Das Nagoya-Protokoll legt verpflichtende Regeln für den Zugang zu genetischen Ressourcen und damit verbundenem traditionellen Wissen fest und definiert Regeln für den fairen und gerechten Ausgleich von Vorteilen aus der Nutzung. Es setzt die Zugangs- und Nutzenbeteiligungspflichten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) um und ist in Deutschland zum 12.10.2014 in Kraft getreten.

FAQ zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls an der LUH
- Was ist der Zweck des Nagoya-Protokolls?
- Für wen ist das Nagoya-Protokoll relevant?
- Wie werden die Bestimmungen des Nagoya-Protokolls in Deutschland formal umgesetzt?
- In welchen Fällen kommen die Bestimmungen des Protokolls konkret zum Tragen?
- Meine Forschung fällt vermutlich unter die Regelungen des Protokolls - was muss ich jetzt tun?
- Wer ist an der LUH für die Einhaltung der Bestimmungen des Protokolls zuständig?
- Warum ist es wichtig, die Regelungen des Protokolls einzuhalten?
- An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
- Muss ich das Nagoya-Protokoll berücksichtigen, wenn ich in einer Publikation ausschließlich für z.B. writing, editing, data curation etc. verantwortlich bin?
- Wie kann ich vorgehen, wenn ich die ABS-Portal gelistete Ansprechperson im Bereitstellerstaat nicht erreiche und kein Zertifikat bekomme?
- Muss für jede genetische Ressource ein eigenes offizielles Formular ausgefüllt werden oder reicht eine persönliche Dokumentation?
- Was ist zu beachten, wenn ab einem bestimmten Punkt der Herkunftsweg der Ressource nicht weiter zurückverfolgbar ist?
- Was ist zu beachten, wenn eine genetische Ressource zwar in einem Nagoya-relevanten Ursprungsland isoliert wurde, diese aber auch in anderen Ländern z. B. in Deutschland vorkommt??
- Fallen Gebühren für eine ABS-Genehmigung an?
- Benötige ich einen Nachweis, dass ABS-Gesetze nicht auf meine Forschung zutreffen?