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Abschlussart –
Abschlussart
Es wird zwischen folgenden Abschlussarten unterschieden: Bachelor of Arts Bachelor of Science Diplom Fächerübergreifender Bachelor of Science / Bachelor of Arts Magister Master of Arts Master of Education Master of Science Promotion Staatsexamen (ohne Lehramtsprüfungen) Staatsexamen für Lehrämter
Absolventen / Absolventinnen
Personen, die einen Studiengang durch entsprechende Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben und üblicherweise die Hochschule verlassen; statistisch als (erfolgreiche) Studienabschlüsse erfasst. Bemessungszeitraum ist das Studienjahr. Studienjahr
Anpassungslehrgang
Der Anpassungslehrgang stellt die Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungen mit der niedersächsischen Lehramtsausbildung her. Hierzu werden Module eines ganzen Faches, von Teilbereichen eines Faches oder Bereiche aus den Bildungswissenschaften studiert. Die Studierenden werden immatrikuliert, jedoch nicht als Absolventen gezählt.
Aufbau- / Ergänzungsstudium
Unter einem Aufbau- oder Ergänzungsstudium wird die angebotene Möglichkeit verstanden, nach einem ersten Studienabschluss weitere Qualifikationen in einem ergänzenden Studiengang von zumeist vier Semestern Dauer zu erlangen.
Ausländische Studierende
Ausländische Studierende sind Studierende mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die an einer deutschen Hochschule im Bundesgebiet immatrikuliert sind. Ausländische Studierende können sog. Bildungsinländer oder Bildungsausländer sein. Bildungsausländer Bildungsinländer
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Bachelor of Arts –
Bachelor of Arts (B. A.)
Abschlussart eines drei- bis vierjährigen Basisstudiums mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Dieser wird in den Fächergruppen Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport, Sozialwissenschaft und Kunst, Kunstwissenschaft verliehen. Je nach inhaltlicher Ausrichtung wird der Abschluss auch in den Wirtschaftswissenschaften oder Geographie vergeben.
Bachelor of Laws (LL. B.)
Der Legum Baccalaureus (LL. ist die lateinische Abkürzung für den Plural „Rechte“) wird nach einem grundständigen rechtswissenschaftlichen Hochschulstudium verliehen. Das Studium dauert in der Regel sechs Semester. Es allein eröffnet nicht den Weg zum Rechtsreferendariat. Es besteht aber die Möglichkeit, mit einem etwa zweijährigem Zusatzaufwand die Erste Juristische Staatsprüfung abzulegen.
Bachelor of Science (B. Sc.)
Abschlussart eines drei- bis vierjährigen Basisstudiums mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Dieser wird in den Fächergruppen Mathematik, Naturwissenschaften, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften sowie Ingenieurwissenschaften verliehen. Je nach inhaltlicher Ausrichtung wird der Abschluss auch in den Wirtschaftswissenschaften vergeben.
Beschäftigungsverhältnis
Das Beschäftigungsverhältnis bildet die Tätigkeit einer natürlichen Person abgegrenzt nach Tätigkeitsform (z.B. wiss. Mitarbeiter oder Verwaltungsdienst), Tätigkeitsort (Organisationseinheit) und Finanzierung (z.B. Haushaltsmittel oder Drittmittel) ab. Eine natürliche Person kann mehrere Beschäftigungsverhältnisse gleichzeitig ausüben, wobei der Umfang der Tätigkeit in Summe ein Vollzeitäquivalent von Eins nicht überschreiten kann. Vollzeitäquivalent (VZÄ)
Bildungsausländer
Ausländische Studienanfänger bzw. ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Ausland erworben haben; inkl. Studienkollegiaten / -innen. Dies schließt den Erwerb der HZB an einer deutschen Schule im Ausland mit ein. Studienkolleg
Bildungsinländer
Bildungsinländer Ausländische Studienanfänger bzw. ausländische Studierende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Bildungsausländer
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Diplom –
Diplom
Abschlussart (und akademischer Grad) vor allem in technischen, natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Studiengängen. Das Diplomstudium hat eine 9 bis 10-semestrige Regelstudienzeit und schließt mit der Diplomprüfung ab. Es ist mindestens in Grund- und Hauptstudium aufgeteilt und enthält dann die Diplomvorprüfung als Abschluss des Grundstudiums. Nach Abschluss des Diplomstudiums ist ein Promotionsstudium bzw. die Promotion möglich.
