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Mobilisation von Pflegebedürftigen durch Robotik

Mobilisation von Pflegebedürftigen durch Robotik

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© Reactive Robotics

Projekt untersucht juristische Aspekte neuartiger Mobilisation

Alltag auf der Intensivstation: Die Operation ist gut verlaufen, der Patient stabil, und eine rasche Mobilisierung würde sich positiv auf den Gesundheitszustand auswirken. Doch der Pflegenotstand macht sich auch hier bemerkbar. Drei Menschen wären notwendig, um einen intensiv Pflegebedürftigen von seinem Bett auf ein Therapiegerät umzulagern - ein Personalaufwand, den sich die meisten Krankenhäuser nicht mehr leisten können.

An diesem Punkt setzt das Forschungsprojekt MobIPaR an. Das Akronym steht für die Mobilisation Intensiv-Pflegebedürftiger durch adaptive Robotik und damit für die Idee, schwer pflegebedürftige Patienten mithilfe von Robotik gestützter Technik schnell wieder fit zu machen und gleichzeitig die Pflegenden zu entlasten. Das Vorhaben wird durch ein Konsortium gestützt, das sich aus Beteiligten unterschiedlicher Expertise zusammensetzt. Die juristischen Aspekte werden am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Leibniz Universität Hannover unter Leitung von Prof. Dr. Susanne Beck untersucht. Die Koordination des Projektes hat die Schön Klinik Bad Aibling übernommen. Außerdem sind die TU München, die Technische Hochschule Rosenheim, die Evangelische Hochschule Ludwigsburg sowie die Reactive Robotics GmbH beteiligt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert MobIPaR mit insgesamt 2,1 Mio. Euro; 120.000 Euro davon sind für den Lehrstuhl für Strafrecht bestimmt.

Die Idee hinter dem Vorhaben ist einfach. Wenn das Umlagern von Patientinnen und Patienten zu aufwendig ist, könnte es effektiver sein, die Mobilisation gleich im Bett zu starten. "Langes Liegen ist schlecht für die Atmung, die Muskeln, die Verdauung, den Kreislauf - eigentlich für alles", sagt Projektmitarbeiterin Ass. iur. Daniela Sprengel vom Lehrstuhl für Strafrecht. Bereits nach 48 Stunden im Liegen beginne der Körper, Muskeln abzubauen. Um dies und die oben geschilderten negativen Auswirkungen zu verhindern, sei es wichtig, die Kranken in eine senkrechte Position zu bringen und aktiv oder passiv zu mobilisieren. Ein neues, robotikgestütztes System soll es zusammen mit einem senkrecht stellbaren Krankenhausbett ermöglichen, die Patienten einfacher zu vertikalisieren und dabei gleichzeitig die Beine schrittähnlich zu bewegen. Der Roboter befindet sich auf einem - fahrbaren - Trolley, ein entsprechendes Gurtsystem sichert den Patienten bei der Mobilisation.

An dieser Stelle setzt die Arbeit der Juristinnen ein, beispielsweise wenn der Patient bewusstlos ist oder nicht mehr in der Lage, in die Behandlung einzuwilligen. Das Vorhaben gliedert sich in zwei Teile. Zum einen erstellt Ass. iur. Daniela Sprengel ein juristisches Gutachten zum Thema Robotik bei medizinischer Behandlung, das sich unter anderem mit Fragen nach der Verantwortlichkeit und der Haftung auseinandersetzt. Wer haftet, wenn das Gerät einen Defekt hat, der sich negativ auswirkt? Wie häufig muss das Gerät gewartet werden? Fragen wie diese stehen im Mittelpunkt des Gutachtens.

Zum anderen entwirft die Rechtswissenschaftlerin einen Leitfaden für die Praxis im Krankenhausalltag, der den juristischen Teil ergänzt. Dieser Teil richtet sich etwa an die behandelnden Ärzte, Patienten und Angehörige und klärt über die rechtliche Seite der Situation auf. Gerade wenn der Patient nicht bei Bewusstsein ist, sind die Angehörigen entscheidend: Es gilt herauszufinden, ob der Patient selbst in die Behandlung eingewilligt hätte.

Die Geräte, die für MobIPaR entwickelt werden, sollen demnächst in eine klinische Testphase gehen. Das Projekt läuft noch bis zum 31. März 2020.

Hinweis an die Redaktion:

Für weitere Informationen steht Ihnen Ass. iur. Daniela Sprengel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Leibniz Universität Hannover, unter Telefon +49 511 762 8137 oder per E-Mail unter daniela.sprengel@jura.uni-hannover.de gern zur Verfügung.