Prüfungsanmeldung
Alle Prüfungen werden zu den festgesetzten Terminen über das Online System angemeldet.
Lediglich Projektarbeiten, Seminararbeiten und Abschlussarbeiten werden direkt im Akademischen Prüfungsamt angemeldet.
Über die bestandene Bachelorprüfung wird eine Urkunde über den verliehenen akademischen Grad sowie ein Zeugnis mit Einzelnachweisen ausgestellt. Ferner erhalten die Studierenden ein Diploma Supplement und eine Bescheinigung über die relative ECTS-Notenverteilung (Einstufungstabelle) sowie auf Antrag an das Prüfungsamt eine Bescheinigung über die Gesamtnote des Studiums als Grade Point Average (GPA).
Alle Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen werden in deutscher Sprache ausgestellt.
Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n zuständige/-n Sachbearbeiter/-in im Akademischen Prüfungsamt.
Was heißt die Prüfungsordnungsänderung für die Studierenden des Faches Sport?
Alle Studierenden der Bachelorstudiengänge und Zertifikatsprogramme wurden zum 01.10.2017 in die neue in Kraft tretende fachspezifische Anlage für das Fach Sport überführt.
Studierende, die vorher bereits in einem lehramtsrelevanten Masterstudiengang immatrikuliert waren, konnten bis zum 31.12.2017 einen Antrag auf Verbleib in der bisher gültigen fachspezifischen Anlage stellen.
Wenn zum Ende des Bachelorstudiums oder Zertifikatsprogrammes noch Studien- und/oder Prüfungsleistungen für das Fach Sport ausstanden, die bis zum 30.09.2017 nicht abgelegt und im Akademischen Prüfungsamt nachgewiesen wurden, erfolgte automatisch eine Überführung in die neue fachspezifische Anlage. Bitte beachten Sie, dass die Bachelorarbeit ein eigenständiges Modul im Sinne der Prüfungsordnung darstellt und für die vorgenannte Regelung nicht mit zu berücksichtigen ist.
Bei Fragen zu den fachspezifischen Anlagen wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstudienberatung.
Achtung: Möglicherweise wurde bereits eine neuere Fassung der Prüfungsordnung veröffentlicht, die zu einem festgelegten Stichtag in Kraft tritt (häufig der 01.04. oder 01.10. eines Jahres). Solange dieser Stichtag noch nicht eingetreten ist, finden Sie diese Ordnung nur im Verkündungsblatt der Leibniz Universität:
Prüfungsrücktritt
Der Rücktritt von einer Anmeldung zu einer Klausur oder mündlichen Prüfung kann bis zum Beginn der Prüfungsleistung erfolgen; dies gilt auch, wenn es sich um die Wiederholung einer Prüfungsleistung in Form einer Klausur oder mündlichen Prüfung handelt. Das Nichterscheinen zu einer Klausur oder mündlichen Prüfung wird in den vorgenannten Fällen als Rücktritt (ohne Fehlversuch) gewertet; eine erneute Anmeldung ist zu einem der nächstmöglichen Termine (je nach Angebot) durch die/den Studierenden vorzunehmen.
Bei einem Rücktritt von einer Anmeldung zu einer Prüfungsleistung mit einem Abgabetermin (z. B. Hausarbeit, Essay etc.) oder von einer zusammengesetzten Prüfungsleistung, gelten die in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelten Vorschriften. Sollten Studierende hierzu Fragen haben, können sie sich bei der/dem für den Studiengang zuständigen MitarbeiterIn im Akademischen Prüfungsamt erkundigen.