Die hier genannten Meldezeiträume gelten nur für den Bachelorstudiengang Chemie. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten des Prüfungsamtes über die Meldezeiträume in Ihrem Studiengang!
Sommersemester 2022
1. Meldezeitraum (Termin 01) | 07.06.2022 – 17.06.2022 |
1. Prüfungszeitraum für Klausuren | 20.06.2022 – 12.08.2022 |
1. Prüfungszeitraum für mdl. Leistungen | 20.06.2022 – 15.09.2022 |
2. Meldezeitraum (Termin 02) | 06.09.2022 – 16.09.2022 |
2. Prüfungszeitraum für Klausuren | 19.09.2022 – 07.10.2022 |
2. Prüfungszeitraum für mdl. Leistungen | 19.09.2022 – 07.10.2022 |
Unbedingt beachten:
Die Meldezeiträume zu den Prüfungen sind strikt einzuhalten! Nachträgliche Anmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Sie nach der Anmeldung von einer Prüfung zurücktreten möchten, sollten und können Sie sich selbstständig online durch einen Rücktritt (RT) wieder abmelden.
Falls Sie bei mündlichen Prüfungen bereits einen Termin mit einem Prüfer vereinbart haben, unbedingt auch den Prüfer möglichst frühzeitig über den Rücktritt informieren!
Eine Prüfungsanmeldung gilt immer nur für den unmittelbar folgenden oder bereits begonnenen Prüfungszeitraum. Wenn Sie von der Prüfung zurücktreten, müssen Sie sich in einem späteren Meldezeitraum erneut anmelden.
Wintersemester 2021/2022
1. Meldezeitraum | 14.11.2021 – 25.11.2021 |
1. Prüfungszeitraum für Klausuren | 06.12.2021 – 11.02.2022 |
Prüfungszeitraum für mdl. Leistungen | 26.11.2021 – 08.04.2022 |
2. Meldezeitraum | 07.03.2022 – 11.03.2021 |
2. Prüfungszeitraum für Klausuren | 14.03.2022 – 02.04.2022 |
Unbedingt beachten:
Unbedingt beachten: Die Meldezeiträume zu den Prüfungen sind strikt einzuhalten! Nachträgliche Anmeldungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Wenn Sie nach der Anmeldung von einer Prüfung zurücktreten möchten, sollten und können Sie sich selbstständig online durch einen Rücktritt (RT) wieder abmelden.
Falls Sie bei mündlichen Prüfungen bereits einen Termin mit einem Prüfer vereinbart haben, unbedingt auch den Prüfer möglichst frühzeitig über den Rücktritt informieren!
Eine Prüfungsanmeldung gilt immer nur für den unmittelbar folgenden oder bereits begonnenen Prüfungszeitraum. Wenn Sie von der Prüfung zurücktreten, müssen Sie sich in einem späteren Meldezeitraum erneut anmelden. Somit kann eine im 1. Meldezeitraum (Termin 01) angemeldete mündliche Prüfung, welche nach Ende des 2. Meldezeitraum (Termin 02) stattfinden wird und dann nicht bestanden worden ist, frühestens erst nach erneuter Anmeldung im 1. Meldezeitraum des darauffolgenden Semesters wiederholt werden.