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FAQ zu den Auswirkungen des Ukrainekriegs

Informationen zu den Auswirkungen des Ukrainekriegs

Die Hochschulleitung der Leibniz Universität Hannover (LUH) ist zutiefst entsetzt über den Krieg in der Ukraine, einem souveränen Staat in Europa. Sie teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass der russische Angriff auf die Ukraine ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und durch nichts zu rechtfertigen ist. Die Krise hat auch ganz konkrete Auswirkungen auf die LUH, ihre Studierenden, Lehrenden und Forschenden. Die Universitätsleitung informiert die Studierenden und Beschäftigten anlassbezogen per E-Mail und bittet sie, sich zusätzlich auf dieser Webseite auf dem Laufenden zu halten.

Häufig gestellte Fragen

1. Studium

2. Forschung

  • 2.1 Was gilt für Kooperationen mit russischen Einrichtungen?

    Das Präsidium hat beschlossen, alle Kooperationen mit Russland bis auf Weiteres ruhen zu lassen. Sämtliche Aktivitäten mit Russland, die institutionellen und strategischen Verbindungen mit russischen Einrichtungen, werden bis auf Weiteres eingestellt. Dies betrifft Forschung und Lehre. Alle gemeinsamen sichtbaren Aktivitäten wie Workshops, Tagungen oder ähnliche Treffen – auch virtueller Art – werden abgesagt. Neue gemeinsame Projekte werden nicht begonnen.

    Konkret betroffen ist die strategische Partnerschaft mit der Peter the Great St. Petersburg Polytechnic University.

    Außerdem wird die LUH jegliche Finanztransferaktivitäten mit russischen Lehr- und Forschungseinrichtungen einstellen. Mitglieder der LUH, die aktive und von Dritten geförderte Kooperationen mit Russland haben, sind aufgefordert, sich mit dem jeweiligen Mittelgeber in Verbindung zu setzen.

    Die Hochschulleitung weist darauf hin, dass die weitere Pflege persönlicher Kontakte zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beider Länder wünschenswert und im Sinn einer friedlichen internationalen Zusammenarbeit gewollt ist.

  • 2.1.1 Was gilt für bereits eingereichte Publikationen mit russischen Partnern?

    Die Hochschulleitung empfiehlt das folgende Vorgehen:

    • Ein zwar begonnenes, aber noch nicht abgeschlossenes Publikationsprojekt (also z.B. ein schon im Review befindlicher Journal-Beitrag) mit einem Partner in Russland kann grundsätzlich noch zu Ende gebracht werden.
    • Es sollen keine gemeinsamen Arbeiten publiziert werden, die in einem sensiblen Bereich stattfinden (z.B. Technologie, die unter Dual Use-Kriterien stehen könnte).
    • Ein gemeinsames Publikationsprojekt bzw. ein gemeinsamer Auftritt bei einer Konferenz, die noch nicht stattgefunden hat, soll vermieden werden.
    • Es sollen keine neuen Publikationsprojekte mit Partnern in Russland begonnen werden.
  • 2.2 Welche Möglichkeiten gibt es, ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der LUH aufzunehmen?

    Stiftungen und Fördereinrichtungen schaffen aktuell Angebote für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine. Gastgebende Forschende an der LUH können bei der Beantragung von Förderungen Unterstützung im Hochschulbüro für Internationales erhalten (Kontakt: Manuela Schimmels).

    Alexander von Humboldt-Stiftung: Philipp Schwartz-Initiative

    Deutsche Forschungsgemeinschaft: Walter Benjamin-Programm, Öffnung für geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der Ukraine und aus Russland

    Fakultät für Maschinenbau der LUH: Unterstützungsfonds für ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Förderung für Forschende aus den Bereichen Mechanical, Biomedical, Industrial, Chemical, Aeronautical, Metallurgical und Mechatronical Engineering oder verwandten Disziplinen. Kontakt: Dr. Sarah Engelmann.