Doppelstudium
Gleichzeitiges Studium von zwei unterschiedlichen Studiengängen. Ist die Wahl einer Fächerkombination für den jeweiligen Studiengang vorgeschrieben, gilt dies nicht als Doppelstudium.
Direkte Kosten
Direkte Kosten (Einzelkosten) sind Kosten, die einem Bezugsobjekt (einer Kostenstelle) ohne Schlüssel, also verursachungsgerecht (direkt) zugerechnet werden können.
Drittmittel
Mittel, die einer Hochschule neben den Mitteln (Landeszuschuss) aus dem Haushalt des Wissenschaftsministeriums zur Verfügung stehen. Drittmittel werden üblicherweise von einzelnen Wissenschaftlern eingeworben und dienen zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
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Einzahlungen –
Einzahlungen
Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes.
Energiekosten
Die Energiekosten umfassen die Kosten für Heizung, Strom und sonstige Energiekosten.
ERC Advanced Grant
Zielgruppe der ERC Advanced Grants sind etablierte Wissenschaftler/-innen mit einer herausragenden wissenschaftlichen Leistungsbilanz in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung. Das Budget beträgt maximal 2,5 Millionen Euro (in Ausnahmefällen zusätzlich einmalig bis zu 1 Millionen Euro) für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.
ERC Consolidator Grant
Die ERC Consolidator Grants fördern Wissenschaftler/-innen zwischen 7 und 12 Jahren nach der Promotion, deren eigene unabhängige Arbeitsgruppe sich in der Konsolidierungsphase befindet. Das Budget beträgt maximal 2 Millionen Euro (in Ausnahmefällen zusätzlich einmalig bis zu 750.000 Euro) für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren.
ERC Starting Grant
Die ERC Starting Grants fördern Nachwuchswissenschaftler/-innen am Beginn einer unabhängigen Karriere, in der Regel zwischen 2 und 7 Jahren nach der Promotion. Das Budget beträgt maximal 1,5 Millionen Euro (in Ausnahmefällen zusätzlich einmalig bis zu 500.000 Euro) für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren.
ERC Proof of Concept
Die Förderlinie richtet sich ausschließlich an Wissenschaftler/-innen, die bereits einen ERC Grant innehaben und ein Forschungsergebnis aus ihrem laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekt vorkommerziell verwerten möchten. Das Budget beträgt maximal 150.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten.
Ergänzungsstudiengang
siehe Aufbau- / Ergänzungsstudium
Erste Prüfung (1. Prfg.)
Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen 2003 (NJAG) wurde das Staatsexamen in Rechtswissenschaften abgelöst durch die Erste Prüfung. Diese beinhaltet eine staatliche Pflichtfachprüfung und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung.
Erstimmatrikulierte
Studierende im 1. Hochschulsemester, die sich zum ersten Mal an einer deutschen Hochschule eingeschrieben haben (1. oder höheres Fachsemester).
Erträge
Im betriebswirtschaftlichen Sinn bezeichnet der Ertrag den Wertezuwachs eines Unternehmens, der nach dem Prinzip der Erfolgswirksamkeit einem bestimmten Jahr zugeordnet wird.
Exzellenzcluster
Mit den Exzellenzclustern sollen an deutschen Universitätsstandorten international sichtbare und konkurrenzfähige Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen etabliert und dabei wissenschaftlich gebotene Vernetzung und Kooperation ermöglicht werden. Die Exzellenzcluster sollen wichtiger Bestandteil der strategischen und thematischen Planung einer Hochschule sein, ihr Profil deutlich schärfen und Prioritätensetzung verlangen. Sie sollen darüber hinaus für den wissenschaftlichen Nachwuchs exzellente Ausbildungs- und Karrierebedingungen schaffen.
