Beeinträchtigungen und Begünstigungen zwischen 1933-1945

Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover stellt in der Nachfolge der Technischen Hochschule Hannover mit Nachdruck fest, dass sie sämtliche an dieser ab 1933 durch Hochschulorgane bewirkten NS-bedingten Beeinträchtigungen verurteilt und als von Anfang an nichtige Unrechtsakte wertet.
Einstimmiger Beschluss des Hochschulrates, des Senates und des Präsidiums, 12. Juni 2012
  • Vollständiger Wortlaut des Beschlusses

    Der Senat, das Präsidium und der Hochschulrat der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover -

    entschlossen, in Übereinstimmung mit den moralischen und ethischen Zielsetzungen ihres Leitbildes sowie ihrer Stellung im demokratischen Verfassungs- und Rechtsstaat das dunkelste Kapitel ihrer Geschichte in den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft möglichst umfassend aufzuklären,

    in der historischen Erkenntnis, dass es seit 1945 nur zu sehr unzureichenden Anläufen gekommen ist, um die an der Technischen Hochschule Hannover als ihrer Vorgängereinrichtung ab 1933 aufgrund der NS-Ideologie bewirkten Rechtsbeeinträchtigungen gegenüber Hochschulmitgliedern sowie -angehörigen aufzuarbeiten, und dass statt einer generellen Nichtigkeitsfeststellung solcher Maßnahmen bislang nur auf Antrag gehandelt worden ist,

    im daraus folgenden Wissen, dass noch nicht sämtliche Unrechtsakte an der Technischen Hochschule Hannover in zureichender Weise Aufarbeitung und entsprechende Wiedergutmachung erfahren haben,

    in dem Bewusstsein, dass sich die heutige Aufarbeitung aus Gründen kriegsbedingter und sonstiger Aktenverluste zum Teil Schwierigkeiten gegenübersieht, die die Gewissheit hinsichtlich abschließender Ermittlung von Betroffenheiten ausschließen, und

    in tiefem Bedauern darüber, dass für die unmittelbar Betroffenen inzwischen jede Maßnahme der Rehabilitierung zu spät kommt, aber in der Hoffnung, dass ihrem bleibenden persönlichen Ansehen in den Augen der Hochschulöffentlichkeit wie allgemein der Nachwelt Genugtuung verschafft werden kann -

    haben in den Sitzungen vom 13. Juni 2012 sowie 16. Oktober 2013 und 17. Dezember 2014, vom 9. Oktober 2013 sowie 14. Januar 2015 und vom 17. September 2012 sowie 19. Februar 2015 einstimmig den feierlichen Beschluss gefasst, der hiermit bekannt gegeben wird:

    Die von 1933 bis 1945 an der Technischen Hochschule Hannover vollzogenen, auf der NS-Ideologie politischer, "rassischer" oder sonstiger Diskriminierung beruhenden Beeinträchtigungen akademischer Stellungen, Grade und Ehren stellen dem Recht hohnsprechende Unrechtsakte dar. Sie stehen und standen bereits bei ihrer Entstehung in klarem Widerspruch zu den schon damals bekannten Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und missachteten insbesondere hochschulspezifisch die Wissenschaftsfreiheit, die diese absichernde Selbstverwaltung sowie die Grundlagen der überkommenen humanistisch-akademischen Universitätstradition.

    Die Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover stellt deshalb in der Nachfolge der Technischen Hochschule Hannover mit Nachdruck fest, dass sie sämtliche an dieser ab 1933 durch Hochschulorgane bewirkten NS-bedingten Beeinträchtigungen verurteilt und als von Anfang an nichtige Unrechtsakte wertet.

    Da sich das damalige Unrecht hinsichtlich der dadurch bewirkten tatsächlichen Beeinträchtigungen indessen nicht nachträglich ungeschehen machen lässt, ist es das nachdrückliche Anliegen der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, allen an der Technischen Hochschule Hannover Betroffenen dadurch Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, dass ihr persönliches und wissenschaftliches Angedenken dauerhaft wachgehalten wird. Daher werden unabhängig davon, ob und inwieweit es in Einzelfällen schon früher zu Rehabilitierungen gekommen sein sollte, die ermittelten Unrechtsbetroffenen nachstehend namentlich aufgeführt. Der Beschluss, der auch für noch nicht bekannt gewordene Fälle gelten will, verpflichtet die Universität dazu, bei künftigem Auffinden weiterer Betroffener deren Namen nachzutragen.

Im Jahr 2011 hat der Senat der Leibniz Universität Hannover eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich intensiv mit der Aufarbeitung der NS-Zeit an der damaligen Technischen Hochschule Hannover befasst hat. Im Focus standen die Verleihung und der Entzug akademischer Titel in der Zeit von 1933 bis 1945 genauso wie die Beeinträchtigungen aus ideologischen Gründen, das heißt die auf der NS-Ideologie politischer, "rassischer" oder sonstiger Diskriminierung beruhenden Beeinträchtigungen akademischer Stellungen, Grade und Ehrungen. Außerdem hat die Arbeitsgruppe die entsprechenden Begünstigungen, die es zu dieser Zeit gab, umfassend untersucht und aufgearbeitet.

Die Leibniz Universität Hannover bekennt sich mit diesem Handeln dazu, in Übereinstimmung mit den moralischen und ethischen Zielsetzungen ihres Leitbildes sowie ihrer Stellung im demokratischen Verfassungs- und Rechtsstaat, das dunkelste Kapitel ihrer Geschichte in den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft möglichst umfassend aufzuklären - auch in tiefem Bedauern darüber, dass für die unmittelbar Betroffenen inzwischen jede Maßnahme der Rehabilitation zu spät kommt, aber in der Hoffnung, dass ihrem bleibenden persönlichen Ansehen in den Augen der Hochschulöffentlichkeit wie allgemein der Nachwelt Genugtuung verschafft werden kann.  

Die Rolle ihrer Vorgängerinstitution in der NS-Zeit hat die Leibniz Universität Hannover in einer umfangreichen Publikation dokumentiert:  

Publikation

Nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen an der Technischen Hochschule Hannover.
Beeinträchtigungen und Begünstigungen von 1933 bis 1945.
Hg. v. Präsidium der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover.
Michael Imhof Verlag, Petersberg 2016
ISBN 978-3-7319-0429-8

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