    Deutscher Akademischer Austauschdienst: Hilde-Domin Programm, Förderprogramm für gefährdete Promovierende

    Erasmus+: Studierende und Beschäftigte, die an einer ukrainischen Hochschule eingeschrieben sind oder arbeiten, können für ihren Aufenthalt in Deutschland eine Förderung über Erasmus beantragen. Kontakt: Andree Klann

  • 2.2.1 Was muss berücksichtigt werden, wenn geflüchtete Forschende an der LUH arbeiten?

    Versicherungsschutz bei Unfällen:

    Alle Mitglieder der Leibniz Universität Hannover sind automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Darüber werden Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten, die im Rahmen der Tätigkeiten an der Universität entstanden sind, abgedeckt.

    Geflüchtete Forschende, die einen Arbeitsvertrag erhalten, sind als Arbeitnehmer über die LUH unfallversichert.

    Der Versicherungsschutz beginnt

    • bei Forschenden, die eine Einstellung bekommen: am ersten Tag des Arbeitsvertrags,
    • für Forschende, die ihren Aufenthalt selbst oder über ein Stipendium finanzieren:Bei Postdocs an dem ausgewählten Tag in der Meldung an das Dezernat 2
      • Bei Promovierenden mit der abgeschlossenen Einschreibung beim Immatrikulationsamt. Um dadurch möglicherweise entstehende Versicherungslücken zu schließen und den Promovierenden zu ermöglichen, ihre Tätigkeiten am Institut sofort aufzunehmen, kann eine Meldung an das Dezernat 2 erfolgen.
      • Der Aufenthalt ist vor Beginn der Tätigkeit durch das Institut im Dezernat 2 mit diesem Antrag anzuzeigen.

    Ansprechpartnerin für die Zustimmung zum Aufenthalt auswärtiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist:

    Dezernat 2
    Anke Giltmann
    Telefon: 0511 762 19772
    E-Mail: anke.giltmann@zuv.uni-hannover.de 

  • 2.3 Sind Dienstreisen nach Russland, in die Ukraine oder nach Belarus möglich?

    Nein, Dienstreisen in die Ukraine, nach Russland oder nach Belarus sind für LUH-Mitglieder bis auf Weiteres nicht gestattet, da die Sicherheit der Reisenden nicht gewährleistet ist. Bereits erteilte Dienstreisegenehmigungen sind widerrufen.

3. Beratung und Unterstützung

  • 3.1 Es gibt in Niedersachsen einen Aufnahmestopp für Geflüchtete aus der Ukraine und eine Wohnsitzauflage. Was bedeutet das?

    Seit November 2023 nimmt Niedersachsen keine neuen Geflüchteten aus der Ukraine auf, weil die Quoten erfüllt sind. Geflüchtete werden auf andere Bundesländer verteilt, die noch Aufnahmekapazitäten haben. Es gibt für Geflüchtete eine Wohnsitzauflage. Das bedeutet, dass sie zunächst nur in bestimmten Landkreisen wohnen dürfen. Die Aufnahme eines Studiums stellt keinen Grund dar, um von der Wohnsitzauflage befreit zu werden. Falls Studierende aus der Ukraine einen Aufenthaltstitel nach §24 haben, müssen sie klären, ob sie eine Wohnsitzauflage haben. (Austausch)studierende aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach §16 haben, oder Forschende, die einen Aufenthaltstitel nach 18d haben, sind von der Wohnsitzauflage nicht betroffen.

  • 3.2 Ich stamme aus der Ukraine bzw. aus Russland und bin in Hannover – wie kann ich meinen Aufenthalt verlängern?

    Ukrainische Staatsangehörige, die ein nationales Visum oder bereits einen Aufenthaltstitel besitzen, können wie gewohnt einen Aufenthaltstitel beantragen bzw. verlängern.

    Aus der Ukraine geflüchtete ukrainische Staatsangehörige und Ausländer, die nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können, können zurzeit visumfrei einreisen und sich für einen Zeitraum vom 90 Tagen ab Einreise in Deutschland ohne Aufenthaltstitel aufhalten. Die Betroffenen sollen sich zeitnah nach der Einreise in Deutschland registrieren und einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen.

    Russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden nicht aus Deutschland ausgewiesen, sondern können wie gewohnt einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen.

  • 3.3 Ich habe aufgrund des Krieges – beispielsweise durch den Swift-Ausschluss – finanzielle Schwierigkeiten. Wo kann ich an der LUH Hilfe bekommen?

