Masterstudiengang Architektur und Städtebau
PRÜFUNGSANMELDUNG
PRÜFUNGSRÜCKTRITT/PRÜFUNGSVERSÄUMNIS (KRANKHEIT)
Rücktritt innerhalb der Rücktrittsfrist
PO 2017
Der Rücktritt von einer Anmeldung zu einer Prüfungsleistung oder zur Wiederholung einer Prüfungsleistung kann bis zum Beginn der Prüfung ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Nichterscheinen zu einem festgesetzten Prüfungstermin wird als Rücktritt gewertet. Als Beginn einer Prüfung gilt bei Prüfungsleistungen mit Abgabeterminen die Ausgabe des Themas.
Als Beginn einer Zusammengesetzten Prüfungsleistung gilt der Beginn des ersten Prüfungsteils. Tritt der beziehungsweise die Studierende vom ersten Prüfungsteil einer Zusammengesetzten Prüfungsleistung zurück, gilt dieser Rücktritt für die gesamte Prüfung.
Versäumnis aufgrund von Krankheit
Bei Versäumnis eines festgesetzten Abgabetermins oder bei Rücktritt von einer Prüfungsleistung nach deren Beginn wird die betreffende Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" bewertet. Wenn für das Versäumnis oder den Rücktritt wichtige Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden, gilt die Prüfungsleistung als nicht unternommen. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches und auf Verlangen des Prüfungsausschusses ein fach- oder amtsärztliches Attest vorzulegen. Der Prüfungsausschuss trifft die Entscheidung über die Anerkennung der wichtigen Gründe und kann die Bearbeitungsdauer um höchstens ein Drittel der vorgesehenen Dauer verlängern. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig.
- Allgemeine Hinweise
- Attest
- Anlage Attest