Auslandsaufenthalte, die im selben Jahr angetreten werden und bis zum 28.02. des darauffolgenden Jahres stattfinden
Bewerbungsdeadlines
Bitte achte darauf, deine Bewerbung vollständig und fristgerecht einzureichen.
Nur Bewerbungen, die innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig bei uns eingehen, können berücksichtigt werden und erhalten eine Eingangsbestätigung.
Verspätete oder unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
💰 FÖRDERMÖGLICHKEITEN
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🎓 Für Studierende
Was kann mit PROMOS gefördert werden? 🌍
Das Leibniz PROMOS-Stipendium unterstützt verschiedene Formen von Auslandsaufenthalten:
- Studienaufenthalte: 1 bis 6 Monate – einschließlich Aufenthalten zur Anfertigung einer Abschlussarbeit
- Praktika: 6 Wochen bis 6 Monate – weitere Informationen findest du im Merkblatt zu Praktikumsaufenthalten
Wichtig: Dein Auslandsaufenthalt darf nicht vor Beginn des Förderzeitraums starten. Wurde der Aufenthalt bereits vorher angetreten, ist eine Bewerbung für eine PROMOS-Förderung leider nicht möglich.
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📚 Fachkurse im Ausland für Studierende und Promovierende
Mit dem Leibniz PROMOS-Stipendium können auch Fachkurse im Ausland mit einer Dauer von 5 Tagen bis 6 Wochen gefördert werden.
Wichtig: Der Fachkurs darf nicht vor Beginn des Förderzeitraums starten. Hat der Auslandsaufenthalt bereits vorher begonnen, ist eine Bewerbung für eine PROMOS-Förderung leider nicht möglich. 📚
🔎 Besonderheiten bei der Länderwahl
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🌎 Besonderheit für Kanada & die USA
Für Auslandsaufenthalte in Kanada und den USA gelten je nach Region unterschiedliche Mobilitätspauschalen 💰. Dabei wird zwischen Ost und West unterschieden:
📍 USA: Die Grenze zwischen Ost und West orientiert sich am Verlauf des Mississippi.
📍 Kanada: Die Unterteilung erfolgt entlang der Grenze zwischen Manitoba und Ontario.
🗺️ Hier findest du eine Karte mit der genauen Ost-West-Unterteilung, damit du deinen Aufenthaltsort ganz einfach der richtigen Region zuordnen kannst.
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💰 Extra-Förderung für Australien & Neuseeland
Du planst deinen Auslandsaufenthalt an einer Universität in Australien oder Neuseeland? Dann gibt es eine zusätzliche Fördermöglichkeit! 🎓✨
PROMOS-Stipendiat*innen können einen Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von 10 % beantragen. 💰
🤝 Der PROMOS-Zuschuss ist eine gemeinsame Förderung des DAAD und des Ranke-Heinemann-Instituts.
🔎 Hier findest du weitere Informationen zur Förderung für Australien und Neuseeland.
📩 Zusätzliche Informationen zu den Zuschüssen für Neuseeland findest du außerdem im entsprechenden Newsletter.
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🛡️ Gut abgesichert ins Ausland
Als PROMOS-Stipendiat*in hast du die Möglichkeit, eine Auslandsversicherung über den DAAD abzuschließen. 🌍
⚠️ Wichtig: Die Versicherung ist nicht automatisch im Leibniz PROMOS-Stipendium enthalten und muss bei Bedarf separat abgeschlossen werden.
🔎 Hier findest du weitere Informationen zu den Leistungen, Bedingungen und zum Abschluss der DAAD-Auslandsversicherung.
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💻 Bewerbung
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Wer kann sich bewerben?
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🎓 Wer kann sich für PROMOS bewerben?
Du kannst dich für das Leibniz PROMOS-Stipendium bewerben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf dich zutrifft:
Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
📚 Du bist Deutschen gemäß den entsprechenden Regelungen des § 8 BAföG gleichgestellt.