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Fachbereich –
Fachbereich
Der Fachbereich war bis zum 31. März 2005 die organisatorische Grundeinheit der Hochschule. Sie wurde abgelöst durch die Fakultät.
Fachfälle
siehe Studierende
Fachsemester
Alle Semester, in denen ein Student in einem Studiengang des Berichtssemesters immatrikuliert ist. Dazu können auch einzelne Semester aus einem anderen Studienfach oder Studiengang gehören, wenn sie angerechnet werden.
Fachstudiendauer
Zahl der (Fach-) Semester, die in dem Fach, in dem die Abschlussprüfung abgelegt wird, studiert wurden. Semester aus anderen Studiengängen, die für die abgelegte Prüfung anerkannt werden, sind in den Angaben enthalten.
Fachwechsel
Wechsel des Studiengangs oder des Studienfachs während des Studiums.
Fächergruppe
Zusammenfassung mehrerer Fächer bzw. Lehr- und Forschungsbereiche zu größeren Einheiten. Abweichend von der Systematik der Bundesstatistik wird in einzelnen Darstellungen eine interne Fächergruppenstruktur, bestehend aus drei Fächergruppen, verwendet:
- Naturwissenschaften:
Mathematik, Naturwissenschaften
Agrar-, Forst- und Ernährungswiss.- Ingenieurwissenschaften:
Ingenieurwissenschaften
- Geistes- und Gesellschaftswiss.:
Sprach- und Kulturwiss.
Sport
Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwiss.
Kunst, KunstwissenschaftenFächerkombination
Verbindung mehrerer Fächer im Studium, z.B. von zwei Hauptfächern, einem Hauptfach und zwei Nebenfächern in einem Magisterstudiengang oder von zwei Unterrichtsfächern in einem Lehramtsstudiengang.
Fakultät
Die Fakultät bildet seit dem 1. April 2005 die organisatorische Grundeinheit der Hochschule. Die zuvor 17 Fachbereiche wurden in 9 Fakultäten überführt.
Fächerübergreifender Bachelor of Science / Bachelor of Arts (FüB)
Der Fächerübergreifende Bachelor qualifiziert abhängig von der Fächerkombnination für einen Übergang in den Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien oder in einen rein fachwissenschaftlichen Masterstudiengang, bereitet aber auch durch seine übergreifenden Qualifikationen und den Praxisbezug direkt auf anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten vor. Studiert werden zwei Fächer (Major- und Minorfach).
Forschergruppe (FOR)
Die Forschergruppe ist ein mittelfristiger Zusammenschluss mehrerer, in der Regel an einem Ort wirkender Wissenschaftler. Diese arbeiten gemeinsam an einer besonderen Forschungsaufgabe, die nach ihrem thematischen, zeitlichen und finanziellen Umfang über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzelförderung des Normal- oder Schwerpunktverfahrens der Deutschen Forschungsgemeinschaft hinausgeht. Die Förderung von Forschergruppen soll helfen, für eine mittelfristig – meist auf 6 Jahre – angelegte, enge Zusammenarbeit die notwendige personelle und materielle Ausstattung bereitzustellen. Forschergruppen tragen häufig dazu bei, neue Arbeitsrichtungen zu etablieren.
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Gebäudekosten –
Gebäudekosten
Die Gebäudekosten umfassen Baukosten, Kosten der Bauunterhaltung und sonstige Gebäudekosten.
Graduiertenkolleg (GRK)
Einrichtung einer Hochschule, die fachübergreifende und interdisziplinäre Aufgaben in Forschung und Lehre sowie Studium zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wahrnimmt. Graduiertenkollegs werden über die DFG finanziert.
Habilitation
Nachweis herausgehobener Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung und zu qualifizierter selbstständiger Lehre. Habilitationen werden in der amtlichen Statistik in der Personalstatistik geführt. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Ausschlaggebend für die zeitliche Einordnung der Habilitation ist das Ausstellungsdatum der Habilitationsurkunde. Dieses ist laut §10 Absatz 3 Satz 6 der Habilitationsordnung der Leibniz Universität Hannover der Tag des Beschlusses über die Habilitation; dieser Beschluss wird im Anschluss an das Kolloquium gefasst (§10 Absatz 1).
