Anerkennung bei Studienort-/Fachwechsel

Einstufung und Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Wollen Sie Ihr an einem anderen Standort begonnenes Studium an der Leibniz Universität Hannover fortsetzen oder planen Sie einen Fachwechsel innerhalb der Leibniz Universität Hannover (LUH)?

Dann beachten Sie Folgendes:

  1. Für Ihre Studiengangsbewerbung in ein höheres Fachsemester ist in der Regel eine vorherige Einstufungsempfehlung durch die Beratung für Anerkennung im Fach bzw. Studiengang notwendig. Nur wenn Sie sich beim Hochschulwechsel für denselben Studiengang (selber Name, selber Abschluss) entscheiden und noch nicht im 3. Fachsemester sind, bewerben Sie sich direkt für das nächsthöhere Semester.

  2. Erst nach erfolgreicher Immatrikulation folgt auf Antrag die Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen.

Ablauf der Anerkennung

Im Folgenden werden die notwendigen Schritte für die Anerkennung von an anderen Universitäten beziehungsweise in anderen Studiengängen erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen dargestellt. Die vollständige Übersicht des Anerkennungsverfahrens finden Sie unten in der Rubrik Dokumente und Vorlagen.

Bewerbung um einen Studienplatz und Einstufung fachwissenschaftlicher Leistungen

Die Einstufung erfolgt durch die Beratung für Anerkennung in den jeweiligen Studiengängen (bei Einfachbachelor und Fachmaster) bzw. Studienfächern (bei Zweifachbachelor- und Lehramtsmasterstudiengängen). Deren Adressen und Sprechzeiten erhalten Sie auf den Institutsauftritten. Bei den Einfachbachelor- und Fachmasterstudiengängen erfolgt in der Regel eine abschließende Einstufung durch den zuständigen Prüfungsausschuss; bei den Zweifachbachelor- und Lehramtsmasterstudiengängen entfällt die abschließende Einstufung durch den Prüfungsausschuss.

Leistungen aus dem Professionalisierungsbereich bedürfen keiner Einstufung.

Einstufungsempfehlungen für Neu-Immatrikulationen an der Leibniz Universität Hannover in ein höheres Fachsemester sollten spätestens vier Wochen vor Bewerbungsfrist unter Vorlage Ihrer Originalzeugnisse und -nachweise sowie ggf. Ihrer Immatrikulationsbescheinigung sowie Modulkataloge der Herkunftshochschule beantragt werden Sowie die Einstufung seitens der Fachberatung erfolgt ist, wird diese in der Regel von Ihnen mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen beim Immatrikulationsamt eingereicht.

Übersicht Fachberatungen

Anerkennung von Leistungen nach erfolgreicher Immatrikulation an der LUH

Fachwissenschaftliche Leistungen:
Die Anerkennung von fachwissenschaftlichen Leistungen erfolgt durch die Beratung für Anerkennung in den jeweiligen Studiengängen (bei Einfachbachelor und Fachmaster) bzw. Studienfächern (bei Zweifachbachelor- und Lehramtsmasterstudiengängen). Deren Adressen und Sprechzeiten erhalten Sie auf den Seiten der Fachberatungen.

Schlüsselkompetenzen (Zweifachbachelor- und Lehramtsmasterstudiengänge)
Um sich die Leistungen aus dem Bereich Schlüsselkompetenzen anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an die ZQS/Schlüsselkompetenzen.

Pädagogische Leistungen (Zweifachbachelor- und Lehramtsmasterstudiengänge)
Studierende in einem Zweifachbachelorstudiengang und mit schulischem Schwerpunkt und Studierende der Lehramtsmasterstudiengänge wenden sich zudem auch an die Fachberatung in der Leibniz School of Education:

Einreichen folgender Unterlagen für die Anerkennung von Leistungen bei den Fachberatungen

  • Transcript of Records oder vergleichbarer Nachweis, aus dem Studienverlauf und Studienzeiten hervorgehen;
  • Originalbelege der bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (möglichst mit Modulbeschreibungen oder Vergleichbarem), sollten diese noch nicht im Transcript of Records, Zeugnis oder Notespiegel erfasst sein;
  • Praktikumsnachweis (Berufsfeld- und/oder Schulpraktikum), sofern ein solcher für den gewählten Studiengang relevant ist und erbracht wurde;
  • relevante Zeugnisse aus dem Studium (ggf. Zwischenprüfungszeugnis, Bachelor-Zeugnis, Diploma Supplement u. a.).

Bitte reichen Sie mit Ihrem Antrag alle erbrachten Leistungsnachweise im Original ein, nachgereichte Dokumente können in der Regel keine Berücksichtigung finden. Die Unterlagen werden von der Beratung für Anerkennung geprüft und an den Prüfungsausschuss weitergeleitet.
Auf der Grundlage der Anerkennungsempfehlung erfolgt ein Beschluss des entsprechenden Prüfungsausschusses und die Weiterleitung des Beschlusses an das Akademische Prüfungsamt mit der Bitte um Verbuchung der anerkannten Leistungen. Über die Entscheidung des Prüfungsausschusses ergeht ein Bescheid an den Studierenden.

Der Prozess der Anerkennung von Leistungsnachweisen dauert in der Regel bis zu vier Wochen. In der vorlesungsfreien Zeit kann sich der Anerkennungsprozess forschungs- und urlaubsbedingt verzögern.


Antrag auf Anrechnungen des Prüfungsamtes

Um den Antrag zu erhalten, wenden Sie sich bitte zunächst an die Fachstudienberatung Ihres Studiengangs.