🌍 Du hast keine deutsche Staatsangehörigkeit, bist aber an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben, deinen Studienabschluss an dieser Hochschule zu erwerben.
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🏠 Für nicht deutsche Staatsangehörige sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.
🏠 Was gilt als Heimatland?
Als Heimatland gilt das Land, in dem du dich seit mindestens 5 Jahren überwiegend aufhältst. 🌍📍
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♿ Zusätzliche Unterstützung bei Behinderung
Für PROMOS-Geförderte mit Behinderung kann ein zusätzlicher Sonderbedarf von bis zu 10.000 € anerkannt werden. 💶🌍
Die Förderung ist für zusätzliche Kosten vorgesehen, die aufgrund des Auslandsaufenthalts entstehen. Voraussetzung ist, dass diese Mehrkosten nicht von anderen zuständigen Stellen, wie beispielsweise Sozialversicherungsträgern, übernommen werden.
📩 Der Antrag kann in Textform, z. B. per E-Mail, beim zuständigen Fachreferat des DAAD eingereicht werden.
📎 Folgende Unterlagen werden benötigt:
- 🪪 Kopie des Behindertenausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %
- 📋 Tabellarische Übersicht der voraussichtlichen zusätzlichen Ausgaben
- 📄 Nachweis darüber, dass keine finanzielle Unterstützung durch eine andere zuständige Stelle erfolgt
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🚫 Wann ist eine PROMOS-Förderung nicht möglich?
Eine Förderung durch das Leibniz PROMOS-Stipendium ist grundsätzlich nicht möglich, wenn einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:
🎓 ERASMUS oder ISEP: Du nimmst am ERASMUS- oder ISEP-Programm teil.
👉 Ausnahme: Studierende, die an ISEP-Direct teilnehmen, können sich für PROMOS bewerben.🌍 Praktikum im ERASMUS-Raum: Für Praktika innerhalb des ERASMUS-Raums kannst du stattdessen ein ERASMUS-Stipendium für Auslandspraktika beim EU-Hochschulbüro beantragen. Weitere Informationen zur Abgrenzung findest du im Merkblatt zu ERASMUS+ und PROMOS.
💰 Andere Stipendien: Du erhältst bereits ein Stipendium von einer anderen Institution, z. B. vom DAAD, Fulbright oder einer Stiftung, das ein monatliches Stipendium und/oder einen Studiengebührenerlass umfasst.
✈️ Andere Praktikumsförderung: Dein Auslandspraktikum wird bereits durch ein anderes Praktikumsprogramm gefördert, z. B. LEONARDO, IAESTE, AIESEC, ASA oder das Carlo-Schmid-Programm.
🧳 Andere Reisekostenförderung: Du erhältst von einer anderen Institution bereits finanzielle Unterstützung für deine Reise. In diesem Fall ist eine Bewerbung um eine PROMOS-Reisekostenpauschale ausgeschlossen.
🔄 Bereits durch PROMOS gefördert: Du hast unter den gleichen Studienbedingungen bereits ein PROMOS-Stipendium erhalten.
🏫 Studiengebühren: Du benötigst eine Förderung deiner Studiengebühren. Das Leibniz PROMOS-Stipendium übernimmt grundsätzlich keine Studiengebühren.
🏢 Praktika bei bestimmten Institutionen: Du planst ein Praktikum bei einer der folgenden Einrichtungen:
Internationalen Organisationen (z. B. UNO), EU-Institutionen, Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten, deutschen Auslandsvertretungen, Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten, Goethe-Instituten, dem Deutschen Archäologischen Institut oder Deutschen Auslandsschulen (DAS).
📝 So funktioniert deine PROMOS-Bewerbung:
Die Bewerbung für das Leibniz PROMOS-Stipendium erfolgt vollständig digital – du musst also keine Unterlagen in Papierform einreichen. 💻🌍
✅ Vor der Bewerbung: Bitte prüfe zunächst, ob du antragsberechtigt bist und alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllst.
