PHASE III – Befassung der Landesregierung und Überführung in die Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts nach NHG
August 2022 - Dezember 2022
Am 20. Juli 2022 entschied der Senat der Leibniz Universität Hannover (LUH) mit großer Mehrheit die Umwandlung der Universität in ein Stiftungsmodell. Der entsprechende Antrag durch das Präsidium der LUH wurde an die Landesregierung gestellt. Zum 1. Januar 2024 soll die LUH in die Trägerschaft einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts überführt werden.
Maßgaben zur Verhandlung mit dem MWK
Das Verhandlungsmandat, mit dem MWK eine Stiftungsverordnung auszuhandeln, wurde unter folgenden Maßgaben erteilt:
1. Hochschulöffentliche Diskussion
Nach dem Abschluss der Verhandlungen wird eine hochschulöffentliche Diskussion unter Beteiligung aller Gruppen stattfinden, bevor im Senat über den Antrag auf Überführung der LUH in eine Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts entschieden wird.
2. Begleitung einer Arbeitsgruppe
Die Verhandlungen werden durch eine kleine Arbeitsgruppe, in der die Gruppe der Hochschullehrenden mit zwei Personen vertreten ist, die anderen Gruppen mit jeweils einer Person, begleitet.
3. Einbringung des Senatsvorschlag
Bei den Verhandlungen sollen die Verhandlungsinhalte, wie beispielsweise der Stiftungszweck, die Arbeitnehmerrechte und die Mitbestimmung gemäß Senatsvorschlag eingebracht werden.
Schreibteam Stiftungsuniversität
- Prof. Dr. Bernd H. Oppermann
- Prof. Dr. Lidia Becker
- Dr. Hartmut Lehne
- Jan Hoffmann
- Dr. Volker Domeyer