BRANDSCHUTZORDNUNG
Die Brandschutzordnung der Leibniz Universität Hannover besteht aus drei Teilen.
TEIL A
wird als Aushang sukzessive in den Gebäuden der Leibniz Universität Hannover ausgehängt. Er ersetzt den alten Aushang "Verhalten im Brand- und Notfall". Der Aushang erfolgt durch das Dezernat Gebäudemanagement und den Brandschutzbeauftragten.
TEIL B
ist für alle Studierenden, Beschäftigten und Fremdfirmen relevant und gliedert sich in einen in allen Gebäuden der Leibniz Universität Hannover gültigen allgemeinen Teil sowie einzelne gebäudespezifische Anhänge.
TEIL C
richtet sich an Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Vorgesetzte, Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer. Er existiert für einzelne Gebäude.