💰 Wähle eine Förderoption: Bei deiner Bewerbung kannst du dich entweder für eine Teilstipendienrate ODER eine Reisekostenpauschale entscheiden. Bitte wähle im Antragsformular nur eine der beiden Optionen aus.
🔄 Änderung nach der Bewerbung: Ein nachträglicher Wechsel der Förderoption ist grundsätzlich möglich, muss jedoch vorher mit der Programmkoordinatorin (Yin Wang) abgesprochen werden.
📩 Zusage: Wenn deine Bewerbung erfolgreich ist, erhältst du eine Eingangsbestätigung (per Mail).
❓ Noch Fragen? Bei inhaltlichen Fragen oder Fragen zum Sonderbedarf kannst du dich telefonisch an Frau Wang wenden oder eine E-Mail an promos@zuv.uni-hannover.de schreiben.
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📝 So reichst du deine Bewerbung ein
Bitte achte darauf, alle folgenden Schritte vollständig durchzuführen. ✅
1️⃣ Bewerbung über das Online-Portal.
💻 Fülle zunächst deine Bewerbung über unser Online-Portal aus.
📂 Speichere anschließend alle erforderlichen Dokumente sowie deinen Antrag auf das Leibniz PROMOS-Stipendium (als PDF Datei) ab.
📧 Sende danach den Antrag und alle dazugehörigen Unterlagen per E-Mail an promos@zuv.uni-hannover.de.
2️⃣ Gutachten durch einen Dozentin
👩🏫 Bitte einen Dozentin der Leibniz Universität Hannover, das erforderliche Gutachten für dich auszustellen.
📩 Wichtig: Das Gutachten soll direkt von deinem/deiner Gutachter*in per E-Mail an promos@zuv.uni-hannover.de gesendet werden.
📎 Zusätzliche (freiwillige) Unterlagen zum Gutachten
✨ Freiwillig: Deine Gutachterin kann zusätzlich ein frei formuliertes Gutachten einreichen. Eine Vorlage bzw. ein Beispiel findest du hier.
🎓 Bei Abschlussarbeiten: Falls du deinen Auslandsaufenthalt für die Anfertigung deiner Abschlussarbeit planst, kann gegebenenfalls zusätzlich eine Beurteilung zur Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts eingereicht werden.
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📋 Deine Checkliste für die PROMOS-Bewerbung
Für deine Bewerbung benötigst du folgende Unterlagen:
☑️ PDF der Online-Bewerbung
Falls du bereits eine Online-Bewerbung für ein Auslandssemester ausgefüllt hast, kannst du diese einreichen.☑️ Ausgefüllter Antrag auf das Leibniz PROMOS-Stipendium
☑️ Motivationsschreiben ✍️
☑️ Lebenslauf 📄
☑️ Sprachnachweis 🗣️
Dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein.☑️ Notenspiegel mit Durchschnittsnote 🎓
Diesen erhältst du beim Akademischen Prüfungsamt.☑️ Ggf. Bestätigung des Auslandsaufenthalts 🌍
Eine Bestätigung der Institution im Ausland kann bei einer Förderung auch nachgereicht werden.☑️ Bei Aufenthalten im ERASMUS-Raum:
Du benötigst eine Bestätigung darüber, dass dein geplanter Aufenthalt nicht über ERASMUS gefördert werden kann.🗓️ Zusätzlich bei Abschluss- oder Studienarbeiten:
Wenn du deine Abschluss- oder Studienarbeit im Ausland weder an einer Hochschule noch in einem Unternehmen schreibst, benötigst du außerdem einen detaillierten Zeitplan. Dieser muss jedoch erst im Falle einer Förderung, spätestens 2 Wochen nach Bekanntgabe der Förderung, eingereicht werden.💰 Wichtig bei weiteren Förderungen:
Erhältst du im gleichen Zeitraum ein anderes Stipendium oder eine andere finanzielle Förderung, musst du dies in deiner Bewerbung angeben – einschließlich der Höhe der Fördersumme. -
Dokumente von dem Gutachter/ der Gutachterin
- Pflicht: Gutachtenpflichtformular(eine digitale Bearbeitung ist möglich, bitte daher das Gutachten herunterladen und anschließend bearbeiten)
- Freiwillig: frei formuliertes Gutachten
- ggf. Beurteilung der Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes für die Abschlussarbeit
❓ FAQ
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Darf ich mich trotzdem bewerben, auch wenn ich noch keine Bestätigung von meiner Universität/meinem Praktikumsplatz im Ausland erhalten habe?