Hochschulsemester
Alle Semester, die Studierende an einer Hochschule im Bundesgebiet immatrikuliert sind; sie müssen nicht in Beziehung zum Studienfach im Erhebungssemester stehen.
Hochschulwechsel
Wechsel der Hochschule während des Studiums.
Indirekte Kosten
Indirekte Kosten (Gemeinkosten) sind Kosten, die einem Bezugsobjekt (einer Kostenstelle) nicht verursachungsgerecht, aber mit Hilfe von Umlageschlüsseln zugerechnet werden können.
Internationales Graduiertenkolleg (IGRK)
Internationale Graduiertenkollegs der DFG bieten die Möglichkeit einer gemeinsamen Doktorandenausbildung zwischen einer Gruppe an einer deutschen Hochschule und einer Partnergruppe im Ausland. Die Forschungs- und Studienprogramme werden gemeinsam entwickelt und in Doppelbetreuung durchgeführt. Für die Doktoranden in den beteiligten Gruppen ist ein etwa sechsmonatiger Auslandsaufenthalt bei dem jeweiligen Partner vorgesehen.
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Kosten –
Kosten
Kosten sind der wertemäßige Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen im Rahmen der Leistungserstellung innerhalb einer Periode.
Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung der Leibniz Universität Hannover werden die Landesmittel verursachungsgerecht dem Ort der Kostenentstehung zugeordnet.
Kostenarten kategorisieren die angefallenen Kosten anhand des Charakters ihrer Entstehung. Gleichartige Kostenarten werden zu Kostenartengruppen zusammengefasst.siehe Direkte Kosten
siehe Energiekosten
siehe Gebäudekosten
siehe indirekte Kosten
siehe PersonalkostenKostenartengruppe
siehe Kosten
Lehreinheit (LE)
Eine Lehreinheit ist eine für Zwecke der Kapazitätsermittlung abgegrenzte fachliche Einheit, die ein Lehrangebot bereitstellt. Ein Studiengang ist der Lehreinheit zuzuordnen, die für ihn den höchsten Anteil an Lehrveranstaltungen erbringt (§ 7 KapVO).
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Magister –
Magister (Mag.)
Abschlussart (und akademischer Grad), vor allem in geisteswissenschaftlichen Studiengängen. Das Magisterstudium umfasst mindestens zwei Hauptfächer oder ein Haupt- und zwei Nebenfächer.
Major
siehe Hauptfach
Master of Arts (M. A.)
Abschlussart eines ein- bis zweijährigen, auf dem Bachelor-Abschluss basierenden, forschungsorientierten Studiums für einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Voraussetzung für ein Promotionsstudium.
Master of Education (M. Ed.)
Der Master of Education (M. Ed.) qualifiziert für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) und eine anschließende Lehrtätigkeit an den allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen in Niedersachsen. Das Studium setzt den Fächerübergreifenden Bachelor oder einen vergleichbaren Studiengang voraus.
Master of Laws (LL. M.)
Der Legum Magister/Magistra (LL. ist die lateinische Abkürzung für den Plural „Rechte“) wird in postgradualen Studiengängen nach einem jurisitischen Hochschulstudium verliehen. Ein LL.M.-Studium dauert in der Regel zwei bis vier Semester.
Master of Science (M. Sc.)
Abschlussart eines ein- bis zweijährigen, auf dem Bachelor-Abschluss basierenden, forschungsorientierten Studiums für einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss. Voraussetzung für ein Promotionsstudium.
Minor
siehe Nebenfach
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Neuimmatrikulierte –
Neuimmatrikulierte
Studierende, die sich zum ersten Mal an einer bestimmten Hochschule im ersten oder einem höheren Fachsemester eingeschrieben haben und vorher an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren ( = Hochschulwechsler).
