Formulare PO 2016
Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen
Meldebogen zur Prüfungsleistung
Studierende mit einem genehmigten Nachteilsausgleich informieren ihre Prüferinnen und Prüfer bitte frühzeitig über dessen Art und Umfang.
Ab sofort sind nur noch Klausuren, mündliche Prüfungen, sportpraktische Präsentationen und fachpraktische Prüfungen im Akademischen Prüfungsamt anzumelden, alle anderen Prüfungsleistungen werden auf folgendem Formular bescheinigt:
Die vollständig ausgefüllten Meldebögen geben Sie bitte während der Öffnungszeiten im Akademischen Prüfungsamt bzw. im ServiceCenter ab. Ebenfalls steht Ihnen vor jeder Tür des Prüfungsamtes ein Briefkasten zur Verfügung, der täglich geleert wird.
Falls Sie Rückfragen haben, können Sie gern das Beratungsangebot während der Sprechzeiten nutzen.
Biologie
Chemie
Deutsch
Darstellendes Spiel
Englisch
Erdkunde
Evangelische Religion
Geschichte
Katholische Religion
Mathematik
Philosophie
Physik
Politik
Spanisch
Sport
Werte und Normen
Bildungswissenschaften
Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Anerkennung außerhalb der Universität Hannover erbrachter Leistungen!
- Bildungswissenschaften
- Biologie
- Chemie
- Darstellendes Spiel
- Deutsch
- Deutsch (kleine Fakultas)
- Englisch
- Englisch (kleine Fakultas)
- Erdkunde
- Evangelische Theologie
- Geschichte
- Geschichte (kleine Fakultas)
- Katholische Theologie
- Mathematik
- Mathematik (kleine Fakultas)
- Philosophie
- Physik
- Politik-Wirtschaft
- Politik-Wirtschaft (kleine Fakultas)
- Spanisch
- Sport (Erstfach)
- Sport (Zweitfach)
- Werte und Normen
Fachpraktikum
Aus organisatorischen Gründen werden die Studien- und Prüfungsleistungen des Fachpraktikums mit dem nachfolgend veröffentlichten Formular bescheinigt. Eine Prüfungsanmeldung kann somit entfallen, wenn diese nicht mehr auf dem jeweiligen Meldebogen zur Masterprüfung gefordert wird (z. B. als Teilprüfung eines Moduls).
Formulare zur Masterarbeit
Prüfungsprotokolle zu mündlichen Prüfungen
Das Formular zur mündlichen Prüfung bitte nur zu Dokumentationszwecken nutzen. Zum Nachweis im Prüfungsamt bitte nur Bescheinigungen über erbrachte Prüfungsleistungen einreichen.
Das Formular „Mündliche Ergänzungsprüfung“ bitte ausschließlich für Prüfungen gemäß aktuell gültiger Prüfungsordnung § 14 (3) nutzen!