Beurlaubung/Urlaubssemester an der LUH

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Eine Beurlaubung/ein Urlaubssemester ist die offizielle Unterbrechung des Studiums für die Dauer eines Semesters. Während dieser Zeit sind Studierende nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Studienleistungen zu erbringen.


Hinweise zur Beurlaubung

  • Studierende, die sich beurlauben lassen möchten, müssen einen bestimmten Grund vorweisen. Ein Grund kann z.B. Krankheit sein, aber auch ein Auslandssemester oder eine Schwangerschaft oder andere persönliche Gründe.
  • Um sich beurlauben zu lassen, müssen Sie in der Zeit der Rückmeldung (spätestens am letzten Tag der allgemeinen Vorlesungszeit) einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung stellen.
  • In Ausnahmefällen ist eine Beurlaubung auch bis zu einem Monat nach Semesterbeginn möglich (Fällt der letzte Tag auf ein Wochenende, so zählt der folgende Werktag). Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich das Immatrikulationsamt.
  • Dem Antrag ist ein Nachweis Ihrer Begründung (ärztliches Attest, Kopie des Mutterpasses, usw.) beizulegen.
  • Urlaubssemester werden als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester gezählt.
  • Bitte nutzen Sie den Antrag auf Beurlaubung. Senden Sie den Antrag auf Beurlaubung mit einem gültigen Nachweis per Mail zusammengefasst in einer Datei als PDF an das Immatrikulationsamt an Studierendenverwaltung@uni-hannover.de.
Antrag auf Beurlaubung
PDF, 668 KB

Allgemeine Immatrikulationsordnung der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
PDF, 44 KB

Aktuelle Infos rund ums Studium an der Leibniz Universität Hannover:

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