Praktikumsbewerbung

Um sich für eine Erasmus+ -Förderung zu bewerben, müssen Sie einen Praktikumsplatz vorweisen.

Die Bewerbungsunterlagen müssen mindestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der eigenen Hochschule eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass an Ihrer Heimatuniversität ggf. eine abweichende, längere Bewerbungsfrist gilt. Befürworten die jeweiligen Erasmus-Praktikumsbeauftragten der Hochschulen eine Förderung, werden die Dokumente von dort an das International Office der Leibniz Universität Hannover weitergeleitet. Sind die Bewerbungsunterlagen nicht bis spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn vollständig bei der Projektleitung eingegangen, ist eine Förderung ausgeschlossen. 


Wir empfehlen, die Förderbedingungen sorgfältig zu lesen, da nicht alle Arten von Praktika unterstützt werden können.
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Was gibt es zu beachten?

Person sitting in front of a lake Person sitting in front of a lake Person sitting in front of a lake © Simon Migaj | unsplash
  • Bewerbungsunterlagen

    Eine Bewerbung besteht aus folgenden Dokumenten:
     

    • Bewerbungsformular Erasmus+
       
    • Learning Agreement for Traineeships:
      Bestätigung des Unternehmens über die Praktikumsvereinbarung und die Vereinbarung über die Praktikumsziele mit dem/der Hochschulbetreuer/in. Bitte sprechen Sie die geplanten Aufgaben und das Arbeitsprogramm für die gesamte Zeit des Praktikums im Voraus möglichst genau mit der Praktikumseinrichtung ab!

      Der/die Hochschulbetreuer/in (Faculty Coordinator) ist für die fachliche Betreuung der Studierenden verantwortlich und stellt sicher, dass die akademische Anerkennung bei Pflichtpraktika bzw. die Eintragung des freiwilligen Praktikums ins Diploma Supplement wie vereinbart erfolgt. Eine Liste der Austauschkoordinierenden der LUH finden Sie hier.
       
    • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie die Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Praktikums bzw. für Graduierte die Exmatrikulationsbescheinigung
       
    • Nachweis über bisherige Erasmus Fördermonate, falls sie bereits eine Erasmus+-Förderung für den selben Studienzyklus erhalten haben.
       
    • Ehrenwörtliche Erklärung bei Beantragung einer Zusatzförderung

    Alle Formulare finden Sie unter Dokumente und Downloads. Bitte öffnen Sie die Formulare mit dem Adobe Reader DC, um sie aktiv bearbeiten zu können.

  • Noch keinen Praktikumsplatz?

    Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Prakikumsplatzsuche auf der Seite Wie findet man einen Praktikumsplatz?

    Oder nutzen Sie das Formular  Kurzbewerbung (unter Dokumente und Downloads), um Ihr Interesse an einer Erasmus+ - Förderung zu zeigen. Nur so können wir Sie optimal beraten!

    Dieses Dokument ist kein Ersatz für die finale Bewerbung um eine Förderung! Sobald Sie einen Praktikumsplatz gefunden haben, müssen Sie alle Bewerbungsformulare ausgefüllt und vollständig einreichen.

  • Bewerber/innen mit Sonderbedürfnissen

    Nützliche Informationen z.B. zu behindertengerechten Hochschulen bietet die Internetseiten der European Agency for Development in Special Needs Education

  • Versicherungen

    Ein Teil des finanziellen Zuschusses im MIX IT Programm ist für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung vorgesehen. Sie müssen Ihren Versicherungsschutz im Zielland für den Zeitraum des Praktikums selbst organisieren, sollte dieser nicht vom Unternehmen in dem das Praktikum absolviert wird übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach dem Auslandsschutz Ihrer in Deutschland bestehenden Versicherungen. Krankenversicherungen stellen eine European Health Insurance Card (EHIC) aus. Eine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz für den Aufenthalt im Betrieb wird meistens von der Gasteinrichtung im Ausland gestellt.

    Ein günstiges kombiniertes Versicherungspaket bietet der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) speziell für Erasmus-Programmteilnehmer an. Infos hierzu erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD.