Nutzfläche (NF) 1-6
Die Nutzfläche (NF) 1-6 (ehem. Hauptnutzfläche HNF) ist definiert als Summe der Fläche, die der Zweckbestimmung des Gebäudes dient. Nach DIN 277 (2005-02) setzt sich die Netto-Grundfläche eines Gebäudes aus der Nutzfläche, der Technischen Funktionsfläche und der Verkehrsfläche zusammen. Die Nutzfläche wird ihrerseits in sieben Nutzungsgruppen unterschieden.
Nicht berücksichtigt ist die Nutzungsgruppe 7 „Sonstige Nutzflächen“ (ehem. Nebennutzfläche NNF), die z.B. Sanitär- und Abstellräume oder Räume für zentrale Technik umfasst.Personal
Zum Personal an Hochschulen zählt das wissenschaftliche und künstlerische Personal sowie das technische und Verwaltungspersonal.
Personalkosten
Personalkosten sind alle Kosten, die durch den Einsatz von Arbeitnehmern (z.B. Professoren, Beamte, Beschäftigte) entstehen.
Promotion
Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums mit einer Doktorarbeit (Dissertation). Erhebungszeitraum ist das Studienjahr. Ausschlaggebend für die zeitliche Einordnung der Promotion ist die Promotionsurkunde, die üblicherweise auf den Tag der mündlichen Prüfung (Kolloquium) datiert.
Prüfungsjahr
Zusammenfassung eines Winter- und des darauffolgenden Sommersemesters (z.B. Prüfungsjahr 2009 = WS 2008 / 09 und SS 2009).
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Quest-Leibniz-Forschungsschule –
Quest-Leibniz Forschungsschule
Die Quest-Leibniz Forschungsschule orientiert sich thematisch eng an Forschungsbereichen des Exzellenzclusters ‚Quest‘. Sie führt gemeinsam mit den bestehenden Fakultäten Berufungs- und Promotionsverfahren durch, richtet eigene Studiengänge ein und baut dabei bestehende Kooperationen mit externen Partnern aus.
Regelstudienzeit
Vorgabe für den zeitlichen Gesamtumfang der von den Studierenden erwarteten Studien- und Prüfungsleistungen und maßgebend für die Gestaltung der Studienordnung, für die Sicherstellung des Lehrangebots, für die Gestaltung der Prüfungsanforderungen und des Prüfungsverfahrens sowie für die Ermittlung und Festsetzung der Ausbildungskapazität und die Berechnung von Studierendenzahlen bei der Hochschulplanung.
Rückmelder
Studierende, die bereits im vorhergehenden Semester an derselben Hochschule eingeschrieben waren.
Schwerpunktprogramm (SPP)
Kennzeichen eines Schwerpunktprogramms ist die überregionale Kooperation der teilnehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die koordinierte Förderung für das betreffende Gebiet verspricht besonderen wissenschaftlichen Gewinn. Die Regelförderdauer der Deutschen Forschungsgemeinschaft beträgt sechs Jahre.
Sommersemester (SS)
Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres. Stichtag für die Statistik ist in der Regel der 15. Mai (Ablauf der Rücktrittsfrist).
Sonderforschungsbereich (SFB)
Sonderforschungsbereiche (SFB) sind langfristige, aber nicht auf Dauer angelegte Forschungseinrichtungen, in denen in der Forschung Tätige im Rahmen eines in der Regel fächerübergreifenden Forschungsprogramms zusammenarbeiten. Sonderforschungsbereiche werden über die DFG finanziert.
Staatsexamen
Abschlussart / Staatliche Abschlussprüfung von Studiengängen, die aufgrund von gesetzlichen Regelungen durchgeführt werden, wie beispielsweise im Studiengang Rechtswissenschaften und in allen Lehramtsstudiengängen.
Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen 2003 (NJAG) wurde das Staatsexamen in Rechtswissenschaften abgelöst durch die Erste Prüfung. -
Studienanfänger/Studienanfängerinnen –
Studienanfänger / Studienanfängerinnen
In den Zahlenspiegeltabellen gleichgesetzt mit Studierenden im 1. Fachsemester, in der amtlichen Statistik eingeschränkt auf Studierende im ersten Hochschulsemester (Erstimmatrikulierte) bzw. erstmals an einer Hochschule im Bundesgebiet Immatrikulierte.
