FAQ für Bewerberinnen und Bewerber um ein Deutschlandstipendium

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten zum Deutschlandstipendium an der Leibniz Universität Hannover.

Bild Bild Bild

Das Deutschlandstipendium

  • Was ist das Deutschlandstipendium?

    Die Leibniz Universität Hannover vergibt seit 2011 auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes in jedem Studienjahr Deutschlandstipendien zur Förderung begabter Studierender, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Neben den bisherigen schulischen oder akademischen Leistungen von Bewerberinnen und Bewerbern können weitere, insbesondere soziale Kriterien in die Auswahlentscheidung einfließen.

  • Welche Kriterien spielen bei der Vergabe eine Rolle?

    Das Deutschlandstipendium ist primär ein Leistungsstipendium, weshalb die studentische Leistung an erster Stelle steht. Jedoch werden in der Vergabesitzung auch weitere Kriterien berücksichtigt, darunter:

    • Besondere Erfolge und Auszeichnungen: Preise und Ehrungen aus den letzten zwei Jahren
    • Praktische Erfahrung: Eine absolvierte Berufsausbildung, Praktika oder Freiwilligendienste mit einer Mindestdauer von zwei Monaten
    • Engagement außerhalb der Schule oder Hochschule: Aktivitäten im gemeinnützigen, sozialen, hochschulpolitischen, politischen oder religiösen Bereich
    • Besondere persönliche oder familiäre Umstände: Dazu zählen Krankheiten oder Behinderungen genauso wie die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger, wie zum Beispiel Eltern, Geschwister, Ehepartner/-in oder Kinder
  • Was beinhaltet die Förderung durch ein Deutschlandstipendium?

    Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutschlandstipendiums erhalten über zwei Semester monatlich 300 Euro. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung bietet das Deutschlandstipendium die Gelegenheit, Kontakte zu anderen Geförderten sowie zu Förderinnen und Förderern zu knüpfen, was ideelle Förderung und Networking-Möglichkeiten umfasst.

  • Wann beginnt die Förderung?

    Das Deutschlandstipendium beginnt jeweils im Wintersemester eines jeden Jahres. Die nächste Förderperiode startet somit zum kommenden Wintersemester. Ein Deutschlandstipendium wird grundsätzlich für die Dauer von zwei Semestern bewilligt.

  • Ab wann erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten die finanzielle Förderung durch das Deutschlandstipendium?

    Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember. Dieser Zahlung beinhaltet einmalig die Fördersumme für die drei zurückliegenden Fördermonate. Danach wird die Förderung monatlich zu Beginn jedes Monats bis zum Ende der Förderperiode ausgezahlt.

Wer kann sich bewerben?

Die Bewerbung

  • Wann kann ich mich bewerben?

    Die Bewerbungsperiode für das Deutschlandstipendium ab dem Wintersemester 2026/27 hat noch nicht begonnen. Der Bewerbungszeitraum ist vom 10. August 2026 bis zum 30. September 2026.

  • Wie bewerbe ich mich?

    Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Der Link zum Bewerbungsportal wird rechtzeitig auf unserer Website veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung per E-Mail nicht möglich ist und auf diesem Wege eingehende Bewerbungen nicht berücksichtigt werden.

  • Welche Informationen muss ich in meiner Bewerbung angeben?

    Im Bewerbungsportal müssen Sie einige Pflichtfelder ausfüllen, die durch ein Sternchen (*) gekennzeichnet sind. Diese Informationen sind erforderlich, um Ihre Bewerbung zu bearbeiten. Darüber hinaus gibt es optionale Felder, die nicht verpflichtend sind. Die Angaben in diesen Feldern können bei der Vergabeentscheidung aber von Bedeutung sein und berücksichtigt werden.

  • Wie ermittle ich die Anzahl meiner Fach- und Hochschulsemester?

