Startseite Universität Aktuelles & Presse
Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Nachricht der Hochschulleitung an die Beschäftigten der LUH

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

inzwischen gibt es erste nachgewiesene Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Hannover. Hierauf haben das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie die Region Hannover reagiert. Das Präsidium informiert Sie im Folgenden über die wichtigsten Punkte und fordert Sie dringend nachdrücklich auf, diesen konsequent nachzukommen. Bitte halten Sie sich darüber hinaus auf der Webseite der LUH unter www.uni-hannover.de/corona und unter den dort verlinkten Quellen zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.

Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer bzw. Einreisende aus Risikogebieten

Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung der Infektionen hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung kontaktreduzierende Maßnahmen erlassen, um die Ausbreitung zu verlangsamen und Infektionsketten zu unterbrechen. Diese Maßnahmen gelten für Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut aufgehalten haben. Diese Personen dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet oder des besonders betroffenen Gebietes viele Einrichtungen nicht betreten - dazu zählen auch Hochschulen. Betroffene Personen dürfen somit die Gebäude und Einrichtungen der Leibniz Universität Hannover nicht betreten. Zuwiderhandlungen können gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 Infektionsschutzgesetz mit hohen Bußgeldern belegt werden.

Ein Ansteckungsverdacht besteht, wenn die Person in einem der Gebiete mindestens einen 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person im Abstand von weniger als 75 Zentimetern hatte. Dieses Kriterium grenzt den Aufenthalt von der bloßen Durchreise ab - kurze Kontakte beispielsweise im Rahmen eines Tankvorgangs, einer üblichen Kaffeepause oder eines Toilettengangs gelten nicht als Aufenthalt in einem Risikogebiet.

Die Risikogebiete und besonders betroffenen Gebiete sind tagesaktuell abrufbar unter www.rki.de/ncov-risikogebiete. Mit Stand vom 11. März 2020, 12 Uhr, sind dies:

Internationale Risikogebiete

  • Italien
  • Iran
  • In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
  • In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • In Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland

  • Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

Von dieser Regelung betroffene Beschäftigte wenden sich bitte telefonisch oder per E-Mail an Ihre Vorgesetzten, um das individuelle Vorgehen abzustimmen, und an die Personalverwaltung, der ein entsprechender Nachweis (Flugticket, Bahnticket, Hotelrechnung etc.) vorzulegen ist. Alle Beschäftigten, die beispielsweise als Prüferinnen und Prüfer oder in der Studiengangskoordination betroffene Studierende betreuen, bittet das Präsidium um einen flexiblen und kooperativen Umgang mit der Situation: Die Studierenden sollten die Prüfungen ohne Studienzeitverlängerung nachholen können. Ggf. muss das laufende Semester für Nachholprüfungstermine genutzt werden.

Durchführung von Veranstaltungen

Die Region Hannover hat vorerst Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen verboten. Darüber hinaus gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, Veranstaltungen der LUH generell abzusagen. Die jeweilige Entscheidung liegt in der Verantwortung der Veranstalter.

Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahmen, die vor allem dazu dienen, die Ausbreitungsdynamik zu verlangsamen und die medizinische Versorgung der kritischen Fälle sicher zu stellen. Bitte bedenken Sie, dass Sie selbst oder Ihre Familienangehörigen oder Ihre Freunde dazu gehören können!

Ich danke Ihnen allen für Ihr umsichtiges und sachliches Verhalten im Interesse aller Studierenden und Beschäftigten der Leibniz Universität. Das Präsidium der Leibniz Universität verfolgt die Lage mit hoher Aufmerksamkeit und steht in Kontakt mit anderen Universitäten und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

Mit besten Grüßen
i. V. Dr. Christoph Strutz
Hauptberuflicher Vizepräsident