Studienbereich
Eine Gruppe aufeinander bezogener oder verwandter Studienfächer, in denen aufgrund geltender Prüfungsordnungen ein durch Prüfungen abgeschlossenes Studium möglich ist.
Studiendauer
siehe Fachstudiendauer
Studienfach
Begriff aus der Hochschulstatistik, der dort die niedrigste Aggregationsebene bezeichnet. Mehrere verwandte Studienfächer sind zu Studienbereichen zusammengefasst. Studienbereiche werden in Fächergruppen aggregiert.
Studienfachwechsel
siehe Fachwechsel
Studiengang
Ein Studiengang ist eine Kombination aus einem Studienfach (z.B. Germanistik) und einem Studienabschluss (z.B. Magister). Für jeden Studiengang liegt in der Regel eine Studienordnung vor, die von der Hochschule unter Beachtung der entsprechenden Prüfungsordnungen aufgestellt wird (NHG, § 6).
Studienjahr
Zusammenfassung eines Winter- und des darauffolgenden Sommersemesters (z.B. Studienjahr 2004 = WS 2003 / 04 und SS 2004). Diese Systematik weicht von der Bundesstatistik ab; hier wird das Sommer- und das darauffolgende Wintersemester zusammengefasst (z.B. Studienjahr 2004 = SS 2004 und WS 2004 / 05).
Studienkolleg
Einrichtung mit der Aufgabe, Personen, deren Vorbildungsnachweis einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung nicht entspricht, die erforderlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium zu vermitteln. Das Studienkolleg ist einer Hochschule organisatorisch zugeordnet.
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Studierende –
Studierende
In den Zahlenspiegeltabellen alle in einem Studiengang immatrikulierten Personen einschließlich der Beurlaubten und der Studienkollegiaten, jedoch ohne Gasthörer; in der amtlichen Statistik werden die Beurlaubten nicht zu den Studierenden gezählt. Die im Zahlenspiegel nach Fächern oder Fachbereichen aufgeführten Studierenden (STUD) sind über Äquivalenzrelationen auf der Basis von Fachfällen (FF) ermittelt worden. Im Einzelnen gelten generell folgende Festlegungen:
- Diplom, Staatsexamen (ohne Lehrämter), Erste Prüfung, Bachelor of Science, Master of Science, Weiterbildung, Promotion:
1 FF = 1 STUD
- Magister:
1 FF = 0,5 STUD (2 Hauptfächer)
1 FF = 0,5 STUD oder 0,25 STUD
(1 Hauptfach und 2 Nebenfächer)- Lehramt an Gymnasien:
1 FF = 0,5 STUD (2 Fächer)
- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen:
1 FF = 0,5 STUD oder 0,25 STUD
je nach Anzahl der belegten Fächer- Lehramt für Sonderpädagogik:
1 FF = 0,3 STUD (2 sonderpädagogische Fachrichtungen)
1 FF = 0,4 STUD (1 Unterrichtsfach
als Langfach)
1 FF = 0,2 STUD (2 Unterrichtsfächer als Kurzfächer)- Lehramt an berufsbildenden Schulen:
1 FF = 0,6 STUD (berufliche Fachrichtung)
1 FF = 0,4 STUD (Unterrichtsfach)- Fachübergreifender Bachelor of Science / Bachelor of Arts:
1 FF = 0,67 STUD (Majorfach)
1 FF = 0,33 STUD (Minorfach)- Bachelor of Science Technical Education:
1 FF = 0,7 STUD (berufliche Fachrichtung)
1 FF = 0,3 STUD (Unterrichtsfach)- Bachelor of Arts für das Lehramt für Sonderpädagogik:
1 FF = 0,75 STUD (Erstfach Sonderpädagogik)
1 FF = 0,25 STUD oder 0,125 STUD (Zweitfach Unterrichtsfach oder 2 Unterrichtsfächer)- Master of Education (LBS):
1 FF = 0,67 STUD (berufliche Fachrichtung)
1 FF = 0,33 STUD (Unterrichtsfach)- Master of Education (LSo):
1 FF = 0,75 STUD (Erstfach Sonderpädagogik)
1 FF = 0,25 STUD oder 0,125 STUD (Zweitfach Unterrichtsfach oder 2 Unterrichtsfächer)- Master of Education (LG):
1 FF = 0,33 STUD (Erstfach)
1 FF = 0,67 STUD (Zweitfach)- Master of Science (Technical Education):
1 FF = 1 STUD (Unterrichtsfach)
Transferbereich (TFB)
Transferbereiche sind projektförmig konzipierte, sachlich und zeitlich definierte Kooperationen zwischen Forschungsinstitutionen und Industrieunternehmen oder anderen Anwendern, die der Umsetzung von Ideen und Erkenntnissen der wissenschaftlichen Grundlagenforschung in der Praxis dienen. Mit der Förderung von Transferbereichen durch die DFG seit dem 1. Juli 1996 soll ein qualitativ wesentlicher Beitrag zum Innovationstransfer von der im Rahmen der Sonderforschungsbereiche geleisteten Grundlagenforschung heraus in die Anwendung geleistet werden.