  • Sprachkenntnisse

    Nachweise über Sprachkenntnisse in den Sprachen Bulgarisch, Dänisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Irisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch  werden nach einer Förderzusage über den Online Linguistic Support (OLS) erbracht. Demnach ist es für diese Sprachen nicht notwendig, einen Sprachnachweis mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Es wird jeweils vor und nach dem Praktikum ein Online-Sprachtest absolviert. Die Ergebnisse der Tests sind nicht ausschlaggebend für die Förderung, sondern dienen der EU zur Datenerhebung. Nachdem der Sprachtest zur Beurteilung der Sprachkenntnisse (assessment test) abgelegt wurde, kann über OLS ein kostenloser Online-Sprachkurs absolviert werden. 

    Informationen dazu finden Sie unter Online Lingustic Support (OLS) oder direkt beim DAAD und als Infoblatt OLS-Sprachtest.

Höhe der Finanziellen Förderung

  • Praktikumsvergütung

    Der Erasmus+-Zuschuss wird nicht alle Kosten für den Aufenthalt, die Hin- und Rückreise und Versicherungen im Ausland abdecken. Deshalb wird erwartet, dass die Praktikumseinrichtung Ihr Praktikum auch finanziell unterstützt. Obwohl Ihr/e Praktikumstutor/in viel Zeit für Ihre Einarbeitung und Integration in den Arbeitsalltag investieren muss, arbeiten Sie zwei bis zwölf Monate Vollzeit für die Firma oder Organisation. Bitte fragen Sie daher Ihre Praktikumseinrichtung nach einer Vergütung oder anderen Formen von finanzieller Unterstützung.

    Unsere Förderung ergänzt als Zuschuss diese Praktikumsvergütung, die in der Regel von den Unternehmen gezahlt wird - manchmal auch in Form von Sachleistungen, wie z.B. freie Unterkunft.

  • Fördersätze

    Die Fördersätze variieren entsprechend der Kategorisierung des Ziellandes.

    Länder der Kategorie 1 sind Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen und Schweden. Hier gilt ein Tagessatz von 25,- Euro.

    Länder der Kategorie 2 sind Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Zypern. Hier gilt ein Tagessatz von 23,- Euro.

    Länder der Kategorie 3 sind Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, die Türkei und Ungarn. Hier gilt ein Tagessatz von 21,33 Euro.

    Eine genaue Aufstellung der Tages- bzw. Monatssätze sowie den Fördersätzen für Mobilitäten in Partnerländer entnehmen Sie bitte auch dem Merkblatt zu den Fördersätzen unter  Dokumente und Downloads

  • Auslands-BAföG

    Es ist möglich, zusätzlich zu einer Erasmus+ - Förderung, Auslands-BAföG zu erhalten. BAföG-Empfänger erhalten den gleichen Zuschuss wie andere Studierende. Sprechen Sie alle Einzelheiten bitte mit Ihrem BAföG-Sachbearbeiter ab!

    Eine BAföG-Regelung sieht einen Erasmus+ -Zuschuss bis 300 Euro monatlich als anrechnungsfrei an. Infos zum Auslands-BAföG finden Sie hier. Geht die Förderung über 300 Euro monatlich hinaus, ist beim zuständigen BAföG-Sachbearbeiter die Höhe der Auslands-BAföG-Minderung zu erfragen. Sprechen Sie uns in diesem Fall bitte gesondert an, damit wir Ihre persönliche Situation berücksichtigen und Sie optimal unterstützen und beraten können!

  • Bewerber/innen mit Sonderbedürfnissen

    Für Studierende und Graduierte mit einer Behinderung kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über den Höchstsatz hinaus erfolgen. Genauere Informationen hierzu finden Sie hier. Nützliche Informationen z.B. zu behindertengerechten Hochschulen bietet die Internetseiten der European Agency for Development in Special Needs Education

    Studierende mit Kind können ebenfalls Sondermittel beantragen.

Ansprechpartnerin

Azar Haghshenas
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Welfengarten 1A
30167 Hannover
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029
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