:45 Uhr
Ort
Geb.: 1507Raum: 003
Königsworther Platz 1
30167 Hannover