PHASE II - VERHANDLUNG MIT DEM MWK
Seit August 2021
In den Jahren 2020/2021 wurde an der Leibniz Universität eine breit angelegte und intensiv geführte Diskussion über die Überführung der Leibniz Universität Hannover in ein Stiftungsmodell geführt. In vielen Gesprächsrunden wurde das Für- und Wider besprochen, alle Universitätsmitglieder haben unterschiedliche Erfahrungen austauschen, aber auch Ängste und Vorbehalte adressieren können. In den hochschulöffentlichen Veranstaltungen wurde die LUH an der ein oder anderen Stelle dabei auch durch Expertinnen und Experten unterstützt, die bereits Erfahrung mit dem Stiftungsmodell sammeln konnten.
Der Senat hat am 21. Juli 2021 dem Präsidium die Verhandlungsermächtigung erteilt, mit dem MWK eine Stiftungsverordnung gem. § 55 (1) NHG auszuhandeln. Auf dieser Basis wird der Senat anschließend darüber beschließen, ob ein Antrag auf Überführung der Leibniz Universität in eine Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts gestellt wird.
MAßGABEN ZUR VERHANDLUNG MIT DEM MWK
Das Verhandlungsmandat, mit dem MWK eine Stiftungsverordnung auszuhandeln, wurde unter folgenden Maßgaben erteilt:
1. Hochschulöffentliche Diskussion
Nach dem Abschluss der Verhandlungen wird eine hochschulöffentliche Diskussion unter Beteiligung aller Gruppen stattfinden, bevor im Senat über den Antrag auf Überführung der LUH in eine Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts entschieden wird.
2. Begleitung einer Arbeitsgruppe
Die Verhandlungen werden durch eine kleine Arbeitsgruppe, in der die Gruppe der Hochschullehrenden mit zwei Personen vertreten ist, die anderen Gruppen mit jeweils einer Person, begleitet.
3. Einbringung des Senatsvorschlag
Bei den Verhandlungen sollen die Verhandlungsinhalte, wie beispielsweise der Stiftungszweck, die Arbeitnehmerrechte und die Mitbestimmung gemäß Senatsvorschlag eingebracht werden.
SCHREIBTEAM STIFTUNGSUNIVERSITÄT
- Prof. Dr. Bernd H. Oppermann
- Prof. Dr. Lidia Becker
- Dr. Hartmut Lehne
- Jan Hoffmann
- Dr. Volker Domeyer