Richtlinie für das Niedersachsenstipendium an der LUH (Deutsch)
Kriterien
Für das Niedersachsenstipendium können besondere Leistungen berücksichtigt werden, die durch einen offiziellen und aktuellen Notenspiegel des Akademischen Prüfungsamtes nachgewiesen werden. Weitere Kriterien zur Berücksichtigung umfassen begabte Studierende, die als Bildungsaufsteigerin oder Bildungsaufsteiger gelten (kein Elternteil verfügt über einen akademischen Abschluss) sowie Studierende der ersten Generation, also jene, die als Erste in ihrer Familie ein Studium aufnehmen. Beide Angaben sind freiwillig.
Erstsemesterstudierende bewerben sich mit ihrem Abiturzeugnis bzw. ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Ausländische Erstsemester müssen eine deutschsprachige Übersetzung beifügen.
Ein weiteres Kriterium ist das Vorliegen fluchtbedingter, besonders schwieriger Start- und Rahmenbedingungen für das Studium. Hierfür muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden.
Bitte beachten Sie, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung dieses Stipendiums gibt.
Verfahren
Die Bewerbungsperiode für das Niedersachsenstipendium beginnt am 12. Oktober 2026 und endet am 01. November 2026. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal, welches hier zum Bewerbungsstart freigeschaltet wird.
Dokumente
Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO (Deutsch)
FAQs für das Niedersachsenstipendium (Deutsch)
Ansprechperson
30167 Hannover