    Studierende in finanziellen Schwierigkeiten können sich an die Sozialberatung des Studentenwerks Hannover wenden. Dort gibt es verschiedene Unterstützungsangebote, mit denen schnell und unkompliziert geholfen werden kann.

    Der AStA bietet für Studierende in finanziellen Schwierigkeiten folgende Unterstützungen an:

  • 3.4 Ich brauche psychologische Unterstützung – wohin kann ich mich wenden?

    Studierende und Beschäftigte der LUH, die aufgrund des Ukraine-Krieges psychologische Unterstützung benötigen, können sich gerne an die Psychologisch-Therapeutische Beratung (ptb) wenden und einen zeitnahen Termin für ein Gespräch vereinbaren. Die Beratung ist vertraulich und unabhängig von der Herkunft der Hilfesuchenden. Kontakt

  • 3.5 Wie kann ich helfen?

    Das Präsidium ruft zur Solidarität mit der Ukraine und zu individueller Hilfe jedes einzelnen Mitglieds der LUH auf. Die LUH wird als Institution bewusst keine eigene Spendensammlung durchführen. Sie fordert ihre Beschäftigten dazu auf, die zahlreichen Hilfsorganisationen zu unterstützen, die professionell und gut ausgebildet die Hilfe dorthin bringen, wo sie am dringendsten benötigt wird.

    Übersichten zu Hilfsmöglichkeiten gibt es unter anderem hier:

  • 3.6 Krisenmanagement: Welche Beratung und Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Mitarbeitende oder Forschende der LUH?

    Um Fakultäten, Institute und Einrichtungen bei der Beratung und Betreuung von durch den Krieg in der Ukraine direkt oder indirekt betroffenen Personen zu unterstützen, bieten zentrale Einrichtungen der LUH Unterstützung an:

  • 3.7 Wie kann ich Geflüchtete beim Spracherwerb unterstützen?

    Studierende der LUH können Schülerinnen und Schüler bzw. Geflüchtete in pädagogischen Einrichtungen beim Erlernen von Deutsch als Zweit- und Fremdsprache unterstützen. In der Lehrveranstaltung „Werkstatt DaZ/DaF“ des Deutschen Seminars werden sie auf diese Unterrichtspraxis vorbereitet. Dort erwerben sie erste theoretische und praxisnahe Grundlagen für die Vermittlung der deutschen Sprache, Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Veranstaltung ist für alle Lehramtsstudierenden geöffnet. Es sind auch Studierende anderer Studiengänge willkommen, die sich in diesem Bereich (weiter)bilden möchten. Die Anmeldung erfolgt über Stud.IP.

    Ergänzend zu dem Besuch der Lehrveranstaltung „Werkstatt DaZ/DaF“ können Studierende die erlernte Theorie bei #LernenVernetzt praktisch umsetzen oder sich im Rahmen der weiteren Bausteine der „Bescheinigung internationaler und interkultureller Kompetenzen Lehramt: Mehrsprachigkeit und Bildung“ (kurz BIKO-LAMB) vertieft mit den Themenbereichen „Deutsch als Zweit-/Fremdsprache“ und „Sprachbildung“ auseinandersetzen.

    Der Besuch der Werkstatt DaZ/DaF sowie die Unterstützungstätigkeit im Rahmen des Projektes #LernenVernetzt an Schulen und anderen pädagogischen Einrichtungen werden für Lehramtsstudierende im Professionalisierungsbereich mit zwei Leistungspunkten angerechnet, ebenso für die Bausteine der „Bescheinigung internationaler und interkultureller Kompetenzen Lehramt: Mehrsprachigkeit und Bildung“ (kurz BIKO-LAMB).

    Weitere Informationen:

Ansprechpersonen an der LUH

Für Studierende

Ludolf von Dassel
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
030
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
030

Für Forschende

Manuela Schimmels
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
031
Adresse
Welfengarten 1A
30167 Hannover
Gebäude
Raum
031

Für Medienanfragen

Mechtild Freiin von Münchhausen
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum
Adresse
Welfengarten 1
30167 Hannover
Gebäude
Raum