Transregio (TRR)
Die DFG fördert seit dem 1. Juli 1999 alternativ zu dem bisher möglichen Typ des Sonderforschungsbereichs (SFB) als neue Form den Sonderforschungsbereich / Transregio. Abweichend von der weiterhin bestehenden Form des ortsgebundenen SFB sind Transregio durch mehrere, in der Regel zwei bis drei, Standorte gekennzeichnet. Es gilt das Prinzip der freien Wahl der Kooperationspartner an den und zwischen den Standorten. Die Beiträge jedes Kooperationspartners müssen für das gemeinsame Forschungsziel essentiell, komplementär und synergetisch sein. Der wissenschaftliche und strukturelle Qualitätsanspruch muss dieser Bedingung durch die Neuartigkeit der Fragestellung und durch ein komplexes fachliches Zusammenspiel entsprechen.
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Vollzeitäquivalent –
Vollzeitäquivalent (VZÄ)
Maßeinheit für die Arbeitszeit, die dem Gegenwert eines Vollzeitbeschäftigten entspricht. Beispiel: 3 Halbtagsstellen und 2 Ganztagsstellen ergeben 3,5 Vollzeitäquivalente.
Im Studierendenbereich entspricht das VZÄ einem Studierenden (STUD), der auf der Basis gewichteter Fachfälle (FF) ermittelt wird.Wintersemester (WS)
Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres. Stichtag für die Statistik ist in der Regel der 15. November (Ablauf der Rücktrittsfrist). Die Zahl der Studierenden eines Studienjahres wird ausschließlich nach dem Wintersemester bemessen.
Wissenschaftliches Personal
Wissenschaftliches Personal ist in fachlichen und zentralen Einrichtungen tätig; das zu dieser Personengruppe gehörende Personal verfügt über eine wissenschaftliche Ausbildung und ist für Aufgaben in Lehre, Forschung und Dienstleistung eingesetzt. Es kann aus Haushalts- und aus Drittmitteln finanziert sein. Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche Personal besteht nach § 21 NHG aus den Professorinnen und Professoren, den Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Lehrkräften für besondere Aufgaben. Zum nebenberuflichen wissenschaftlichen Personal gehören u. a. Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren und Lehrbeauftragte.
Zentrale Einrichtungen
Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten, die der gesamten Hochschule dienen, z. B. Rechenzentrum und Universitätsbibliothek.
Zulassungsbeschränkung
Zulassungsbeschränkungen basieren auf einer kapazitätsbezogenen Begrenzung der Zulassungszahlen in einem bestimmten Studiengang.
Zweitstudium
Aufnahme eines weiteren Studiums, nach einem erfolgreich abgeschlossenen ersten Studiengang. Ein Masterstudium, das den vorherigen Erwerb eines Bachelor-Abschlusses voraussetzt (konsekutives Studium), gilt nicht als Zweitstudium.