    Fachsemester beziehen sich auf die Anzahl der Semester, die Sie in Ihrem aktuellen Studienfach studieren. Zum Beispiel, wenn Sie im dritten Jahr (also im fünften oder sechsten Semester) eines Bachelorstudiengangs Mathematik sind, haben Sie 5 oder 6 Fachsemester in Mathematik absolviert.

    Hochschulsemester umfassen alle Semester, in denen Sie an einer Hochschule immatrikuliert waren, unabhängig vom Fach. Nehmen wir an, Sie haben vor dem Studium der Mathematik zwei Semester lang Physik an derselben oder einer anderen Hochschule studiert; dann hätten Sie insgesamt 7 oder 8 Hochschulsemester (einschließlich der beiden Physik-Semester).

    Ein wichtiger Punkt zu beachten ist, dass die Zählung der Fachsemester beim Wechsel von einem Bachelor- zu einem Masterstudiengang neu beginnt, während die Zählung der Hochschulsemester in einem solchen Fall fortläuft.

  • Auf welches Semester beziehen sich die erforderlichen Angaben zu meinem Studium?

    Die erforderlichen Angaben zu Ihrem Studium beziehen sich auf das Semester, in dem die beantragte Förderung beginnen soll. Wenn Sie sich für die Förderperiode 2026/27 bewerben möchten, geben Sie bitte die Anzahl der Fach- und Hochschulsemester an, die im Wintersemester 2026/27 zutreffend sein wird.

Die Bewerbungsunterlagen

  • Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung anfügen?

    Für Ihre Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Ein tabellarischer Lebenslauf
    • Eine aktuelle Leistungsbescheinigung
    • Immatrikulationsbescheinigung zur Bestätigung Ihrer individuellen Regelstudienzeit
    • Nachweise für alle von Ihnen gemachten Angaben

    Wichtig: Die Leistungsbescheinigung darf frühestens 4 Wochen vor Bewerbungsstart ausgestellt werden. Ein einfacher Auszug aus dem QIS-Portal reicht nicht aus; der aktuelle Notenspiegel muss ausgewiesen sein. Sollten die Anforderungen nicht erfüllt werden, können wir die Leistungsbescheinigung leider nicht berücksichtigen und Ihre Bewerbung gilt als „unvollständig“.

    Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen ausschließlich über das Bewerbungsportal am Ende der Bewerbung hochgeladen werden müssen. Eine Einreichung per E-Mail ist nicht möglich.

  • Muss ich meiner Bewerbung ein Motivations- oder Empfehlungsschreiben anfügen?

    Nein, ein Motivationsschreiben ist nicht erforderlich und muss nicht eingereicht werden. Bitte tragen Sie alle für die Vergabe relevanten Informationen direkt in die entsprechenden Felder des Bewerbungsportals ein. Ein Empfehlungsschreiben ist ebenfalls nicht notwendig, kann jedoch optional als Teil der Referenzen am Ende des Bewerbungsformulars hochgeladen werden.

  • Zu welchen Angaben in meiner Bewerbung muss ich Belege anfügen?

    Grundsätzlich müssen alle in Ihrer Bewerbung gemachten Angaben durch entsprechende Dokumente belegt werden. Ausgenommen sind Angaben zu besonderen persönlichen oder familiären Umständen, Ihrer Eigenschaft als Bildungsaufsteigerin oder Bildungsaufsteiger sowie zu sozialer Bedürftigkeit, um Ihre Privatsphäre zu schützen.

  • Welchen Leistungsnachweis muss ich bei der Bewerbung erbringen?

    Bewerberinnen und Bewerber müssen eine aktuelle Gesamtübersicht über ihre schulischen oder akademischen Leistungen einreichen.

    Studierende mit bereits erbrachten benoteten Leistungen: Reichen Sie eine aktuelle Leistungsbescheinigung ein, die von Ihrem zuständigen Prüfungsamt ausgestellt wurde. Ein Ausdruck aus dem QIS-Portal der Universität genügt nicht.