Ja, Sie dürfen sich trotzdem bewerben. Die Bestätigung muss bei einer Förderung nachgereicht werden.
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Ich habe keinen aktuellen Sprachnachweis. Darf ich mein Schulzeugnis hochladen?
Es ist Ihnen überlassen, was Sie hochladen. Ein Schulzeugnis ist meist nicht mehr so aussagekräftig, da es meistens nicht mehr Ihre aktuellste Sprachfertigkeit widerspiegelt. Dies wird dann auch beim Ranking Ihrer Bewerbung berücksichtigt.
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Welche Auswahlkriterien gibt es?
Die Kriterien, nach denen Ihre Bewerbung bewertet wird, sind Notenspiegel, (obligatorisches) Gutachten, Motivation, Sprachfertigkeit und Vorbereitung sowie soziales Engagement.
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Wie kann ich meine Bewerbung einreichen?
Bitte sehen Sie sich hierzu den oberen Punkt "Wie bewirbt man sich?" an. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
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Auf welchem Weg und bis wann muss das Gutachten vorliegen?
Das Gutachten soll von der/dem Gutachtenden per Mail an promos@zuv.uni-hannover.de geschickt werden. Es muss bis zur Bewerbungsfrist verschickt werden. Hierbei zählt das Datum der E-Mail. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter dem Punkt "Wie bewirbt man sich?"
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Wann erhalte ich eine Benachrichtigung bezüglich einer Förderung bzw. Nicht-Förderung?
Die Benachrichtigung erhalten Sie ca. neun Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist. Verzögerungen z.B. aufgrund von Krankheit oder anderen unveränderbaren Vorkommnissen können leider auftreten. In diesem Fall werden Sie schnellstmöglich von uns informiert. Wir melden uns in jedem Fall bei Ihnen. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand der Bewerbung ab. Vielen Dank!
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Wie lange kann ich gefördert werden?
Innerhalb eines Bildungsabschnitts (z.B. Bachelor oder Master) beträgt die maximale Förderdauer 6 Monate. Sie können also jeweils im Bachelor und im Master maximal 6 Monate gefördert werden, allerdings innerhalb eines Bildungsabschnitts nie mehr als 6 Monate.
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In welcher Höhe fällt das Stipendium aus?
Die Stipendienraten unterscheiden sich je nachdem, welches ihr gewünschtes Zielland ist. Außerdem ist relevant, ob Sie sich für ein Teilstipendium Aufenthalt (ein monatliches Teilstipendium) oder für ein Teilstipendium Mobilität (eine Reisekostenpauschale) entscheiden. Die jeweilige Höhe der Teilstipendien können Sie unter PROMOS Fördersätze einsehen. Eine Aufenthaltspauschale und ein Teilstipendium der Studiengebühren werden dabei nicht gefördert. Wählen Sie im Bewerbungsprozess bitte die Stipendienart, welche für Sie am vorteilhaftesten ist. Sollten Sie bspw. einen Aufenthalt in Brasilien planen, welcher sich über 3 Monate erstreckt, können Sie ein monatliches Teilstipendium in Höhe von 450,00 Euro, also 1.350,00 Euro für 3 Monate, erhalten. Die Reisekostenpauschale beträgt hier 1.575,00 Euro, weswegen es für Sie in diesem Beispiel vorteilhafter ist, die Reisekostenpauschale zu wählen.
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Kontaktperson für PROMOS
30167 Hannover