Geistiges Eigentum, Schutzrechte & Gründung
An der LUH entstehen im Rahmen der Forschung regelmäßig IP-Ergebnisse. Insbesondere technische Erfindungen sowie urheberrechtlich geschützte Werke wie Software. Viele dieser Ergebnisse können rechtlich geschützt und wirtschaftlich verwertet werden wie z.B. technische Erfindungen durch Patente und andere schöpferische Werke wie z.B. Software durch das Urheberrecht (UrhG). Die LUH prüft im Einzelfall Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit einer Entwicklung unter Berücksichtigung rechtlicher Voraussetzungen, möglicher Verwertungswege, Fördervorgaben und weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen.
Das Sachgebiet 44 berät und unterstützt Forschende der LUH bei allen Fragen rund um Erfindungen, Schutzrechte, geistiges Eigentum und dessen Verwertung.
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Forschungsergebnisse und Visionen können der Ausgangspunkt für ein erfolgreiches Startup sein. Ausgründungen sind ein wichtiger Bestandteil des Technologietransfers und bieten interessante Karriereperspektiven. Wir unterstützen Sie bei Fragen zu Gründungsvoraussetzungen, Marktpotenzial, Fördermöglichkeiten und dem gesamten Gründungsprozess.
Der Gründungsservice starting business der LUH unterstützt Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aller Fakultäten dabei, innovative Ideen in tragfähige Geschäftskonzepte zu verwandeln.