    Wechsel vom Bachelor- zum Masterstudiengang: Wenn Ihre letzte Leistungsübersicht Ihrem universitären Abschluss zu entnehmen ist, fügen Sie diesen Abschluss als Nachweis bei.

    Erstsemesterstudierende und Studienbewerber/innen ohne benotete akademische Leistungen: Bewerben Sie sich mit der Abschlussnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, insbesondere Ihrer Abitur- oder Fachabitur-Note.

  • Ich studiere an der Juristischen Fakultät. Gibt es Besonderheiten bezüglich meines Notenspiegels?

    Ja, es gibt Besonderheiten. Wenn Sie Ihren Notenspiegel beim Prüfungsamt der Juristischen Fakultät abholen, teilen Sie bitte mit, dass Sie ihn für die Bewerbung auf das Deutschlandstipendium benötigen. Auf Ihrem Notenspiegel wird Ihr aktueller Notenschnitt in der juristischen Notenskala vermerkt. Tragen Sie diesen Notenschnitt im Bewerbungsportal genau wie angegeben und ohne Umrechnung ein.

    Beachten Sie, dass das Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung als Leistungsnachweis nicht ausreichend ist.

  • Gibt es Besonderheiten, die für Notenübersichten von ausländischen Universitäten gelten?

    Ja, es gibt folgende Besonderheiten:

    Übersetzung von Zeugnissen: Bei Zeugnissen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache erforderlich.

    Umrechnung in das deutsche Notensystem: Falls die Zeugnisse in einem anderen Notensystem verfasst sind, muss die Übersetzung eine Umrechnung in das deutsche Notensystem nach der sogenannten Bayerischen Formel enthalten. Weitere Informationen zur Bayerischen Formel finden Sie hier

    Sofern uns die oben genannten Unterlagen nicht vollständig vorliegen, können wir Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigen. In diesem Fall gilt die Bewerbung als "unvollständig".

Nach der Bewerbung

  • Wie geht es nach meiner Bewerbung weiter?

    Nachdem die Bewerbungsfrist abgelaufen ist, werden alle eingegangenen Bewerbungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Aus den förderfähigen Bewerberinnen und Bewerbern wählt die Universitätsverwaltung diejenigen aus, die am besten für die Förderung geeignet sind und trifft die endgültige Entscheidung in einer Vergabesitzung.

    Studierende, die für ein Deutschlandstipendium ausgewählt wurden, erhalten die Bewilligung über das Bewerbungsportal zugesandt und müssen die Förderung innerhalb einer vorgegebenen Frist annehmen. Bewerberinnen und Bewerber, die nicht ausgewählt wurden, erhalten eine automatisierte Absage an die im Bewerbungsportal hinterlegte E-Mail-Adresse.

    Während der gesamten Förderperiode werden die Daten der Bewerberinnen und Bewerber, die eine Absage erhalten haben, archiviert. Sollte ein Nachrückverfahren erforderlich sein, kontaktieren wir eine geeignete Nachrückerin oder einen geeigneten Nachrücker und informieren diese entsprechend.

  • Bin ich der Förderin/dem Förderer meines Stipendiums zu einer Gegenleistung verpflichtet?

    Nein, Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten sind zu keiner Gegenleistung gegenüber ihrer Förderin oder ihrem Förderer verpflichtet. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den Kontakt zu ihrer Förderin oder ihrem Förderer zu pflegen, um die ideellen Förderungsmöglichkeiten des Deutschlandstipendiums zu nutzen.

  • Kann ich mich erneut um ein Deutschlandstipendium bewerben, wenn ich bereits zuvor gefördert wurde?

    Ja, Studierende, die bereits zuvor gefördert wurden, können sich erneut im Bewerbungsportal bewerben. Voraussetzung dafür ist, dass sie weiterhin an der Leibniz Universität Hannover immatrikuliert sind und sich während der neuen Förderperiode weiterhin in ihrer (individuellen) Regelstudienzeit befinden.

Weitere Fragen