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Eindeutige Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Bildung notwendig

Eindeutige Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Bildung notwendig

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Leibniz Universität Hannover unterstützt die Forderung der TU9

Heute wird der Bundesrat über seine Stellungnahme zum Entwurf des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zur Beschlussfassung kommen.  Ziel der neuen Abschlussbezeichnungen im aktuellen Entwurf der Novellierung des BBiG ist es,  die Gleichwertigkeit der akademischen und beruflichen Bildung zu unterstreichen. Die vorgeschlagenen Bezeichnungen "Bachelor professional" und "Master professional" sind dafür denkbar ungeeignet, da sie mit der Anlehnung an die Nomenklatur akademischer Abschlüsse die Unterschiedlichkeit hochschulischer und beruflicher Bildung verwischen.

Die Leibniz Universität Hannover als Mitglied der TU9 (die Allianz der neun führenden Technischen Universitäten in Deutschland) unterstützt nachdrücklich die Stellungnahme zum Entwurf des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Die komplette Stellungnahme der TU9 finden Sie hier https://www.uni-hannover.de/tu9-pm-berufsbildungsgesetz

Hinweis an die Redaktion:

Für weitere Informationen steht Ihnen Mechtild Freiin v. Münchhausen, Pressesprecherin der Leibniz Universität Hannover und Leiterin des Referats für Kommunikation und Marketing, unter Telefon +49 511 762 5342 oder per E-Mail unter vonMuenchhausen@zuv.uni-hannover.de gern zur Verfügung.